Freiberuflicher PR-, Wirtschafts- und Unternehmensberater

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 13. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Kurze thematische Einführung

Ein freiberuflicher Wirtschafts- oder Unternehmensberater kommt nicht erst dann zum Einsatz, wenn es mit dem Unternehmen bergab geht oder die Insolvenz droht. Er ist immer dann gefragt, wenn es darum geht, Optimierungsmöglichkeiten zu finden und die Effizienz des Unternehmens zu steigern. Unterschieden wird zwischen dem Wirtschafts- und Unternehmensberater sowie dem PR-Berater. Letzterer ist für die Außendarstellung des Unternehmens wichtig und optimiert diese.

Der Unternehmensberater umfasst bei seinen Arbeiten sämtliche Bereiche des Unternehmens und berät bei fachlichen Entscheidungen, in Personalfragen und bei speziellen Leistungen.

Der freiberufliche Unternehmens- und Wirtschaftsberater

Die Tätigkeit des Unternehmensberaters unterliegt in Deutschland keinem besonderen Berufsschutz, das heißt, im Grunde könnte sich jeder als Unternehmensberater bezeichnen. In der Praxis bedeutet das aber, dass es sehr viele unqualifizierte Berater gibt. Außerdem bedeutet die schiere Unmenge an Beratern für einen Freiberufler, dass es schwer ist, sich erst einmal abzuheben und auf sich aufmerksam zu machen.

Außerdem werden teilweise Leistungen als Unternehmensberatungen angeboten, die damit nichts zu tun haben. Wenn beispielsweise Versicherungen unter dem Deckmantel der Unternehmensberatung verkauft werden, so hat dies nichts mit einer unabhängigen Beratung zu tun. Der Wirtschafts- und Unternehmensberater sowie der PR-Berater übt keine gewerbliche Tätigkeit aus, sondern arbeitet in der Regel auf freiberuflicher Basis (also eine freiberufliche Tätigkeit).

Allerdings gibt es auch Zusammenschlüsse von Unternehmensberatern, die auf Basis einer Partnerschaftsgesellschaft oder in Form einer GbR kooperieren. Der Unternehmensberater ist gemäß § 18 EStG ein Freiberufler, denn hier ist bei den Katalogberufen von den freien und beratenden Volks- und Betriebswirten die Rede. Das Bild eines Wirtschaftsingenieurs entspricht dem des Unternehmensberaters.

Voraussetzungen für die beratende Tätigkeit

Wer als Unternehmensberater tätig werden möchte, sollte eine ausreichende Qualifikation mitbringen. Das heißt, dass ein Hochschulstudium erwartet wird, welches sich mit den Wirtschaftswissenschaften befasst. Der Freiberufler soll laut Einkommenssteuergesetz leitend und verantwortlich tätig werden, und zwar auf Basis eigener Fachkenntnisse. Möglich ist auch der Abschluss als „Staatlich geprüfter Betriebswirt“, der als Mindestmaß an Ausbildung für einen Unternehmensberater gilt.

Sinnvoll ist natürlich eine ausreichende praktische Erfahrung, ehe der Einstieg in die Freiberuflichkeit gegangen wird. Aus akademischer Sicht wird von einem Zeitraum von drei Jahren ausgegangen, wenn es um eine Praxiszeit geht. Auch die Arbeit als Junior Consultant in einer etablierten Unternehmensberatung ist eine angemessene Vorarbeit für die spätere Tätigkeit als freiberuflicher Wirtschafts- und Unternehmensberater.

Wer als hauptberuflicher Berater gelten will, sollte mindestens 150 Beratungstage im Jahr vorweisen können, diese Zeitspanne wird von den Fachverbänden als Basis angenommen. Dazu kommen diverse Fortbildungen, die sich auf einen Zeitraum von mindestens 30 Stunden im Jahr belaufen sollten. Für einen PR-Berater gelten die genannten Zeiträume synonym. Allerdings muss er nicht Betriebswirtschaft studieren oder einen anderen wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang belegen.

Er kann auch in Richtung Marketing und Kommunikation studieren und hier den entsprechenden Abschluss erwerben.

Die Zeit der Berufspraxis aber sollte ebenfalls rund drei Jahre umfassen, damit genügend Erfahrungen in verschiedenen Unternehmen und Unternehmensbereichen gesammelt werden können.

Die Grundsätze der Beratung

Für Unternehmens- und PR-Berater gibt es verschiedene Grundsätze, die diese unbedingt einhalten sollten. Diese Grundsätze umfassen die folgenden Elemente:

  • Unabhängigkeit von Dritten
  • Objektivität
  • Kompetenz
  • Vertraulichkeit

Der Berater muss gegenüber Dritten verschwiegen sein, denn die Basis einer guten Unternehmensberatung liegt in der Vertraulichkeit und in dem Vertrauen, welches vonseiten des Kunden dem Berater entgegengebracht wird. Außerdem muss der Berater unabhängig in seinen Entscheidungen und Empfehlungen sein, er darf sich hier keinesfalls von Dritten beeinflussen lassen.

Beraten wird allerdings nur in den Bereichen, in denen der Berater auch wirklich kompetent ist. Wenn er vom Controlling nichts versteht, sollte er sich auf die Beratung in Personaldingen beschränken. Schließlich müssen bei der Beratung sämtliche Vor- und Nachteile, Chancen und Risiken gegeneinander abgewägt werden. Dies ist nur bei einer umfassenden Fachkenntnis seitens des Beraters möglich.

Die Merkmale der Beratungsdienstleistungen

Wer als Unternehmensberater tätig werden möchte, muss eine Qualifikationsdifferenz vorweisen können. Das heißt, dass er über ein umfassendes Wissen in einem Bereich verfügt, in dem der Beratene nur wenig weiß oder sogar gar nichts beherrscht. Die Dienstleistungen selbst sind nicht exakt bestimmbar und in jedem Falle unterschiedlich.

Wenn Unternehmen A auf eine Art und Weise beraten wird, müssen die gegebenen Ratschläge für Unternehmen B längst nicht passend und anwendbar sein. Ein wichtiges Merkmal der Beratungsdienstleistung liegt außerdem in der Interaktivität sowie in der Entfaltung über eine lange Zeit hinweg. Ein Unternehmensberater oder PR-Berater, der das erste Mal in einem Unternehmen ist, wird weniger umfassend beraten können.

Er muss sich mit den Gegebenheiten im Unternehmen erst vertraut machen und ist dabei auf die Rückmeldungen der Mitarbeiter und Verantwortlichen angewiesen. Nach und nach entsteht ein Bild des Unternehmens und es werden auch tiefer gehende Strukturen erfasst. Hier können nach einiger Zeit der Beratung andere und tiefer gehende Ratschläge erteilt werden, als dies bei einer oberflächlichen Betrachtung des Sachverhalts möglich ist. Daraus können Folgewirkungen entstehen, die zu Beginn der Beratung noch nicht abschätzbar warn.

Die Haftung durch den Wirtschafts- und Unternehmensberater

Der Unternehmensberater muss nicht bestellt oder zugelassen werden, daher ist die Berufshaftpflichtversicherung auch keine Voraussetzung zur Ausübung des Berufs. Eine Haftung für die Beratungsleistungen besteht nur insofern, als dass der Berater für wissentlich und nachweislich falsche Auskünfte zur Rechenschaft gezogen werden kann. Lesen Sie auch unseren Beitrag: Berufshaftpflicht für Berater

Allerdings ist die Beratung immer nur dann möglich, wenn das Unternehmen selbst direkt oder indirekt beteiligt ist, Zuarbeiten erledigt und Beratungen umsetzt. Gerade dann, wenn Beratungsleistungen auf falschen Informationen durch das Unternehmen selbst basieren, ist die Haftungsfrage schwierig zu klären. Daher würde das Unternehmen im Grunde selbst haften. Ratsam kann es dennoch sein, als Berater eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen.


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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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