Freie Heilberufe
Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2024
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Die Bezeichnung sagt bereits einiges über die Art des Berufs aus: Heilberufe sind Berufe, die sich mit Krankheiten, Behinderungen, deren Vorbeugung und Behandlung auseinandersetzen. Heilberufler arbeiten freiberuflich, können aber auch angestellt tätig sein. Zu nennen sind hier Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Pflegefachkräfte, Hebammen oder Psychotherapeuten. Dazu kommt natürlich eine große Zahl weiterer Heilberufler.
Inhaltsverzeichnis
Was sind freie Heilberufe?
Wer sich als Heilberufler bezeichnen will, muss eine akademische Ausbildung zum Beispiel als Arzt oder Heilpraktiker hinter sich haben. Die Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland nur denjenigen gestattet, die die akademischen Voraussetzungen erfüllen. Die Angehörigen der Heilberufe sind in Berufskammern organisiert. Der Beruf des Heilpraktikers wird unter Einschränkungen ausgeübt.
Diese Einschränkungen beziehen sich zum Beispiel auf die Verschreibung bestimmter Medikamente oder die Behandlung von Krankheiten, die als sogenannte Infektionskrankheiten gelistet sind. Und noch etwas ist wichtig für die Definition der Heilberufe: Heilbehandlungen, die sich auf den Bereich der Humanmedizin beziehen, sind von der Umsatzsteuer befreit (siehe auch unseren Beitrag: Umsatzsteuer bei Heilberufen).
Für Zahnärzte gilt dies jedoch nicht, sofern sie bestimmte Leistungen erbringen, die mit der Kieferorthopädie oder der Erstellung von Zahnprothesen zusammenhängen. Es gibt außerdem die sogenannten speziellen Heilberufe. Diese liegen im Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie, der Kunsttherapie, der Psychologischen Psychotherapie und der Musiktherapie.
Auch andere psychotherapeutische Heilberufe zählen dazu. Insgesamt sind es derzeit mehr als 50 Berufe, die den speziellen Heilberufen zuzuordnen sind.
Heilberufe als freie Berufe
Es ist noch nicht lange so, dass Heilberufe als freie Berufe gelten. Das Bundesfinanzministerium hat eine Reihe von Heilberufen zu freien Berufen erklärt. Im Einkommenssteuergesetz § 18 ist geregelt, wann eine Tätigkeit, die selbstständig ausgeübt wird, als freiberuflich gilt. Zu den freien Heilberufen zählen unter anderem:
- Pflegefachkräfte
- Altenpfleger
- Diätassistenten
- Hebamme
- Logopäde
- Ergotherapeuten
- Krankenschwestern
- Med-Tec. Assistenten
- Augenheilkundler
- Rettungsassistenten
- Staatlich geprüfte Masseure
- Zahnpraktiker
Bei Pflegeberufen es wichtig, dass keine hauswirtschaftliche Versorgung bei der Tätigkeit inbegriffen ist.
Freiberufler müssen sich einer akademischen Ausbildung unterziehen. Es bedarf einer Approbation, um eigenständig arbeiten können. Heilpraktiker unterliegen dem Heilpraktikergesetz. Nicht jeder, der als Arzt tätig werden möchte, darf dies auch. Das hängt unter anderem mit der Verteilung der Ärzte in einer Region zusammen. Häufig ist es daher so, dass bereits bestehende Praxen übernommen werden müssen. Die Unternehmensnachfolge spielt daher für Ärzte, Zahnärzte oder Tierärzte eine große Rolle.
Auch Heilberufler müssen ihre freiberufliche Tätigkeit vor Aufnahme der Berufsausübung oder während des ersten Monats gegenüber dem Finanzamt anzeigen. Geschieht dies nicht, kann sogar ein Zwangsgeld gegen sie verhängt werden. Das Finanzamt leitet die Anmeldung an die zuständige Kammer weiter, sofern eine Zulassung vonnöten ist. So wird zum Beispiel bei Ärzten die Anmeldung an die zuständige Ärztekammer weitergereicht.
Qualifizierungen und Spezialisierungen im Heilberuf
In den Heilberufen ist es wie in wenigen anderen Berufen wichtig, ständig Qualifizierungsmaßnahmen wahrzunehmen. Ärzte können sich zum Beispiel auf bestimmte Fachrichtungen spezialisieren und dann unter anderem als Honorararzt tätig werden. Zahnärzte können sich etwa auf die Behandlung von Kindern spezialisieren oder auf den Zahnersatz.
Auch Kieferorthopädie oder Kieferchirurgie sind möglich. Andere Heilberufler können zum Beispiel die Naturheilkunde mit ins Angebot aufnehmen. Wichtig ist hier immer, dass die entsprechende Zielgruppe herausgefiltert und das Angebot entsprechend auf diese ausgerichtet wird. Auch Heilkundler können ihre Leistungen privat anbieten. So arbeiten viele Ärzte nicht mit den Krankenkassen zusammen, sondern geben sich allein auf die Behandlung von Privatpatienten. Sie sind dann in der Berechnung ihres Honorars praktisch frei.
Dennoch müssen sie sich natürlich an den örtlichen Gegebenheiten, an der Zahlungskraft der Patienten sowie an vergleichbaren Leistungen anderer Ärzte orientieren. Qualifizierungsmaßnahmen sind besonders für die Privatärzte sehr wichtig, da sie als Qualitätsmerkmal herangezogen werden.
Hinweis: Wer auf der Suche nach einem neuen Arzt ist, wird zum einen die Zufriedenheit anderer Patienten als Kriterium ansetzen, zum anderen ist wichtig, welche Qualifikationen der Betreffende vorzuweisen hat.
So kann sich ein Heilkundler dennoch auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisieren und dieses in Weiterbildungsmaßnahmen stetig vertiefen. Das Angebot muss nicht zwingend breit gefächert sein. Dies zeugt wiederum eher davon, dass eine breite Masse angesprochen werden soll. Nicht jeder Patient ist davon begeistert.
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