Freie Medienberufe

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 13. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Gerade der Medienbereich bietet ein breites Betätigungsfeld für Freiberufler. Sie können die entsprechenden Berufe durch eine gezielte Ausbildung ausüben oder kommen als Quereinsteiger zu ihrer freiberuflichen Tätigkeit.

Fakt ist, dass der Markt heiß umkämpft ist und nicht die Ausbildung entscheidet, sondern die Referenzen.

Wer als Quereinsteiger gute Referenzen vorweisen kann, muss nicht mit einer spezifischen fachlichen Ausbildung aufwarten können. Generell ist die Zahl der fest angestellt Tätigen im Medienbereich rückläufig, immer mehr Menschen gehen als Freiberufler ihren eigenen, unabhängigen beruflichen Weg.

Anmeldung der Freiberuflichkeit

finanzamt anmeldung

Die Freiberuflichkeit wird dem Finanzamt gegenüber angezeigt, indem das entsprechende Formular ausgefüllt wird. Hierbei werden auch die Fragen zur Besteuerung geklärt. Besonders einfach ist es für die Freiberufler, die sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden, sie brauchen sich nicht um die Themen Umsatzsteuer und Vorsteuer sowie die zugehörigen Erklärungen kümmern. Die Freiberuflichkeit muss auch dann beim Finanzamt angemeldet werden, wenn sie lediglich im Nebenerwerb ausgeübt wird.

Versicherungsfragen

Freiberufler im Medienbereich gehören häufig zu den Pflichtversicherten. Sie haben aber die Möglichkeit, sich von der gesetzlichen Pflicht zur Rentenversicherung auf Antrag hin befreien zu lassen.

Dieser Schritt will jedoch gut durchdacht sein, ist er doch nur bei Berufsanfängern wieder rückgängig zu machen. Eine Pflicht zur Versicherung über die Künstlersozialkasse besteht ebenfalls bei den meisten Berufen im Medienbereich, auch hier ist auf Antrag eine Befreiung möglich.

Für Geringverdiener bietet die KSK gute Einsparungsmöglichkeiten bei der vollen Absicherung in Kranken und Rentenversicherung, da der Bund und die Länder hier die Hälfte der Beiträge bezuschussen. Für sehr gut verdienende Freiberufler können die Beiträge zur KSK sehr hoch werden, da sie immer prozentual zum Einkommen steigen.

Zu beachten: Der Freiberufler muss sich auch um andere Versicherungsfragen kümmern, wie den Abschluss einer Berufsunfähigkeits-, einer Haftpflicht-, einer Unfall oder einer zusätzlichen Rentenversicherung. Die jeweils ideale Versicherung wird auch durch das Tätigkeitsfeld des Freiberuflers bestimmt.

Katalogberufe

Viele Freiberufler gelten von Vornherein als solche, da sie im Einkommenssteuergesetz als so genannte Katalogberufe geführt werden. Schwieriger wird die Zuordnung der katalogähnlichen Berufe und der Berufe, die an keiner Stelle genannt sind, offensichtlich aber auch keine gewerblichen Berufe sind.

KatalogberufeKatalogähnliche Berufe
Heilberufe: Ärzte, Heilpraktiker, Hebammen, Heilmasseure, Psychologen

 

Rechts- steuerrechts- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigte

Naturwissenschaftliche und technische Berufe: Ingenieure, Architekten, Lotsen, Handelschemiker

Kulturberufe: Journalisten, Dolmetscher, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer, Erzieher, Bildberichterstatter, Übersetzer

Diverses: 

 

  • Musiker
  • Referendare
  • Küchenplaner, Designer
  • Rentenberater
  • Restaurator
  • Baustatiker
  • Bergführer
  • Bildhauer, Kunstmaler, Fotografen
  • Fitnesstrainer, Tanzlehrer
  • Industriedesigner
  • Magier
  • Kartograf
  • Marktforscher, Treuhänder, Werbetexter
  • Zahnpraktiker

Diese müssen dem Finanzamt gegenüber eindeutig als freie Berufe erklärt werden, da ansonsten die Einstufung als Gewerbe vorgenommen wird – mit dem Nachteil der Fälligkeit von Gewerbesteuern und dem Wegfall vieler Vergünstigungen, die ein Freiberufler genießt. Dazu zählt zum Beispiel die fehlende Verpflichtung der Eintragung bei der IHK oder der HWK, auch im Handelsregister muss der Freiberufler nicht geführt sein.

Honorare

honorare
Das Honorar: Existenzgrundlage eines Freiberuflers

Die Honorare von Freiberuflern sind frei mit dem Auftraggeber verhandelbar, orientieren sich aber an allgemeinen Stundensätzen vergleichbarer Berufstätiger auf Angestelltenbasis.

Die Konkurrenz spielt ebenso eine Rolle, an den Sätzen der Mitbewerber werden sich die meisten Freiberufler orientieren müssen, auch wenn die Basis der Kalkulation die eigenen Ausgaben und Gewinnvorstellungen sein werden. Wichtig ist, dass die Stundensätze nicht zu niedrig angesetzt sind, denn viele potentielle Kunden setzen Dumpingpreise mit mangelnder Qualität gleich.

Soziale Absicherung über die Künstlersozialkasse

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Die Künstlersozialkasse bietet allen, die im Bereich der Medien oder als freie Künstler tätig sind, eine sehr gute und günstige soziale Absicherung. Die Freiberufler sind damit den gesetzlich Versicherten gleich gestellt, denn die Beiträge werden zur Hälfte durch den Versicherten selbst, zur Hälfte durch den Bund getragen. Wer sich einen Überblick über mögliche Versicherungen verschafft, wird feststellen, dass die KSK vor allem dann günstig ist, wenn auch die Familie mitversichert werden soll – hier ist schließlich die gesetzliche Absicherung möglich.

Mediengestalter oder Angehörige von anderen Medienberufen können sich in Ruhe dem Streben nach Erfolg in ihrem Unternehmen widmen, wenn sie sozial gut abgesichert sind. Die Beiträge können überdies steuerlich geltend gemacht werden, denn auch diese sind wie üblich als Vorsorgebeiträge absetzbar.

Wichtig ist, sich rechtzeitig ausreichende Informationen zu holen, denn gerade Existenzgründer genießen einen besonderen Service bei der KSK.


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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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