Freie Mitarbeit als Rechtsanwalt
Letzte Aktualisierung am: 8. Oktober 2024
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Gerade bei Rechtsanwälten ist die Form der freien Mitarbeit sehr beliebt.
Auf der einen Seite wird die unternehmerische Freiheit genossen, auf der anderen Seite kann auf eine gewisse Sicherheit – was das Zuweisen von Mandanten angeht – gebaut werden.
Doch bei genauerem Hinsehen lässt sich häufig feststellen, dass ein echtes freies Mitarbeiterverhältnis nicht vorliegt, was die Folge der Pflichtversicherung in den Versorgungswerken mit sich bringt.
Inhaltsverzeichnis
Abgrenzung im Einzelfall
Es herrscht der Grundsatz der Vertragsfreiheit, was wiederum bedeutet, dass ein Vertrag über eine freie Mitarbeit in beiderseitigem Einvernehmen so ausgestaltet werden kann, dass er maximale Freiheiten zusichert. Allerdings kommt es hier nicht auf das Vertragliche an, sonder wichtiger ist die tatsächliche Tätigkeit des Rechtsanwalts. Häufig wird die eigentliche beratende Tätigkeit gar nicht vertraglich geregelt, sondern schriftlich werden nur die Vereinbarungen zur Sozialversicherung und zur Steuer fixiert. Auch die Höhe der Entlohnung sowie die übrigen Zahlungsmodalitäten werden vertraglich erfasst.
Hinweis: Häufig unterliegt das Dienstverhältnis im Laufe der Zeit einem gewissen Wandel, weil dem freien Mitarbeiter nach und nach mehr Selbstständigkeit zugesprochen wird. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die freie Mitarbeit praktisch als Vorbereitung auf eine Übernahme der Kanzlei ausgelegt ist.
Die Sinnfrage
Kennzeichnend für eine freie Mitarbeit ist der Umfang der Handlungsbefugnis. Der freie Mitarbeiter muss das Recht haben, Mandate abzulehnen, die ihm seitens des Auftraggebers übertragen werden sollen. Doch wie sinnvoll das für eine weitere Zusammenarbeit ist, ist fraglich. Bedenken Sie: Lehnt der freie Mitarbeiter mehrere Mandate ab, so wird der Auftraggeber sicherlich kaum einen Sinn in der Zusammenarbeit sehen. Ebenso wird ein freier Mitarbeiter sich nicht ständig Mandate aufzwingen lassen wollen. Inwiefern eine freie Mitarbeit hier tatsächlich vorliegt und gewinnbringend für beide Seiten ist, muss im Einzelfall geklärt werden.
Kriterien für die freie Mitarbeit
Ein Rechtsanwalt wird dann als freier Mitarbeiter einer Kanzlei eingestuft, wenn er sich nicht per Vertrag verpflichtet, seine gesamte Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Ihm muss das Recht eingeräumt werden, eigenverantwortlich nach Mandaten zu suchen und auch ihm übertragene Mandate abzulehnen. Außerdem darf ihm nicht per Vertrag ein Aufgabengebiet zugewiesen werden.
Der freie Mitarbeiter kann ein festes Honorar erhalten, besser ist es jedoch, wenn er am Gewinn oder Verlust der Kanzlei beteiligt wird. Außerdem muss er sich seine Bürozeiten selbst einteilen können, auch wenn diese innerhalb der üblichen Sprechzeiten der Kanzlei liegen müssen. Hier sind noch einmal die Kriterien einer freien Mitarbeit im Detail aufgeführt.
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