GbR-Konto für Freiberufler
Letzte Aktualisierung am: 11. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Da die Geschäftsvorgänge gemeinsam bearbeitet werden, werden auch die Rechnungen in der Regel zusammen gestellt. Dafür muss ein Girokonto eingerichtet werden. Dass ein solches notwendig ist, ist klar, denn es wird heute kaum noch einen Kunden geben, der einen Auftrag in bar begleichen möchte. Nun besteht die Möglichkeit, ein Einzelkonto einzurichten oder ein Gemeinschaftskonto. Das Einzelkonto wird von einem Mitglied der GbR eröffnet und auch nur dieses besitzt dann die Verfügungsgewalt über das Konto.
Das bedeutet, dass Abbuchungen nur vom Berechtigten beauftragt werden können. Auch die Auflösung des Kontos oder die einfache Einrichtung eines Dispositionskredits können nur vom Verfügungsberechtigten veranlasst werden.
Inhaltsverzeichnis
Unser Geschäftskontovergleich:
Auf dem deutschen Markt bieten zahlreiche Banken dem Freiberufler und Selbstständigen ein GbR-Geschäftskonto an. Mit dem nachfolgenden Rechner können Sie einen sehr detaillierten Gebühren- und Kostenvergleich zwischen diesen Anbietern durchführen. Bitte wählen Sie unbedingt bei dem untenstehenden Rechner die Unternehmensart “Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)” aus.
Banken, die ein GbR-Geschäftskonto anbieten, im Vergleich: Verfügungsberechtigung für das GbR-Konto
Bei einem gemeinschaftlich genutzten Konto bietet es sich allerdings an, alle Nutzer als verfügungsberechtigt eintragen zu lassen. So darf jeder das GbR-Konto nutzen und darüber verfügen, Abbuchungen veranlassen oder den Kreditrahmen erhöhen. Eine Überziehung des Kontos ist ebenfalls durch alle Beteiligten möglich. Wird festgelegt, dass es eine gemeinschaftliche Verfügungsberechtigung gibt, dann müssen alle Nutzer stets gemeinsam entscheiden. Die Kontonutzer sind dann aber auch alle als Schuldner bei der Bank eingetragen.
Das Guthaben auf dem Konto kann dann nicht durch eine Person allein verpfändet werden, auch eine Überziehung des Kontos ist nicht möglich für ein einzelnes Mitglied der GbR. Auch für den Fall, dass ein Kontoinhaber stirbt, gibt es eine Regelung. Dann darf der andere Kontoinhaber nicht allein über das Konto verfügen, sondern er muss sich mit den Erben auseinandersetzen. Wenn das Konto überzogen wird, dann müssen beide Kontoinhaber als Schuldner haften.
Eine GbR kann Einzel- oder Gemeinschaftskonten besitzen
Für die GbR bestehen also die Möglichkeiten des Einzel- oder des Gemeinschaftskontos, wobei sicherlich letzteres die erste Wahl sein wird. Über die Art der Verfügung, ob gemeinschaftlich oder auch einzeln möglich, sollte gesprochen werden, denn bei der Eröffnung des Kontos muss eine entsprechende Festlegung getroffen werden. Natürlich sind auch später Änderungen möglich, aber in der Regel wird schon bei der Eröffnung des Kontos nach den Regelungen gefragt.
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