Gewerbeschein beantragen: Was gilt es zu beachten?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 15. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wann ist es notwendig, einen Gewerbeschein zu beantragen?
Wann ist es notwendig, einen Gewerbeschein zu beantragen?

Möchten sich Menschen selbstständig machen und dafür Geschäftsräume anmieten, ist es häufig notwendig, den Nachweis über die Anmeldung des Gewerbes vorzulegen. Wer dafür einen Gewerbeschein beantragen kann, wo dies möglich ist und welche Kosten anfallen, klärt dieser Ratgeber.

„Gewerbeschein beantragen“ im Überblick:

Wer muss eine Gewerbebescheinigung beantragen?

Möchten Sie selbstständig tätig sein und damit dauerhaft Geld verdienen, müssen Sie dafür häufig ein Gewerbe anmelden. Der Gewerbeschein dient dabei als Nachweis über die erfolgte Registrierung. Nicht notwendig ist eine Anmeldung hingegen für die sogenannten freien Berufe, zu denen unter anderem Ärzte, Journalisten oder Lehrer zählen.

Wo kann man einen Gewerbeschein neu beantragen?

Wo Sie den Gewerbeschein beantragen können, variiert je nach Wohnort. So ist das Gewerbeamt entweder in das Ordnungsamt oder die Gemeindeverwaltung (Rathaus, Bürgerbüro, etc.) integriert.

Welche Kosten gehen mit dem Antrag für einen Gewerbeschein einher?

Eine einheitliche Regelung über die Gebühren gibt es in Deutschland nicht, daher kann die Belastung für Ihre Finanzen variieren. Je nach Stadt bzw. Gemeinde liegen die Kosten zwischen 15 und 65 Euro.

Wann ist die Beantragung von einem Gewerbeschein Pflicht?

Ist ein Gewerbeschein notwendig? Anmelden müssen Sie Ihre Tätigkeit nur, wenn sie die Kriterien erfüllt.
Ist ein Gewerbeschein notwendig? Anmelden müssen Sie Ihre Tätigkeit nur, wenn sie die Kriterien erfüllt.

Beim Gewerbeschein handelt es sich um ein Dokument, welches die Anmeldung eines Gewerbes bei der zuständigen Behörde bestätigt. Ob eine solche Registrierung überhaupt notwendig ist, hängt dabei vor allem von folgenden Kriterien ab:

  • es liegt eine Selbstständigkeit vor
  • bei der Tätigkeit handelt es sich nicht um einen freien Beruf
  • die Ausübung erfolgt dauerhaft
  • es sollen Gewinne erzielt werden

Ein Gewerbe zeichnet sich unter anderem durch die selbstständige Tätigkeit aus. Das bedeutet, der Gewerbetreibende trägt das Unternehmensrisiko und profitiert vom Unternehmenserfolg. Zudem unterliegt er nicht den Weisungen von Vorgesetzen, sondern kann seine Tätigkeit frei gestalten.

Auf einen Gewerbeschein bzw. den Antrag zur Gewerbeanmeldung können zum Beispiel Personen verzichten, die einem freien Beruf nachgehen, denn diese betreiben laut Gesetz kein Gewerbe. Darunter fallen unter anderem Berufe wie Anwälte, Architekten, Ärzte, Journalisten, Künstler, Lehrer, Notare, Steuerberater, Übersetzer und Wirtschaftsprüfer.

Ein weiteres Kriterium, um einen Gewerbeschein beantragen zu müssen, ist die dauerhafte bzw. regelmäßige Tätigkeit. Verkaufen Sie zum Beispiel nur einmalig selbst hergestellte Ware auf einem Markt, müssen Sie dafür kein Gewerbe anmelden. Die Regelmäßigkeit ist dabei aber nicht nur auf wöchentliche oder monatliche Tätigkeiten begrenzt, sondern kann auch saisonal gelten.

Verfolgen Sie keine Gewinnabsichten, müssen Sie meist auch keine Gewerbebescheinigung beantragen.
Verfolgen Sie keine Gewinnabsichten, müssen Sie meist auch keine Gewerbebescheinigung beantragen.

Auch die Absicht zur Gewinnerzielung ist ein Merkmal für ein Gewerbe. Ziel ist es also mehr Einnahmen zu generieren, als für die Deckung der betrieblichen Kosten notwendig sind. Grundsätzlich reicht für die Erfüllung bereits die bloße Absicht aus, ein tatsächlicher Gewinn ist nicht notwendig.

Werden die zuvor aufgeführten Kriterien durch die angestrebte Tätigkeit erfüllt, ist es in der Regel notwendig diese anzumelden und einen Gewerbeschein zu beantragen. Wer ohne ein Gewerbe zu registrieren,  tätig wird, begeht ggf. eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.

Wo beantrage ich einen Gewerbeschein und welche Unterlagen sind dafür notwendig?

Wollen Sie ein Gewerbe anmelden und den Gewerbeschein beantragen, müssen Sie dafür das zuständige Gewerbeamt aufsuchen. Dieses befindet sich – je nach Stadt oder Gemeinde – beim Ordnungsamt oder der Gemeindeverwaltung. Erkundigen Sie sich daher am besten vor Ort, welche Behörde dafür zuständig ist.

Haben Sie die richtige Behörde ausfindig gemacht, müssen Sie dort einen entsprechenden Antrag stellen. Um den Gewerbeschein zu beantragen, müssen im Formular unter anderem Angaben zum Antragsteller und dem Betrieb gemacht werden. Dazu gehört auch eine Beschreibung der angedachten Tätigkeit.

Im Zuge der Anmeldung sind neben dem ausgefüllten Formular noch weiter Unterlagen vorzulegen. So ist zur Identifikation zum Beispiel der Personalausweis oder der Reisepass samt aktueller Meldebescheinigung des Gewerbetreibenden notwendig. Handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Gewerbetätigkeit oder eine handwerkliche Gewerbeausübung, sind darüber hinaus noch weitere Nachweise zu erbringen. Darunter können grundsätzlich eine Handwerkskarte, ein Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis oder eine Konzession fallen.

Gewerbeschein: Wo Sie diesen beantragen müssen, kann je nach Stadt oder Gemeinde variieren.
Gewerbeschein: Wo Sie diesen beantragen müssen, kann je nach Stadt oder Gemeinde variieren.

Haben Sie alle notwendigen Dokumente beigebracht, erhalten Sie nach erfolgter Anmeldung den Gewerbeschein. Dieser wird beispielsweise häufig benötigt, um Geschäftsräume anzumieten, Firmenkredite abzuschließen oder spezielle Arbeitsmaschinen zu besorgen.

Mancherorts ist es bereits möglich, den Gewerbeschein online zu beantragen bzw. die Gewerbeanmeldung durchzuführen. Durch diesen Service können Sie sich den Gang zur Behörde sparen. Besteht diese Option an Ihrem Wohnort noch nicht, ist es häufig aber möglich, das Formular, um den Gewerbeschein zu beantragen, vorab online herunterzuladen, auszudrucken und in aller Ruhe auszufüllen.

Wie viel Zeit muss ich einplanen, um einen Gewerbeschein zu beantragen? Die Dauer des Anmeldevorgangs ist in der Regel überschaubar und häufig innerhalb weniger Minuten erledigt. Um das Unterfangen zu beschleunigen, sollten Sie grundsätzlich alle notwendigen Unterlagen mitbringen.  

Lässt sich ein Gewerbeschein nachträglich beantragen?

Grundsätzlich hat die Gewerbeanmeldung gemäß § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit zu erfolgen. Nicht selten zeigen sich die Behörden dabei kulant und gewähren einen zeitlichen Spielraum von bis zu vier Wochen.

Allerdings besteht zum Beispiel in Berlin die Möglichkeit, den Gewerbeschein rückwirkend zu beantragen. Dabei kann die Meldung sogar noch nach 60 Monaten erfolgen. Der Gewerbetreibende muss in einem solchen Fall unter Umständen aber mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 1.000 Euro rechnen, da es sich bei der  versäumten Anmeldung um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

Gewerbeschein beantragen: Welche Kosten fallen an?

Stellen Sie den Antrag für einen Gewerbeschein, geht dies mit Kosten einher.
Stellen Sie den Antrag für einen Gewerbeschein, geht dies mit Kosten einher.

Für die Anmeldung eines Gewerbes verlangt die zuständige Behörde eine Gebühr. Über die Höhe dieser Ausgabe gibt es allerdings in Deutschland keine einheitliche Regelung. Dieser Umstand führt dazu, dass jede Stadt oder Gemeinde eine eigene Bearbeitungsgebühr bestimmt.

Selbstständige, die einen Gewerbeschein beantragen, müssen daher abhängig von der zuständigen Behörde mit Kosten zwischen 15 und 65 Euro rechnen. Ein reduzierter Gebührensatz wird dabei häufig erhoben, wenn Sie die Gewerbeanmeldung online vornehmen.

Das zuständige Gewerbeamt ergibt sich aus dem Standort des Betriebes. Informieren Sie sich im Vorfeld über die anfallenden Anmeldegebühren, können Sie durch die Ortswahl beim Unternehmenssitz ggf. ein paar Euros einsparen. Ob sich ein solches Vorgehen letztendlich allerdings lohnt, ist wohl fraglich.

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Über den Autor

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Nicole P.

Nicole hat an der Uni Mainz Buchwissenschaft und Kulturanthropologie studiert. Seit 2016 ist sie Teil des erfolg-als-freiberufler.de-Teams und schreibt unter anderem Texte zur Existenzgründung und steuerlichen Aspekten.

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