Gewerbesteuer in Deutschland: Besteuerung von Gewerbebetrieben
Letzte Aktualisierung am: 4. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Im Jahr 2019 haben die deutschen Gemeinden laut Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 55,4 Milliarden Euro durch die Gewerbesteuer eingenommen. Damit spielt sie eine große Rolle als Einnahmequelle der Gemeinden. Doch wer zahlt eigentlich Gewerbesteuer und wie hoch fällt sie aus?
Inhaltsverzeichnis
Gewerbesteuer-Rechner: Schnell und einfach die Steuerbelastung ermitteln
Gewerbesteuer im Überblick
Sie ist eine Steuer, welche auf den Ertrag von Gewerbebetrieben anfällt. Mehr zur Definition erfahren Sie hier.
Hierzu zählen grundsätzlich alle Gewerbebetriebe, unter anderem auch Kapitalgesellschaften. Hier können Sie mehr dazu nachlesen.
Das ist dann der Fall, wenn der Freibetrag für die Gewerbesteuer in Höhe von 24.500 Euro (Stand 2021) unterschritten wird. Erzielt ein Unternehmen also einen Gewinn von weniger als 24.500 Euro, so muss keine Gewerbesteuer abgeführt werden. Wann die Steuerpflicht beginnt, erfahren Sie hier.
Nein, in der Regel sind sie nicht gewerbesteuerpflichtig. Bieten sie zusätzliche gewerbliche Leistungen an, kann es jedoch dazu kommen, dass auch Freiberufler Gewerbesteuer zahlen müssen. Weitere Infos für Freiberufler finden Sie hier.
Ausschlaggebend sind vor allem der Gewinn des Unternehmens sowie der Hebesatz. Die Formel für die Berechnung finden Sie hier.
Der Hebesatz unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Im bundesweiten Durchschnitt lag er 2019 bei 436 Prozent. Der oben zu findende Gewerbesteuer-Rechner ermittelt die Höhe der Steuer unter Berücksichtigung des für Ihre Gemeinde gültigen Hebesatzes.
Was ist die Gewerbesteuer? Eine einfache Definition
Die Gewerbesteuer wird in Deutschland von den Gemeinden und nicht von den Ländern oder dem Bund erhoben. Hierbei handelt es sich um eine Steuer, die auf den Gewinn aus einem Gewerbebetrieb anfällt.
Als rechtliche Grundlage für die Gewerbesteuer dienen
- das Gewerbesteuergesetz (GewStG),
- die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV) und
- die Gewerbesteuer-Richtlinien.
Wer unterliegt der Gewerbesteuer?
Doch wer zahlt eigentlich Gewerbesteuer? Laut § 2 Abs. 1 GewStG gilt Folgendes:
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird.
Wer also gewerblich tätig ist, muss Gewerbesteuer zahlen. Davon wird laut § 15 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) ausgegangen, wenn jemand selbstständig und nachhaltig tätig ist, dabei die Absicht hat, Gewinn zu erzielen und sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt.
Grundsätzlich gilt: Musste eine Person ein Gewerbe anmelden, so muss sie in der Regel auch Gewerbesteuer zahlen.
Zu den Gewerbebetrieben zählen auch die folgenden Unternehmensformen:
- Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH und AG)
- Genossenschaften
- Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die genannten Gruppen keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Das ist der Fall, wenn sie in einem Jahr einen Gewinn von weniger als 24.500 Euro erzielen. Dabei handelt es sich um den die Gewerbesteuer betreffenden Freibetrag. Wird dieser unterschritten, fällt keine Gewerbesteuer an.
Gewerbesteuer: Müssen auch Freiberufler zahlen?
Laut § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) zeichnet sich ein Freiberufler dadurch aus, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend tätig ist. Zu den Freiberuflern zählen unter anderem Ärzte, Steuerberater, Architekten, Journalisten oder Künstler.
Sie haben einige wichtige Vorteile. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und auch keine Gewerbesteuer zahlen. Ob jemand als Freiberufler anerkannt wird, entscheidet dabei das Finanzamt.
Es kommt jedoch auch vor, dass Freiberufler Gewerbesteuer zahlen müssen, etwa wenn sie zusätzlich gewerbliche Leistungen anbieten.
Wann beginnt die Gewerbesteuerpflicht?
Ab wann muss Gewerbesteuer gezahlt werden? Bei der Beantwortung der Frage kommt es darauf an, um welche Art von Gewerbebetrieb es sich handelt.
Laut R 2.5 (GewStR) gilt Folgendes: Bei Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften beginnt die Gewerbesteuerpflicht, wenn zum ersten Mal sämtliche Voraussetzungen vorliegen, die zur Annahme eines Gewerbebetriebs erforderlich sind. Die Steuer fällt also erst dann an, wenn der Betrieb wirtschaftlich tätig ist.
Anders verhält es sich bei Gewerbebetrieben kraft Rechtsform. Hier gilt:
- Kapitalgesellschaften: Beginn der Steuerpflicht mit der Eintragung in das Handelsregister
- Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften: Beginn der Steuerpflicht mit der Eintragung in das Genossenschaftsregister
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit: Beginn der Steuerpflicht mit der aufsichtsbehördlichen Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb
Sonstige juristische Personen des privaten Rechts und nichtrechtsfähige Vereinen müssen die Gewerbesteuer ab dem Moment zahlen, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb aufgenommen wird.
Wie hoch ist die Gewerbesteuer?
Grundsätzlich hängt die Höhe der Gewerbesteuer vom Gewinn des betreffenden Unternehmens ab. Je höher dieser ist, umso mehr Steuer fällt also an. Ein weiterer wichtiger Faktor ist zudem der die Gewerbesteuer betreffende Hebesatz. Dieser unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. In Berlin liegt dieser beispielsweise bei 410 Prozent und in München bei 490 Prozent.
In der Regel ist der Hebesatz für die Gewerbesteuer in Städten höher als in ländlichen Gebieten. Manche Gemeinden senken den Hebesatz beispielsweise, um Unternehmen anzuziehen.
Wie lässt sich die Gewerbesteuer berechnen?
Um die Steuer zu berechnen, wird der Gewinn des Unternehmens um Hinzurechnungen erweitert. Zu den die Gewerbesteuer betreffenden Hinzurechnungen zählen laut § 8 GewStG unter anderem der Verlustanteil an Personengesellschaften oder Spenden bei Körperschaften.
Des Weiteren kommt es zu Kürzungen gemäß § 9 GewStG, das sind z. B. Gewinnanteile an gewerblichen Personengesellschaften.
Das Ergebnis ist der Gewerbeertrag. Von diesem wird der Gewerbeverlust abgezogen. Des Weiteren kommt es zum Abzug des Freibetrages in Höhe von 24.500 Euro. Das geschieht jedoch nicht, wenn es sich beim betreffenden Unternehmen um eine Kapitalgesellschaft handelt.
Der gekürzte Gewerbeertrag wird mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Das Ergebnis ist der Steuermessebetrag. Dieser wird anschließend mit dem Hebesatz der entsprechenden Gemeinde multipliziert. Das Ergebnis ist dann schließlich die Gewerbesteuer.
Das folge Schema fasst die Berechnung noch einmal zusammen:
Gewinn | |
+ | Hinzurechnungen |
- | Kürzungen |
= | Gewerbeertrag |
- | ggf. Freibetrag |
- | Gewerbeverlust |
= | gekürzter Gewerbeertrag |
x | 3,5 % (Steuermesszahl) |
= | Steuermessbetrag |
x | Hebesatz |
= | Gewerbesteuer |
Für die Berechnung der Gewerbesteuer können Sie auch einfach den oben zu findenden Rechner verwenden. Geben Sie die nötigen Daten ein und der Rechner ermittelt, wie hoch die Steuer ausfällt.
Wie zahlt man die Gewerbesteuer?
Erst am Ende eines Wirtschaftsjahres steht für ein Unternehmen fest, wie viel Gewinn es gemacht hat. Damit ein Unternehmen nicht erst dann, wenn der tatsächliche Betrag feststeht, auf einmal eine hohe Summe an das Finanzamt zahlen muss, müssen Unternehmen Vorauszahlungen leisten.
Die die Gewerbesteuer betreffende Vorauszahlung wird zu vier Terminen im Jahr fällig, und zwar am
- 15. Februar,
- 15. Mai,
- 15. August und
- 15. November.
Wie hoch die Vorauszahlungen ausfallen, wird anhand des prognostizierten Gewinns des Unternehmens ermittelt.
Nach Abgabe der Gewerbesteuererklärung prüft das Finanzamt dann, ob das Unternehmen im vergangenen Jahr zu viel oder zu wenig Gewerbesteuer gezahlt hat. Dementsprechend erhält das Unternehmen je nach Einzelfall eine Steuererstattung oder muss Nachzahlungen leisten.
Einkommensteuererklärung: Gewerbesteuer senkt Einkommensteuer
Unternehmer können in der Einkommensteuererklärung die von ihnen gezahlte Gewerbesteuer angeben. Der Betrag wird dann pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet.
Dabei wird das Vierfache des Gewerbesteuermessbetrages, maximal allerdings die tatsächlich anfallende Gewerbesteuer berücksichtigt. Die Anrechnung sorgt dafür, dass gewerbliche Einkünfte steuerlich nicht gegenüber anderen Arten von Einkünften, für die keine Gewerbesteuer anfällt, benachteiligt werden.
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