Hilfe beim Ausfüllen der Umsatzsteuer-Voranmeldung

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 26. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Hilfe beim Ausfüllen der Umsatzsteuer-Voranmeldung

Hilfe beim Ausfüllen der Umsatzsteuer-Voranmeldung

 

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung wird durch jedes Unternehmen vorgenommen, welches umsatzsteuerpflichtig ist. Existenzgründer sind zu dieser Voranmeldung monatlich verpflichtet, alle anderen geben diese quartalsweise oder auch monatlich ab. Merken Sie sich als Frist den 10. eines jeden Monats vor, bis dahin muss die Voranmeldung beim zuständigen Finanzamt vorliegen. Erstellt werden kann die Umsatzsteuer-Voranmeldung ganz einfach mit Hilfe einer guten Buchhaltungssoftware. Natürlich kommt auch „Elster“ in Frage. Im Folgenden finden Sie einige Ausfüllhinweise für die Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Übrigens:
Viele Freiberufler brauchen nur einige Zeilen der Voranmeldung auszufüllen – ganz einfach und unkompliziert.

Die Eingabe der Steuernummer

Einer der wichtigsten Bestandteile der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist Ihre Steuernummer als Freiberufler. Diese bekommen Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt bei der Anmeldung Ihrer Freiberuflichkeit zugeteilt. Nach einem Wechsel des Wohnortes tragen Sie erst einmal die Steuernummer ein, unter der Sie bisher Ihre Erklärungen abgegeben haben.

Möglich ist auch die Angabe „Ich habe keine aktuelle Steuernummer“ im entsprechenden Auswahlfeld. Ihnen wird dann eine neue Nummer zugeteilt. Die aktuell gültige Steuernummer können Sie über die Schaltfläche „Steuernummer und Finanzamt angeben“ eintragen. Hier wird das Bundesland ausgewählt, in dem das zuständige Finanzamt liegt. Dann können Sie direkt das gewünschte Finanzamt aussuchen und im Folgenden die nötigen Eingabefelder zu Ihrer Steuernummer vervollständigen.

Unternehmerdaten eingeben

Ebenfalls wichtig und von allen anzugeben, die eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben müssen, sind die Daten zur eigenen Person bzw. zum Unternehmen. Hier wird zum einen der Name bzw. Firmenname des Unternehmens eingetragen, zum anderen werden die nötigen Kontaktdaten angegeben.

Außerdem wird auf der rechten Seite (Nummer 30) der Zeitraum der Anmeldung angekreuzt. Ebenfalls auf dieser Seite kann angegeben werden, ob es sich um eine Berichtigung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung handelt. Ist das der Fall, wird eine „1“ eingetragen.

Steuerpflichtige Umsätze eintragen

Besonders wichtig ist der Punkt der steuerpflichtigen Umsätze. Im Formular betrifft das die Zeilen 26 und 27. Geben Sie hier hierzu an, welche Summen für Leistungen zu welchem Steuersatz abgerechnet wurden.

Relevant sind dabei die Umsätze, die mit 19 % Umsatzsteuer abgerechnet wurden sowie die, bei denen nur 7 % angesetzt worden sind. Der Regelsteuersatz von 19 % gilt für alle Leistungen, die nicht ausdrücklich ermäßigt sind. Außerdem setzen einige Freiberufler generell nur 7 % an.

Komplizierter wird es bei Leistungen, die in Nicht-EU-Ländern erbracht wurden oder bei Drittländern. Dann gilt der jeweils landesübliche Mehrwertsteuersatz, teilweise wird auch gar keine Umsatzsteuer erhoben. Die Gesamtumsätze werden jeweils in die dafür vorgesehene Spalte eingetragen, „Elster“ errechnet daraus die angefallene Umsatzsteuer.

Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Formular auf der Seite 2 wird nach den abziehbaren Vorsteuerbeträgen gefragt. Eingetragen werden dabei Vorsteuerbeträge, die aus Rechnungen von anderen Unternehmen stammen. Aus allen Rechnungen, Belegen und Quittungen, die Ihnen dazu vorliegen, wird nun die Vorsteuer heraus gerechnet.
Maßgeblicher Zeitraum ist dabei der Anmeldezeitraum.

Den errechneten Betrag tragen Sie dann in das betreffende Feld ein. „Elster“ errechnet nun automatisch die Vorauszahlung der Umsatzsteuer, die Sie zu leisten haben. Die verbleibende Umsatzsteuervorauszahlung finden Sie dann in Zeile 67. Danach brauchen Sie lediglich noch die Datenübermittlung vorzunehmen, was einfach durch einen Klick auf „Steuererklärung an das Finanzamt übermitteln“ möglich ist. Das Übermittlungsprotokoll sollten Sie ausdrucken, denn es ist der Beleg für die fristgemäße Übersendung der Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Meine Empfehlung: Mit diesen Tools bekommen Sie Ihre Finanzen und Steuern in den Griff!

Nutzen Sie die Angebote von lexoffice.

Rechnung & Finanzen

Buchhaltung & EÜR beim Steuerberater
Buchhaltung & Finanzen

Jahresabschluss macht der Steuerberater
Buchhaltung & Berichte

Sie machen alles selber – ohne Steuerberater
Rechnung schreibenRechnung schreibenRechnung schreiben
BelegerfassungBuchhaltungBuchhaltung
Online-BankingUSt-VoranmeldungGuV und EÜR
pro Monat 7,90 € nettopro Monat 13,90 € nettopro Monat 16,90 € netto

Hier geht es zum Produktangebot:

30 Tage kostenlos testen!

Hier geht es zum Produktangebot:

30 Tage kostenlos testen!

Hier geht es zum Produktangebot:

30 Tage kostenlos testen!

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (54 Bewertungen, Durchschnitt: 4,52 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Male Author Icon
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert