Honorare Korrekturlesen, Korrektor

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Die Tätigkeit eines Korrektors ist im Prinzip mit der des Lektors vergleichbar, allerdings sind seine Aufgaben weniger umfassend. Das Korrektorat überprüft einen Text in Bezug auf Rechtschreibung und Grammatik, wird Zeichensetzung und Format korrigieren. Ihm obliegt aber nicht die Feststellung der inhaltlichen Richtigkeit eines Textes. Er wird zwar sicherlich auf die Zusammenhänge im Text schauen und kann feststellen, ob der Text logisch aufgebaut ist oder ob sich jemand, der fachunkundig ist, überhaupt nicht mit den Darstellungen anfreunden könnte, aber er kann den Text inhaltlich nicht korrigieren.

Das heißt, der Korrektor überprüft lediglich die sachliche, nicht die inhaltliche Richtigkeit. Auch begleitet der Korrektor den Autor eines Textes nicht bis hin zur Veröffentlichung oder schreibt selbst Informationen zu Buch oder Autor. Dennoch fällt natürlich für das Korrekturlesen Honorar an. Dieses Honorar beinhaltet sämtliche Kosten, die für die Bearbeitung des Auftrages entstanden sind, dazu gehören auch Reisekosten zum Kunden oder ähnliches. Zudem muss das Honorar die so genannten unproduktiven Zeiten des Korrektors abdecken, also solche, in denen er beispielsweise Angebote verfasst oder Kundenakquise betreibt. Diese Arbeiten können keinem Kunden in Rechnung gestellt werden, daher werden sie anteilig auf alle Kunden über das Korrektor Honorar verrechnet.

Das Honorar setzt sich also aus den betrieblichen Ausgaben zusammen und aus der Leistung, die der Korrektor erbracht hat. Es wird davon ausgegangen, dass pro Stunde 32 Euro als Honorar angesetzt werden können. Je nach Aufwand liegt dieser Preis aber höher oder niedriger. Gerade Fachtexte, die schwierig zu korrigieren sind, weil sie viele Fremdwörter enthalten, können preislich höher angesetzt werden.

Wird Umsatzsteuer abgeführt, so muss diese auf das Honorar ohnehin noch aufgerechnet werden. Für das Finden des Honorars, wenn es gemäß dem Anspruch der Arbeit angepasst werden soll, ist das Abgeben einer Probeseite durch den Auftraggeber unerlässlich. So kann sich der Korrektor ein Bild von der Arbeit machen und den zeitlichen Aufwand einschätzen, der sich für ihn ergeben wird. In Folge dessen ist es möglich, ein pauschales Honorar zu vereinbaren oder auch eines, das konkret nach geleisteten Stunden und Seiten abgerechnet wird. Hierüber werden Verhandlungen mit dem Kunden geführt, denn immerhin muss er auch mit der Regelung der Honorarzahlung einverstanden sein.


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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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