Honorarerhöhung und Preiserhöhung

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 5. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

 

Wer die Tarifverhandlungen für verschiedene Berufsgruppen verfolgt, wird feststellen können, dass hier fast jährlich Gehaltssteigerungen vereinbart werden oder es wird festgelegt, dass sich die Gehälter nach einer gewissen Zeit wieder anpassen, ohne erneute Verhandlungen. Nur allzu viele Freiberufler aber lassen das außer Acht und behalten ihre Preise bzw. Honorare jahrelang bei. Dabei sollten sie doch einmal davon ausgehen, dass mit jedem weiteren Berufsjahr ihre eigene Qualifikation steigt, was sich preislich niederschlagen sollte. Außerdem gehen auch an den Freien die Preiserhöhungen für die Lebenshaltung nicht spurlos vorbei.

Im Endeffekt haben sie also bei gleicher Arbeit und gleichem Auftragsvolumen, wenn davon einmal ausgegangen werden kann, mit jedem Jahr weniger Geld in der Tasche. Empfehlenswert sind Preis- bzw. Honorarsteigerungen von zwei bis drei Prozent pro Jahr. Eine zu hohe Steigerung würde bewirken, dass viele Kunden abspringen und neue Kunden gar nicht erst einen Auftrag erteilen. Auch die geringe Steigerung lässt sich in der Regel nicht bei allen Kunden durchsetzen und hier kann es sinnvoll sein, die erhöhten Preise zuerst einmal nur Neukunden zu präsentieren.

Sollen Honorar-Verhandlungen mit alten Kunden über höhere Preise geführt werden, so sollten einige Regeln dazu bedacht werden. Es ist zum Beispiel wichtig, dem Kunden die Notwendigkeit der Erhöhung zu erklärenDer Freiberufler sollte zu seinen Preisen stehen und sich nicht dafür entschuldigen wollen.  Das wirkt wenig professionell.

Die Erhöhungen sollten auch nicht sofort durchgesetzt werden, sondern ein Kunden sollte noch zwei bis drei Monate Zeit bekommen, Aufträge zum alten Preis zu erteilen. Sind wenig Aufträge vorhanden, kann das Angebot der „Last Order“ eine Möglichkeit sein. Dann werden alle Aufträge, die bis zu einem bestimmten Datum eingehen, noch zu den alten Konditionen realisiert.

Die vereinbarte Honorarerhöhung sollte nicht sofort umgesetzt werden

Um Kunden nicht zu verschrecken, bieten sich auch Preisnachlässe an. Das hört sich erst einmal paradox an, ist es aber nicht, denn hier wirkt das Prinzip der Kundenbindung. Mengenrabatte können angeboten werden, Telefonpauschalen werden nicht mehr in Rechnung gestellt oder es werden zusätzliche Leistungen vereinbart, wie das Senden kostenloser Informationspost per E-Mail.

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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