IHK-Übersetzer

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

IHK-Übersetzer
IHK-Übersetzer

Wer sich keinem Übersetzer-Studium stellen möchte, kann auch eine Prüfung bei der IHK ablegen. Hier werden in verschiedenen Abständen Prüfungen zum Übersetzer angeboten. Der Vorteil ist, dass Fachleute eines Unternehmens, die über Fremdsprachenkenntnisse verfügen, diese dann in allen Bereichen des Unternehmens einsetzen können. Das ist gerade vor dem Hintergrund der Ausweitung der wirtschaftlichen Beziehungen der Unternehmen wichtig.

Als geprüfter Übersetzer wird der Mitarbeiter überall dort eingesetzt, wo Übersetzungen benötigt werden, das kann in verschiedenen Abteilungen eines Unternehmens der Fall sein. Der Übersetzer ist kein Fachidiot, er hat allgemeine Kenntnisse ebenso, wie die fachspezifischen aus der Wirtschaft. So ist er in der Lage, auch schwierige Texte einwandfrei zu übersetzen. Solche wirtschaftlichen Texte bereiten selbst Fremdsprachenkorrespondenten häufig Probleme.

Meist ist die Zielsprache Englisch.Die Prüfung zum IHK-Übersetzer ist eine Fachprüfung, in der die Fremdsprachenkenntnisse unter Beweis gestellt werden müssen und bei der kaufmännische und wirtschaftliche Sachverhalte dargestellt werden sollen.

Hinweis: Die Prüfungen finden meist einmal im Frühling und einmal im Herbst statt. Es wird ein Prüfungsausschuss eingesetzt, in dem drei Prüfer sitzen.

Für die Teilnahme an der Prüfung sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss der Teilnehmer eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen haben und fundierte Kenntnisse in einer Sprache besitzen. Hinzu kommen die übersetzungsmethodischen Fähigkeiten, die er sich angeeignet haben muss.

Die IHK-Prüfung als Übersetzer

Der Nachweis der Kenntnisse erfolgt über eine Prüfung oder über das Vorlegen eines Zertifikats über die Teilnahme an entsprechenden Kursen. Der Erwerb der notwendigen fachspezifischen Kenntnisse kann durch eine ausreichende wissenschaftliche oder wirtschaftliche Tätigkeit erfolgen. Das Ziel der Prüfung ist der Nachweis über das Vorhandensein der nötigen Kenntnisse zum Übersetzen von gehobenen fachlichen Texten. Dafür wird das inhaltlich und sprachlich korrekte Übersetzen geprüft, es müssen eigene Texte zu einem vorgegebenen Thema verfasst werden und es muss ein Gespräch auf der Grundlage wirtschaftlicher Kenntnisse auf einem hohen Niveau der Fremdsprache erfolgen.

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Vor der Prüfung erfolgt die Anmeldung mit den nötigen Unterlagen, danach wird die Zulassung erteilt. Bei der Anmeldung muss der Anmeldeschluss beachtet werden. Rund vier Wochen vor Beginn der Prüfung erhält der Teilnehmer dann eine schriftliche Einladung.
Nach sechs bis acht Wochen steht das Ergebnis der Prüfung fest. Mit der Bekanntgabe des Ergebnisses wird der Termin für die mündliche Prüfung mitgeteilt. Diese dauert rund 50 Minuten. Direkt im Anschluss wird das vorläufige Ergebnis bekannt gegeben.

Wurde die Prüfung nicht bestanden, kann sie bis zu zweimal wiederholt werden. Kostenlos ist die Prüfung aber nicht, momentan bewegen sich die Gebühren bei etwa 450 Euro.

Autor: Jürgen Busch

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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