Schluss mit lustig | Inkasso und Factoring

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 25. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Inkasso und Factoring
Inkasso und Factoring

Nach all der Zeit des Wartens und des Hoffens auf einen Zahlungseingang, nach höflichen Nachfragen und erfolglosen Mahnungen ist für Sie die Zeit nun gekommen, schwere Geschütze aufzufahren. Suchen Sie sich Helfer, die sich mit diesen Dingen auskennen und vertrauen Sie auf die Lösungen der Experten.

Inkasso und Factoring

Inkassobüros sind damit beauftragt, Forderungen von Unternehmen durchzusetzen. Die Inkassobüros sind dazu verpflichtet, seriöse Maßnahmen zu ergreifen – genau das trennt sie von den unseriösen Unternehmen. Das Inkassobüro versucht, im eigenen Interesse die offenen Forderungen einzutreiben, denn immerhin bekommt es dafür von Ihnen oder dem Schuldner Geld. Die Erfolgsquote ist dann sehr hoch, wenn ein professionellen Auftritt des Inkasso-Unternehmens vorliegt.

Es ist einfach eindrucksvoller, wenn ein Inkassobüro die Zahlung anfordert, als wenn Sie selbst sich zum x-ten Male hinsetzen und ein Schreiben aufsetzen. Holen Sie sich vor der Beauftragung aber Angebote von verschiedenen Dienstleistern ein und wählen Sie anhand von Provisionen, Inkasso-Kosten und Mitgliedsgebühren das für Sie als Freiberufler passende Inkassobüro aus.

Factoring unterscheidet sich praktisch kaum vom Inkasso, allerdings erhalten Sie hier sofort Ihr Geld – zumindest einen Teil davon. Den anderen Teil behält der Dienstleister als Honorar ein. Zwischen 10 und 30 Prozent der Auftragssumme liegt das Honorar meist, wobei die Anbieter meist erst ab einer Summe von 10.000 Euro für eine Rechnung des Freiberuflers zuschlagen. Sie treten Ihre Forderungen an das Factoring- Unternehmen ab. Sie erhalten Ihr Geld und das Verfahren ist für Sie erledigt. Der Dienstleister treibt die Forderungen nun eigenständig ein und geht dabei teilweise auch über das Gericht.

Rechtsanwalt und Forderungspfändung

Der individuelle Forderungseinzug ist der große Vorteil, der sich bei der Zuhilfenahme eines Anwalts bietet. Außerdem können Forderungen, die vor Gericht ausgefochten werden sollen, ohnehin nur mit Hilfe eines Anwalts durchgesetzt werden. Der Anwalt verspricht Kostensicherheit, denn die Gebühren für Juristen sind festgelegt und richten sich nach der Höhe der Forderung. Anwaltshonorare können Sie steuerlich geltend machen. Ein Anwalt wird Ihnen vorschlagen, zuerst das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Auch eine direkte Klageerhebung ist möglich. Dann folgt die Zwangsvollstreckung über den Gerichtsvollzieher.

Zuletzt sei auf die Möglichkeit der Forderungspfändung eingegangen. Diese ist die Alternative zur Zwangsvollstreckung und wird durch den Anwalt in die Wege geleitet. Dieser setzt die Forderungen nicht nur beim Schuldner selbst durch, sondern auch über dessen Kunden und Auftraggeber. Im Erfolgsfall zahlen diese direkt an Sie. Unter Umständen kann per Gerichtsbeschluss ein vorläufiges Zahlungsverbot erwirkt werden, was bedeutet, dass die Bank des Schuldners bis zum Erlass des Pfändungsbeschlusses kein Geld mehr an den Schuldner zahlen darf. Dies würde die Geschäfte des Schuldners zumindest vorübergehend lahmlegen und eine entsprechende Androhung bewirkt meist, dass der Schuldner zahlt.


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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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