Kfz und Kfz-Steuer absetzen: Was ist möglich?
Letzte Aktualisierung am: 6. August 2024
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Sie nutzen Ihren Firmenwagen auch privat oder Ihr privates Fahrzeug für Dienstfahrten? Da stellt sich natürlich die Frage, ob Sie die Kfz-Steuer absetzen können. Die Steuererklärung ist unbeliebt genug, da sollen solche Fragen die Sache nicht noch unnötig kompliziert machen. Hier erfahren Sie, ob Sie Ihr Auto von der Steuer absetzen oder andere Kosten (z. B. Versicherung, Kfz-Steuer) steuerlich geltend machen können.
Inhaltsverzeichnis
„Kfz-Steuer absetzen” im Überblick:
Privatpersonen haben diese Möglichkeit nicht. Privat können Sie höchstens die Pendlerpauschale für Ihren Weg zur Arbeit mit dem eigenen Auto geltend machen.
Wenn das Kfz größtenteils, also zu 50 bis 100 Prozent dienstlich genutzt wird, können Sie als Halter Beiträge zur Haftpflichtversicherung sowie die Kfz-Steuer absetzen.
Selbstständige können Kfz und Kfz-Steuer absetzen, wenn sie das Fahrzeug überwiegend dienstlich nutzen (zu mindestens 50 Prozent).
Privates Kfz oder Firmenwagen steuerlich absetzen
Die Anschaffung eines Kfz ist freiwillig. Selbst wenn es für den Arbeitsweg unabdingbar ist, lässt das Finanzamt nicht zu, dass Sie die Kosten für das Kfz von der Steuer absetzen. Anders verhält es sich, wenn Sie als Unternehmer oder Selbstständiger für die Ausübung Ihrer Tätigkeit ein Kfz benötigen.
Nutzen Sie dieses überwiegend, also mindestens zu 50 bis 100 Prozent dienstlich, dann können Sie es als Dienstwagen absetzen und zwar als Werbungskosten. Die Versteuerung der privaten Nutzung erfolgt nach einer der folgenden Möglichkeiten:
- 1-Prozent-Regelung: Monatlich wird der geldwerte Vorteil, der durch die private Nutzung entsteht, auf 1 Prozent des Listenpreises des Kfz festgelegt
- Fahrtenbuch: Nachweis aller privaten und dienstlich durchgeführten Fahrten
Wichtig ist, dass Sie sich für eine Variante entscheiden und diese auch während des Jahres beibehalten. Die 1-Prozent-Regelung lässt sich im Übrigen auch auf gebrauchte und geleaste Kfz anwenden.
Sie können zusätzlich zur Autosteuer die Haftpflichtversicherung absetzen
Bleibt noch die Frage offen, ob sich die Kfz-Steuer selbst absetzen lässt. Lässt sich eine Steuer überhaupt von der Steuer absetzen? Selbstständige und Unternehmer haben tatsächlich diese Möglichkeit. Sie können nicht nur das Kfz von der Steuer absetzen, sondern auch die Kfz-Steuer.
Dafür geben Sie den Betrag in der Steuererklärung zusammen mit den Betriebsausgaben an. Allerdings gilt auch hier, dass Sie das Kfz überwiegend für die Ausübung ihrer selbstständigen Tätigkeit nutzen.
Als Freiberufler sollten Sie jedoch beachten, dass Sie die private Nutzung des Wagens trotzdem versteuern müssen und zwar nicht nur im Rahmen der Einkommens-, sondern ggf. auch der Umsatzsteuer.
Dafür lassen sich die Versicherungsbeiträge für das Kfz von der Steuer absetzen:
- Die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung lassen sich absetzen.
- Bei einer Kaskoversicherung kann nur der jeweilige Haftpflichtanteil abgesetzt werden.
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