Kleingewerbe anmelden: Was muss ich beachten?
Letzte Aktualisierung am: 29. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
„Muss ich beim Gewerbe- oder Finanzamt mein Kleingewerbe anmelden?“ In diesem Ratgeber möchten wir klären, ob die Gewerbeanmeldung beim Kleingewerbe erforderlich ist, was „Kleingewerbe“ überhaupt bedeutet und was Sie als Kleingewerbetreibender beachten müssen.
Inhaltsverzeichnis
„Kleingewerbe anmelden” im Überblick:
Sie können ganz einfach mit dem vom zuständigen Gewerbeamt bereitgestellten Online-Formular ein Kleingewerbe anmelden. Nicht zu vergessen ist bei der Anmeldung: Das Kleingewerbe muss dem Finanzamt mitgeteilt werden. Dafür benötigen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Einerseits kommen je nach Region Gebühren von 15 bis 100 Euro auf Sie zu, andererseits können weitere Kostenpunkte anfallen, wenn Sie zusätzliche Unterlagen benötigen (z. B. Gaststättenerlaubnis).
Ja, allerdings müssen Sie darauf achten, insgesamt unter der Umsatzgrenze zu bleiben, um weiterhin als Kleingewerbetreibender zu gelten.
Warum kann ich kein Kleingewerbe beantragen oder einen Kleingewerbeschein anmelden?
„Kleingewerbe“ heißt zunächst nur, dass Sie als Einzelunternehmer oder mit der Rechtsform „Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GBR“ nur einen geringen Umsatz erzielen (in der Regel bis 17.500 Euro) und deshalb eben kein Gewerbe anmelden müssen. Ein Kleingewerbe bringt einige Vorteile mit sich, unter anderem in Sachen Umsatzsteuer. Als Kleingewerbetreibender …
- ist kein Eintrag ins Handelsregister notwendig.
- unterliegen Sie nicht den Regelungen des Handelsgesetzbuch (HGB).
- können Sie selbst wählen, ob und wie ihr Umsatz versteuert werden soll (Kleinunternehmerregelung).
- müssen Sie am Jahresende keine Bilanz, sondern lediglich eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) aufstellen (formeller Unterschied und geringerer Arbeitsaufwand in der Buchhaltung).
Diese Vorteile entfallen, wenn sich Ihr Umsatz stark erhöht, denn dann gelten Sie nicht mehr als Kleingewerbetreibender oder GBR, sondern als Kaufmann oder offene Handelsgesellschaft (OHG). In der Regel liegt die Grenze bei 60.000 Euro Gewinn oder 600.000 Euro Umsatz.
In einem wichtigen Punkt ist der Kleingewerbetreibende außerdem vom Kleinunternehmer zu unterscheiden: Dem Kleinunternehmer bleibt die Umsatzsteuererklärung nämlich nicht erspart, wohingegen für Kleingewerbetreibende die EÜR ausreicht. Auch um die Gewerbesteuer kommen Letztere Dank des Freibetrags von 24.500 Euro herum.
Nebengewerbe statt Kleingewerbe anmelden: Unterlagen und Voraussetzungen für Einzelunternehmen
Ein Kleingewerbe kann der erste Schritt in die Selbstständigkeit sein. Wir haben bereits erklärt, dass Sie ein Kleingewerbe gar nicht anmelden können. Online sind Sie vielleicht auf den Tipp gestoßen, zuerst ein Nebengewerbe anzumelden, also ein Gewerbe, das in kleinem Rahmen neben Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit läuft.
So ein Nebengewerbe müssen Sie im Gegensatz zum Kleingewerbe beim Gewerbe- und Finanzamt sehr wohl anmelden. Die Voraussetzungen dafür sind, dass Sie
- nur eine bestimmte Anzahl von Wochenstunden für das Nebengewerbe aufwenden (18 Wochenstunden).
- in dem Nebengewerbe nicht mehr verdienen als in Ihrem Hauptgewerbe bzw. Ihrer Haupttätigkeit.
In den folgenden Formularen setzen Sie das Kreuzchen einfach bei „Nebengewerbe“:
- Formular für die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
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