Kleinunternehmen beim Finanzamt anmelden: Nur ein Formular ausfüllen und fertig?
Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
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Kleinunternehmer können sich die Buchführung und Steuerpflicht erleichtern, wenn sie ihr Kleinunternehmen beim Finanzamt anmelden. Dies ist nicht zu verwechseln mit der Anmeldung beim Gewerbeamt, zu der Betroffene nur verpflichtet sind, wenn sie die entsprechende Rechtsform und einen höheren Umsatz haben.
Inhaltsverzeichnis
„Kleinunternehmen anmelden” im Überblick:
Nein, das liegt daran, dass Sie ohnehin nur als Kleinunternehmer gelten, wenn Sie eine bestimmte Umsatzgrenze nicht überschreiten. Die Anmeldung beim Gewerbeamt ist nur erforderlich, wenn Sie eine bestimmte Rechtsform haben und die Umsatzgrenze so überschreiten, dass Sie als Gewerbetreibender gelten.
Sie sind Kleinunternehmer, wenn Sie im Vorjahr maximal 17.500 Euro Umsatz hatten und im nächsten Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro Umsatz machen werden. Der Vorteil dieser Einstufung: Sie können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und erleichtern sich die Buchführung.
Dank der Kleinunternehmerreglungen können sich Unternehmen, die nur einen geringen Umsatz erzielen, von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.
Kleinunternehmen anmelden: Wer, wo und wie?
Wenn Sie ein Kleinunternehmen anmelden, ist das Finanzamt zuständig, nicht das Gewerbeamt. Häufig werden Kleingewerbe und Kleinunternehmen gleichgesetzt. Allerdings ist nicht jedes Kleinunternehmen auch ein Gewerbe. Folglich ist bei der Gründung eines Kleinunternehmens auch nicht zwingend eine Gewerbeanmeldung notwendig.
Was bedeutet es überhaupt, wenn Sie ein Kleinunternehmen anmelden? Als Student, nebenberuflich oder als Hauptbeschäftigung – die Anmeldung ist nicht verpflichtend. Grundsätzlich haben Sie die Wahl:
- Sie können Ihr Kleinunternehmen anmelden und sich so von der Umsatzsteuer befreien lassen (Kleinunternehmerregelung) oder
- Sie verzichten auf die Kleinunternehmerregelung und führen die Umsatzsteuer ans Finanzamt ab.
Ein Kleinunternehmen anzumelden, bedeutet also lediglich, dem Finanzamt mitzuteilen, dass Sie aufgrund der geringen Umsätze keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen und sich daher von der Umsatzsteuer befreien lassen möchten. Dafür muss das Finanzamt Ihr Kleinunternehmen auch als solches anerkennen. Unter folgenden Voraussetzungen können Sie ein Kleinunternehmen anmelden:
- Vorjahresumsatz liegt bei max. 17.500 Euro.
- Voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr überschreitet nicht 50.000 Euro.
Anmeldung als Kleinunternehmer: Formular vom Finanzamt
Für die Kleinunternehmer-Anmeldung stellt das Finanzamt ein Formular bereit:
Sie füllen den Fragebogen einfach aus und geben ihn beim Finanzamt ab. Dies geschieht auf elektronischem Wege. Damit Sie damit auch wirklich Ihr Kleinunternehmen anmelden, müssen Sie an der richtigen Stelle ein Kreuz setzen und zwar unter Punkt 7.3. Dort können Sie entweder angeben, dass Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden oder darauf verzichten möchten.
Beachten Sie: Wie Sie sich auch entscheiden, für die nächsten fünf Jahre können Sie es sich nicht anders überlegen. Erst nach fünf Jahren haben Sie erneut die Wahl.
Kleinunternehmerregelung: Anmelden und Steuern sparen
Was bringt es denn überhaupt, wenn Sie sich beim Finanzamt als Kleinunternehmer anmelden? Wie bereits erwähnt, können Sie dann von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Das bedeutet, dass Sie sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen können.
Das heißt konkret, dass Sie auf Rechnungen (z. B. an Kunden) keine 19 Prozent Umsatzsteuer (also Mehrwertsteuer) ausweisen und deshalb auch keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen müssen.
Aufgepasst: Wenn Sie ein Kleinunternehmen anmelden, heißt das im Umkehrschluss aber auch, dass Sie sich selbst die Umsatzsteuer für getätigte Anschaffungen nicht vom Finanzamt zurückholen können.
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