Kleinunternehmer und die Mehrwertsteuer
Letzte Aktualisierung am: 9. August 2024
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Der Kleinunternehmer ist nicht zur Umsatzsteuer verpflichtet, kann aber bereits bei der Anmeldung beim Finanzamt diese Option wählen. Auch später noch ist durch Stellen eines formlosen Antrags auf die Umsatzsteuerpflicht zu optieren.
Teilweise kann es günstiger sein, sich für die Umsatzsteuer und den damit verbundenen Verwaltungsmehraufwand zu entscheiden. Ein genaues Durchrechnen verschiedener Situationen ist sinnvoll, außerdem die Kenntnis über die etwaigen Betriebsausgaben, die zum Beispiel für die Büroausstattung oder für Maschinen und Geräte anfallen.
Inhaltsverzeichnis
Rechenbeispiel: Kleinunternehmer und seine Mehrwertsteuer
Ein Künstler erhält von einer Privatperson für ein Kunstobjekt 5.350 €. Seine Betriebskosten für den Künstlerbedarf betragen 595 € (500 € + 19 % MwSt.).
Künstler berechnet keine Umsatzsteuer | Künstler berechnet Umsatzsteuer |
Betriebskosten für Künstlerbedarf: 595 € abziehbare Vorsteuer: kein Vorsteuerabzug möglich Gesamtkosten: 595 € Verkaufspreis (brutto): 5.350 € abzuführende Umsatzsteuer: keine Gewinn: 4.755 € | Betriebskosten für Künstlerbedarf 595 € abziehbare Vorsteuer: 95 € Gesamtkosten: 500 Verkaufspreis (brutto): 5.350 € abzuführende Umsatzsteuer: 350 € Gewinn: 4.500 € |
Ergebnis: Der Künstler kann also einen um 255 € erhöhten steuerlichen Gewinn aufgrund der Kleinunternehmer-Regelung verbuchen.
Vorteil des Verzichts auf die Mehrwertsteuer
Wenn Sie mit geringen Betriebskosten zu rechnen haben, dann kann der Verzicht auf die Mehrwertsteuer durchaus sinnvoll sein. Sie würden dann nur geringe Vorsteuern erstattet bekommen, haben aber beständig den Aufwand für die Umsatzsteuervormeldungen an das Finanzamt.
Wenn Sie als Freiberufler tätig sind und hier in die Rubrik Künstler, Schriftsteller oder eine andere mit geistigem oder schöpferischem Hintergrund fallen, dann haben Sie in der Regel kaum Ausgaben. Auch dann ist der Verzicht auf die Mehrwertsteuer sinnvoll. Wenn Sie dann noch überwiegend für Privatpersonen tätig sind, zeigt sich der Vorteil des Verzichts ganz deutlich:
Bedenken Sie: Sie können Ihre Leistung zu einem weitaus geringeren Preis anbieten, als der Wettbewerb, der die Umsatzsteuer aufschlägt.
Wenn die Privatkunden dann vielleicht sogar noch den Preis zahlen, der inklusive Umsatzsteuer anfallen würde, dann erhöhen Sie natürlich deutlich Ihren eigenen Gewinn.
Rechnen mit verschiedenen Steuersätzen
Zu beachten ist, dass verschiedene Steuersätze anfallen. So werden beispielsweise Bücher und Kunstgegenstände für 7 Prozent Mehrwertsteuer angeboten, andere Produkte und Dienstleistungen hingegen für 19 Prozent. Je nachdem, wie hoch die Investitionen sind, die der Kleinunternehmer selbst hat, können diese verschiedenen Steuersätze seinen Gewinn unterschiedlich beeinflussen.
Bei eher geringen Ausgaben ist auf jeden Fall deutlich zu sehen, dass sich unter Einbeziehung der Umsatzsteuerpflicht ein Minusbetrag ergibt. Bei dem dargestellten Beispiel des Verkaufs eines Kunstgegenstandes für 5.350 Euro und Betriebsausgaben von 595 Euro ergibt sich ein Gewinn von 4.755 Euro für den Künstler. Bei Einbeziehung der Umsatzsteuer von 7 Prozent sind es nur noch 4.500 Euro.
Noch deutlicher wird der Unterschied bei einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, dann beträgt der Gewinn lediglich noch 3.995,80 Euro. Wenn also auf die Ausweisung der Mehrwertsteuer verzichtet wird, ist der Gewinn weitaus höher. Sind die eigenen Ausgaben hingegen hoch und kann demzufolge ein höherer Betrag als Vorsteuer abgezogen werden, so vergrößert sich der Gewinn wieder, wenn die Mehrwertsteuer angesetzt wird.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.
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