Kosten und Beitrag zur Berufsgenossenschaft für Freiberufler

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 7. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Kosten und Beitrag zur Berufsgenossenschaft

Kosten und Beitrag zur Berufsgenossenschaft

 

Natürlich ist die Versicherung in der Berufsgenossenschaft nicht kostenlos zu haben, ein jährlicher Beitrag wird erhoben. Doch im Gegensatz zu mancher privaten Unfallversicherung geht es den Berufsgenossenschaften nicht um Gewinnmaximierung, sondern sie arbeiten im so genannten Umlageverfahren. Das bedeutet, dass sie den jährlichen Beitragsschlüssel erst im Nachhinein festlegen, denn diesem liegt der jeweilige Schadensverlauf zu Grunde. Die Beiträge können daher nicht im Voraus genannt werden, es kann nur auf Erfahrungswerte zurückgegriffen werden. Die Beiträge errechnen sich aus dem Beitragsschlüssel, aus der Gefahrenklasse sowie aus der Versicherungssumme.

Beispiele für freiwillig versicherte Freiberufler

Versicherungssumme40.000 €60.000 €84.000 €
Gesellschafter / Geschäfstführer eines IT-Unternehmens95,06 €142,57 €199,61 €
Rechtsanwalt127,38 €191,06 €267,49 €
selbstständiger Versicherungsvertreter252,64 €378,96 €530,54 €
Basis: 2011 – Die Beiträge werden jährlich rückwirkend erhoben

Die Versicherungssumme

Die Versicherungssumme sollte immer ungefähr so hoch sein, wie das jährliche Einkommen des Freiberuflers. Gegebenenfalls sollte eine Anpassung dieser Summe vorgenommen werden, wenn sich in der Höhe des Einkommens etwas ändert. Nach der Versicherungssumme richten sich zum einen die Beiträge der Berufsgenossenschaften, zum anderen aber auch deren Leistungen.

Das heißt – vereinfacht gesagt – doppelter Beitrag und doppelte Leistungen bei doppelter Versicherungssumme. Für die Versicherungssumme gibt es Mindest- und Maximalgrenzen. Zwischen diesen können sich die freiwillig versicherten Mitglieder frei bewegen. Sie müssen sich nicht zwangsläufig nach ihrem Einkommen richten, dies ist aber empfehlenswert.

Die Gefahrenklasse

Die Gefahrenklasse ist ein wichtiger Punkt in der Berechnung der Beiträge der Berufsgenossenschaften. Sie steht für das jeweilige Unfallrisiko, welchem der versicherte Freiberufler in seinem Beruf ausgesetzt ist.

Wichtig: Die Gefahrenklassen legen die einzelnen Berufsgenossenschaften selbst fest, das heißt, sie können kaum miteinander verglichen werden.

Allen gemein ist aber, dass sich die Gefahrenklasse proportional auf den Beitrag auswirkt. Wenn zum Beispiel die Gefahrenklassen 0,52 angenommen wird, so ist der Beitrag doppelt so hoch, wie bei der Gefahrenklasse 0,26. Die Leistungen bleiben indes gleich.

Der Beitragsschlüssel

Der Beitragsschlüssel wird in jedem Jahr neu festgesetzt und basiert auf den Unfallleistungen des vorigen Jahres. Das heißt, vereinfacht gesagt, je mehr Unfälle in einem Versicherungsjahr passieren und je größer die Ausgaben für die Versicherung waren, desto höher wird der Beitrag für das kommende Jahr. Der Beitragsschlüssel selbst setzt sich aus den Beiträgen zur allgemeinen Umlage, dem Anteil an der Rentenaltlast und dem Anteil an der Lastenverteilung nach Neurenten zusammen.

Ein Beispiel:

Wer als Gesellschafter eines IT-Unternehmens eine Versicherung bei der BG abschließt und eine Versicherungssumme von 60.000 Euro wählt, muss mit einem Beitrag von 142,57 Euro rechnen. Bei gleicher Versicherungssumme sind es für einen Rechtsanwalt 191,06 Euro, für einen Versicherungsvertreter jedoch 378,96 Euro. Die Unterschiede sind also immens. Die Berechnungen beruhen dabei auf Werten aus dem Versicherungsjahr 2011.

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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