Kosten und Gebühren für Steuerberater
Letzte Aktualisierung am: 2. Oktober 2024
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Wenn Sie sich auf die Suche nach einem Steuerberater begeben, spielen sicherlich die dafür anstehenden Kosten ebenfalls eine Rolle. Die Honorare für die steuerliche Beratung sind sehr verschieden, einige berechnen sie aufgrund von Stunden, andere setzen ein Plus für eine eventuelle Mehrarbeit auf. Wenn Sie die Rechnung für die Arbeit des Steuerberaters bekommen, ist es zu spät. Es gilt also, sich vorher schlau zu machen und in Erfahrung zu bringen, womit Sie an Kosten rechnen müssen. Hier finden Sie beispielhaft eine Rechnung eines Steuerberaters
Inhaltsverzeichnis
Klassische Leistungen der Steuerberater
Es gibt so genannte klassische Leistungen, die im Prinzip jede Steuerkanzlei anbietet. Anhand dieser Leistungen lassen sich die Honorare sehr gut vergleichen, denn immerhin wird auch eine vergleichbare Tätigkeit zu Grunde gelegt. Eine solche Leistung ist zum Beispiel das Erstellen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Die Höhe der Gebühren ist hier festgelegt, je nach Zeitaufwand werden diese in Rechnung gestellt. Die Gebühren bemessen sich in ihrer Höhe also nach dem Schwierigkeitsgrad der Leistung zum einen und zum anderen anhand der Höhe des Gegenstandswertes. Nun kann hier kein allgemein gültiger Vertrag genannt werden, denn die Einnahmen-Überschussrechnungen sind bei jeder Person verschieden.
Wichtig ist, sich vorab nach den gängigen Sätzen zu erkundigen.
Honorare der Steuerberater
Nicht jede Leistung des Steuerberaters ist über die gültige Gebührenordnung abgedeckt, einige Beratungsleistungen werden daher über ein Honorar verrechnet. Solche Leistungen sind zum Beispiel:
- Ausführliche und individuelle Beratungen
- Beratungen hinsichtlich der Einsparung von Lohnkosten für Arbeitgeber
- Unterstützung bei größeren Finanzierungen
- Private Liquiditätsplanung
Diese Leistungen bringen immer einen direkten finanziellen Nutzen für Sie als Klient, daher auch die hohen Honorare. Der Stundensatz kann hier um 130 Euro betragen, Mitarbeiter der Kanzlei berechnen im Schnitt etwa 50 Euro weniger. Unterschieden wird zwischen dem Honorar und der Vergütung des Steuerberaters. Eine Vergütung wird immer dann berechnet, wenn die Tätigkeit, die erbracht wurde, nicht in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit als Steuerberater stand.
Wenn der Berater nun also als Konkursverwalter oder als Nachlasspfleger tätig wird, so erhält er dafür eine Vergütung und kein Honorar.
Das Honorar wird immer nur für die steuerlich beratende Tätigkeit angesetzt.
Absetzbarkeit der Kosten
Generell sind die Kosten für den Steuerberater immer dann abzugsfähig, wenn sie mit der Erzielung eines Einkommens in Verbindung stehen. Sie können dann im Rahmen der Werbekosten geltend gemacht werden. Ein Freiberufler kann die Kosten für den Steuerberater voll als betreibliche Ausgabe ansetzen, wenn dieser zum Beispiel die Einnahmen-Überschussrechnung erstellt hat, eine Bilanz anfertigt oder wenn er die Buchführung für den Freibeufler übernimmt.
Dann sind die Honorare und Gebühren im Rahmen der Betriebsausgaben voll und ganz abzugsfähig.
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