Krankengeld für Selbstständige: Welche Ansprüche bestehen?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 30. Juni 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Gibt es Krankengeld für Selbstständige?
Gibt es Krankengeld für Selbstständige?

Wer mit Fieber oder einem gebrochenen Knochen zu Hause im Bett liegt, hat meist erst einmal andere Dinge im Kopf als die Arbeit. Arbeitnehmer sind hier fein raus, denn sie haben im Falle einer Krankschreibung gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber bzw. auf Krankengeld von der Krankenkasse. Aber wie sieht es bei Freiberuflern aus? In diesem Ratgeber verraten wir Ihnen, ob es auch Krankengeld für Selbstständige gibt.

„Krankengeld für Selbstständige” im Überblick:

Besteht bei Selbstständigkeit gesetzlicher Anspruch auf Krankengeld?

Es existiert kein automatischer gesetzlicher Krankengeldanspruch für Selbstständige. Schließen Sie mit Ihrer Krankenkasse allerdings aus eigenem Antrieb eine Zusatzvereinbarung ab, dass Sie die Versicherungsleistung auf Krankengeldzahlung erweitern, entsteht Ihnen damit ein gesetzlicher Anspruch.

Wie kann ich Krankengeld als Selbstständiger erhalten?

Dies müssen Sie in Eigeninitiative mit Ihrer Krankenkasse vereinbaren. Welche Möglichkeiten Sie dabei haben, erfahren Sie hier.

Was ist das Krankentagegeld?

Das Krankentagegeld sichert Versicherte ebenfalls bei Arbeitsunfähigkeit ab und stellt damit eine Alternative zum Krankengeld dar. Nähere Informationen zum Krankentagegeld finden Sie hier.

Krankengeld bei Selbstständigkeit: Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht

Es gibt keinen gesetzlichen Krankengeldanspruch für Selbstständige.
Es gibt keinen gesetzlichen Krankengeldanspruch für Selbstständige.

Zunächst haben wir eine schlechte Nachricht für Sie: Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige gibt es per se nicht. Dies wird in § 44 Abs. 2 Nr. 2 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) festgelegt.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Krankengeld besteht nämlich vor allem für pflichtversicherte Arbeitnehmer. Diese erhalten während der ersten sechs Wochen ihrer Arbeitsunfähigkeit weiterhin ihr Arbeitsentgelt in voller Höhe von ihrem Arbeitgeber. Fallen sie noch länger aus, übernimmt ab der siebten Woche die Krankenkasse und zahlt das Krankengeld (70 Prozent des Bruttoverdienstes oder maximal 90 Prozent des Nettoverdienstes).

Auch Arbeitnehmer, die bereits in den ersten vier Wochen ihres Angestelltenverhältnisses arbeitsunfähig geschrieben werden, erhalten währenddessen Krankengeld, denn ihr Arbeitgeber ist in den ersten vier Wochen von der Pflicht der Arbeitsentgeltfortzahlung im Krankheitsfall entbunden. Durch das Krankengeld wird gewährleistet, dass der neue Angestellte trotzdem über ein Einkommen verfügt.

Und sogar Bezieher von Arbeitslosengeld I haben einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind.

Angesichts dieser Regelung scheinen Selbstständige als die großen Verlierer dazustehen: Sie haben weder einen Arbeitgeber, der sie während der ersten sechs Wochen ihrer Arbeitsunfähigkeit bezahlt, noch legt das Gesetz einen Anspruch auf Krankengeld für Selbstständige fest.

Haben diese also keine andere Wahl, als sich trotz Krankheit oder Verletzung zur Arbeit zu schleppen, wenn sie nicht auf ihr Einkommen verzichten wollen? Keine Sorge, ganz so schlimm ist es nicht. Im Folgenden verraten wir Ihnen, welche Optionen selbstständig Tätige im Falle einer Arbeitsunfähigkeit haben.

Krankengeld für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige und Freiberufler

Um Krankengeld bei Selbstständigkeit zu erhalten, müssen Sie selbst aktiv werden.
Um Krankengeld bei Selbstständigkeit zu erhalten, müssen Sie selbst aktiv werden.

Es gibt zwar per se kein Krankengeld für Selbstständige von ihrer Krankenversicherung, sie haben aber immer die Möglichkeit, ihrer Krankenkasse gegenüber zu erklären, dass die Mitgliedschaft auch den Anspruch auf Krankengeld beinhalten soll.

Sind Sie selbstständig tätig, müssen Sie also Eigeninitiative zeigen, um im Krankheitsfall abgesichert zu sein. Sie haben hier grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wenn Sie als Selbstständiger oder Freiberufler Krankengeld beziehen möchten:

  1. Sie zahlen den regulären Beitragssatz.
  2. Sie schließen einen Wahltarif ab.

Was bei der jeweiligen Option zu beachten ist, erläutern wir im Folgenden.

Krankengeld für Selbstständige bei regulärem Beitrag

Bei dieser Möglichkeit zahlen Sie den allgemeinen Beitragssatz für Ihre Krankenversicherung von 14,6 Prozent Ihres Bruttoeinkommens (Stand: März 2020) sowie den Zusatzbeitrag (Höhe variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse).

Außerdem müssen Sie eine schriftliche Wahlerklärung abgeben, dass Sie Ihre freiwillige Mitgliedschaft mit einem Anspruch auf gesetzliches Krankengeld erweitern möchten. Selbstständige müssen beachten, dass sie drei Jahre an diese Entscheidung gebunden sind. Dies gilt auch dann, wenn sie zwischendurch die Krankenkasse wechseln.

Die Wahlerklärung kann formlos erfolgen, wichtig ist nur, dass Sie sie schriftlich aufsetzen. Eine mögliche Formulierung wäre z. B.:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

als Selbstständiger beantrage ich hiermit, meine freiwillige Mitgliedschaft bei Ihnen um einen gesetzlichen Krankengeldanspruch mit dem allgemeinen Beitragssatz zu erweitern. Die Bedingungen für diese Leistungserweiterungen sind mir bekannt.

Mit freundlichen Grüßen …”

Haben Sie die Leistungen Ihrer Krankenversicherung entsprechend erweitert, erhalten Sie wie Arbeitnehmer auch nach sechs Wochen bzw. ab dem 43. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Wichtig dabei ist, dass Sie einen lückenlosen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit für den gesamten Zeitraum vorlegen können. Versenden Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am besten per Einschreiben, damit Sie im Streitfall einen Beleg dafür haben, dass Sie den Krankenschein an die Krankenkasse verschickt haben.

Mit dem Wahltarif Krankengeld für Selbstständige und Freiberufler vereinbaren

Wollen Sie als Selbstständige Krankengeld beziehen, können Sie z. B. einen Wahltarif abschließen.
Wollen Sie als Selbstständige Krankengeld beziehen, können Sie z. B. einen Wahltarif abschließen.

Sie können die Ergänzung Ihrer Versicherungsleistung um einen Krankengeldanspruch auch individuell mit Ihrer Krankenkasse klären, indem Sie einen Wahltarif abschließen. In diesem Fall zahlen Sie neben Ihrem regulären Beitragssatz noch einen zusätzlichen Beitrag, erhalten dafür jedoch auch das Krankengeld zu attraktiveren Bedingungen.

Dies hängt davon ab, welche Vereinbarung Sie mit Ihrer Krankenkasse treffen. Möglich ist z. B. eine Zahlung bereits nach drei Wochen Arbeitsunfähigkeit statt nach sechs oder ein höherer Betrag.

Beachten Sie hierbei, dass Sie auch an den Wahltarif drei Jahre gebunden sind, wenn Sie ihn abschließen. Zudem haben Sie in dieser Zeit keine Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln. Sie sollten es sich deshalb gut überlegen, ob Sie auf diese Weise Krankengeld für Selbstständige beziehen möchten.

Krankengeld bei Selbstständigen: Höhe

Aber wie viel Krankengeld zahlt die Versicherung eigentlich an Selbstständige? Sofern Sie nicht über einen Wahltarif etwas anderes vereinbart haben, gilt hier das Gleiche wie für Arbeitnehmer: Sie erhalten 70 Prozent Ihres regelmäßigen Bruttoeinkommens als Krankengeld.

Als Berechnung wird hier Ihr Einkommen herangezogen, welches Sie vor der Arbeitsunfähigkeit erzielt haben, ohne Berücksichtigung von Einkünften aus beitragsfreien geringfügigen Beschäftigungen. Beachten Sie, dass es beim Krankengeld für Selbstständige eine Obergrenze gibt: Es wird nur das Einkommen berücksichtigt, das unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt. Im Jahr 2024 liegt diese bei monatlich 5.175 Euro brutto.

Krankentagegeld für Freiberufler und Selbstständige: Die Alternative zum Krankengeld

Krankentagegeld kann für Freiberufler und Selbstständige eine Alternative zum Krankengeld darstellen.
Krankentagegeld kann für Freiberufler und Selbstständige eine Alternative zum Krankengeld darstellen.

Es gibt eine Alternative zum Krankengeld für Selbstständige. Als Mitglied in der GKV oder als Privatversicherter können Sie oft auch eine sogenannte Krankentagegeld-Versicherung abschließen.

Hierbei versichern Sie einen bestimmten Betrag als Ihr tägliches Krankentagegeld. Dieser ergibt sich aus Ihren laufenden monatlichen Ausgaben geteilt durch 30. Zu welchen Bedingungen das Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt wird, müssen Sie individuell mit Ihrer Versicherung vereinbaren.

Es gibt allerdings keine Garantie, dass Ihre Krankenkasse Ihnen eine Krankentagegeld-Versicherung anbietet. Dies hängt in der Regel von Ihrem individuellen Gesundheitsrisiko ab, wobei auch Ihr Geschlecht, Ihr Alter und Vorerkrankungen eine Rolle spielen.

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Über den Autor

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Gitte H.

Gitte hat Germanistik und Kommunikationswissenschaften studiert. Sie schreibt seit 2017 für erfolg-als-freiberufler.de und verfasst Ratgeber rund um Finanzierung und Betriebsausgaben.

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