Krankenhaus-Zusatzversicherung für Freiberufler
Letzte Aktualisierung am: 13. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Wer sich etwas mehr Komfort für den Fall der Behandlung im Krankenhaus wünscht, kann einen Krankenhaus-Zusatzversicherung abschließen.
Diese garantiert die bessere Behandlung im Krankheitsfall.
Inhaltsverzeichnis
Führen Sie jetzt einen Versicherungs-Vergleich durch:
Mit einer Krankenzusatzversicherung können auch Freiberufler, die gesetzlich krankenversichert sind, Zusatzleistungen wie Privatversicherte in Anspruch nehmen.
Zusatzversicherte können sich vom Chefarzt behandeln lassen, das Krankenhaus frei wählen und müssen nicht in Mehrbettzimmern liegen.
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Diese Zusatzversicherung sollte aber erstdann in Erwägung gezogen werden, wenn alle wirklich wichtigen Risiken bereits abgesichert wurden, wie die Privathaftpflichtversicherung oder auch eine Risikolebensversicherung für den Fall, dass ein Immobilienkredit besteht und eine Familie zu versorgen ist.
Natürlich möchte jeder eine optimale Behandlung bekommen, wenn er im Krankenhaus ist.
Das zählt für viele Patienten auch, dass sie nicht mit mehreren Patienten in einem Zimmer untergebracht sind.
Bei der Krankenhaus-Zusatzversicherung werden die so genannten Wahlleistungen für den gesetzlich Versicherten beansprucht.
Dazu zählen etwa die Chefarztbehandlung (sofern dieser verfügbar ist) und die Unterbringung im Einzelzimmer oder maximal im Zimmer für zwei Patienten.
Diese Zusatzversicherung erstattet zudem die Honorare für die Ärzte und zwar wird die Grenze bei der 3,5fachen Erstattung des Regelsatzes gesetzt.
Je nach Anbieter wird die Chefarztbehandlung auch für Fälle in den Vertrag aufgenommen, bei denen die Operation ambulant erfolgen soll.
Verzichtet der Versicherte auf eine Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer, bekommt er dafür seitens seiner Versicherung einen Bonus. Er bekommt dann meist ein Ersatzkrankengeld zugesprochen.
Es ist sogar möglich, das Krankenhaus frei zu wählen, wobei dann der Vertrag genauer in Augenschein genommen werden sollte.
Steht eine komplizierte Operation an, so soll diese vielleicht in einem Fachkrankenhaus durchgeführt werden und nicht in der nächstgelegenen Klinik.
Das bedeutet aber höhere Aufwendungen für die Fahrt und eventuell auch für die Tagespflegesätze der Versicherung.
Wichtig ist daher darauf zu achten, dass solche höheren Sätze übernommen werden.
Außerdem sollte der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichten, denn ansonsten kann es bei höheren Aufwendungen leicht sein, dass er innerhalb des ersten Jahres kündigt.
Die Beiträge für die Krankenhaus-Zusatzversicherung sind vom Alter des Versicherten abhängig.
Wer als zum Beispiel mit 30 Jahren in die Versicherung einsteigt, bezahlt nur rund dreißig Euro, wer mit 50 Jahren den Vertrag schließt, muss bereits mit etwa 52 Euro rechnen.
Sparen lässt es sich bei der Unterbringung im Zweibettzimmer.
Noch ein wichtiger Tipp zum Schluss
Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten die Krankenhaus-Zusatzversicherung an.
Diese Angebote sollten nicht vorschnell angenommen werden, denn häufig sind die Tarife für einen ausgewählten Personenkreis berechnet.
Steht der Tarif aber allen Versicherten offen, so ist der Beitrag meist niedriger.
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