Wer ist bei Krankenkassen gesetzlich pflichtversichert

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 28. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Gesetzliche Pflichtversicherung
Gesetzliche Pflichtversicherung

In der gesetzlichen Krankenkasse ist jeder pflichtversichert, der bestimmte Kriterien erfüllt. So darf er nicht als Freiberufler oder Selbstständiger tätig sein, er darf kein Beamter sein und auch nicht über drei Jahre hinweg die Einkommenshöchstgrenze überschreiten. Doch auch diese Personenkreise können entscheiden, ob sie sich gesetzlich versichern lassen möchten oder ob sie lieber auf ein Angebot einer privaten Krankenkasse zurückgreifen wollen. Freiberufler können sich also auch dafür entscheiden, dass sie sich bei der gesetzlichen Kasse absichern lassen wollen und werden dann als freiwillig Versicherte aufgenommen.

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Der Beitrag, den sie für die Kranken- und Pflegeversicherung zu tragen haben, berechnet sich nach dem bereinigten Einkommen. Das heißt, es wird vom reinen Gewinn ausgegangen, wenn die prozentualen Beiträge zu berechnen sind.

Hinweis:Liegt das Einkommen beispielsweise des Werbetexters unterhalb einer Mindestgrenze, wird ein Pauschalbetrag für die Versicherung fällig.

Die Künstlersozialkasse

Künstler und Publizisten können sich darüber hinaus auch in der Künstlersozialkasse versichern lassen. Dafür wird ein Antrag gestellt, in dem das Einkommen und die möglichen Arbeitsverhältnisse dargelegt werden müssen. Die Künstlersozialkasse entscheidet dann über die Aufnahme des Antragstellers. Die KSK, wie sie auch abgekürzt wird, bietet die üblichen Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, auch in die gesetzliche Rentenversicherung werden Beiträge gezahlt.

Der Vorteil für den Freiberufler bei einer Mitgliedschaft in der KSK besteht darin, dass er hier nur die Hälfte der fälligen Beiträge zahlen muss. Die andere Hälfte für die jeweiligen Vorsorge- und Versorgungsstellen übernimmt die KSK und tritt somit an die Stelle eines Arbeitgebers.

Hintergrund ist der, dass Freiberufler nicht schlechter gestellt sein sollen, als Arbeitnehmer und in der Vergangenheit allzu viele Freiberufler gar nicht versichert waren. Im Ernstfall kann das den Ruin bedeuten.

Wer ist noch in der gesetzlichen Krankenkasse versichert?

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind aber auch Auszubildende und Studenten, Rentner – wenn sie bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllen -, Arbeitslose (ALG-II-Empfänger nur, wenn sie nicht zuvor selbstständig oder privat versichert waren) sowie Landwirte. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet die Besonderheit, dass hier Familienangehörige ohne eigenes Einkommen kostenfrei mitversichert werden können und die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen können, wie das zahlende Mitglied. Das ist bei der privaten Krankenversicherung nicht der Fall.

Die Einkommensgrenze für das kostenfrei versicherte Mitglied variiert immer wieder und liegt momentan bei 350 Euro pro Monat. Wird ein höheres Einkommen erzielt, muss sich der- oder diejenige selbst versichern und eigene Beiträge zahlen.

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Autor: Jürgen Busch

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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