Krankheitskosten von der Steuer absetzen: Wann ist das möglich?
Letzte Aktualisierung am: 29. Juli 2024
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Die meisten Steuerpflichtigen haben die Möglichkeit, in der Einkommensteuererklärung verschiedene Posten anzugeben, welche das zu versteuernde Einkommen verringern. Damit können sie die Steuerlast drücken. Wie werden Krankheitskosten in puncto Steuer berücksichtigt?
Inhaltsverzeichnis
Krankheitskosten von der Steuer absetzen im Überblick
Grundsätzlich gilt, dass die Behandlung ärztlich angeordnet sein muss. Sie müssen ein entsprechendes Attest beim Finanzamt vorlegen, damit Sie Krankheitskosten von der Steuer abgesetzt werden. Zu den anerkannten Kosten zählen unter anderem Ausgaben für Brillen, Impfungen, Hörgeräte und Prothesen. Weitere Posten haben wir an dieser Stelle aufgeführt.
Damit Sie Krankheitskosten steuerlich absetzen können, muss der Gesamtbetrag die zumutbare Belastung überschreiten. Wie hoch diese ausfällt, hängt vom Einkommen sowie von der Familiensituation ab. Genauere Informationen sowie eine Beispielrechnung finden Sie hier.
Sollen die Krankheitskosten bei der Steuer berücksichtigt werden, müssen Sie Zeile 13 der Anlage agB (außergewöhnliche Belastungen) zur Steuererklärung ausfüllen.
In der Steuererklärung: Werden Krankheitskosten berücksichtigt?
Gewisse Krankheitskosten können in der Steuererklärung angegeben werden. Diese sorgen dafür, dass das zu versteuernde Einkommen sinkt. Freiberufler können dann unter Umständen mit einer Erstattung der Einkommensteuer rechnen.
Beachten Sie: Es können nur solche Krankheitskosten von der Steuer abgezogen werden, welche nicht von der Krankenkasse oder einer anderen Stelle erstattet wurden.
Welche Krankheitskosten können Sie steuerlich absetzen?
Was fällt nun genau unter Krankheitskosten? Wir haben eine Auswahl aufgelistet. Beachten Sie dabei jedoch, dass bei der Steuer nur solche Krankheitskosten berücksichtigt werden, bei denen die betreffende Behandlung ärztlich angeordnet wurde. Sie müssen dementsprechend ein Attest vorlegen.
Unter anderem können als außergewöhnliche Belastungen folgende Krankheitskosten gelten:
- Impfungen
- Krankengymnastik
- Arztkosten
- Medikamente
- Brillen bzw. Kontaktlisen
- Zahnersatz
- Hörgeräte
- Prothesen
- Fahrtkosten zu Behandlungen
- Heilkosten bei Suchterkrankungen
Beachten Sie: Mit allgemeinen Gesundheitskosten, die der Vorbeugung von Erkrankungen oder gesundheitlichen Problemen dienen, können keine Steuern gespart werden. So werden Ausgaben für Zahnreinigungen oder Nahrungsergänzungsmittel nicht berücksichtigt.
Knackpunkt: Zumutbare Belastung durch Krankheitskosten muss überschritten werden
Möchten Sie Ihnen entstandene Krankheitskosten von der Steuer absetzen, ist dies nur möglich, wenn der Gesamtbetrag die zumutbare Belastung übersteigt. Doch wie hoch ist diese?
Die zumutbare Belastung ist keine pauschale Grenze, die für jeden Steuerpflichtigen gilt. Vielmehr sind dabei zwei Faktoren von Bedeutung: das Einkommen sowie die familiäre Situation. Bei Menschen mit einem höheren Einkommen fällt die zumutbare Belastung höher aus als bei solchen mit geringen Einkünften.
Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie die zumutbare Belastung laut § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) berechnet wird. Wichtig ist dabei, dass alle drei Einkunftsstufen für sich betrachtet werden müssen:
Gesamtbetrag der Einkünfte | bis 15.340 Euro | über 15.340 Euro bis 51.130 Euro | über 51.130 Euro |
---|---|---|---|
Keine Kinder, Einzelveranlagung | 5 % | 6 % | 7 % |
Keine Kinder, Zusammenveranlagung | 4 % | 5 % | 6 % |
1 - 2 Kinder | 2 % | 3 % | 4 % |
3 oder mehr Kinder | 1 % | 1 % | 2 % |
Beispielrechnung: Zumutbare Belastung, um Arztkosten & Co. absetzen zu können
Im folgenden Beispiel ermitteln wir, wie hoch die zumutbare Belastung ist, damit Krankheitskosten von der Steuer abgesetzt werden können.
Wir gehen davon aus, dass Frau Klose verheiratet ist, mit ihrem Mann zusammen veranlagt wird und drei Kinder hat. Das Gesamteinkommen der Eheleute beträgt 60.000 Euro.
Ab welcher Grenze sind entstandene Krankenkosten nun steuerlich absetzbar? Es wird wie folgt berechnet:
- 1 % von 15.340 Euro = 153,40 €
- 1 % von 35.790 € (51.130 € – 15.340 €) = 357,90 €
- 2 % von 8.870 € (60.000 € – 51.130 €) = 177,40 €
Um die zumutbare Belastung zu ermitteln, müssen Sie nun alle drei Beträge addieren. Sie liegt für Frau Klose also bei 688,70 €. Es können nur die Krankheitskosten von der Steuer abgesetzt werden, die diese Grenze überschreiten.
Quellen und weiterführende Links
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