Laptop von der Steuer absetzen
Letzte Aktualisierung am: 9. Juli 2024
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Computer sind für die meisten Menschen längst zum Bestandteil ihres privaten oder beruflichen Alltags geworden, insbesondere seitdem es auch Laptops gibt, die sich einfach transportieren und somit praktisch überall nutzen lassen. Nur leider sind die Geräte nicht eben billig. Vielleicht fragen auch Sie sich in diesem Zusammenhang, ob Sie sich die hohen Anschaffungskosten zurückholen können, indem Sie Ihren Laptop von der Steuer absetzen. Ob dies möglich ist, verraten wir Ihnen im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
„Laptop bei der Steuer absetzen” im Überblick:
Ja, dies ist möglich, sofern Sie den Laptop für die Arbeit benötigen. Beträgt die berufliche Nutzung mindestens 90 Prozent, können Sie das Notebook komplett steuerlich absetzen.
Nein, es sei denn, Sie benutzen es zumindest zu 10 Prozent auch für berufliche Zwecke. Dann ist ein anteiliges Absetzen möglich. Näheres dazu erfahren Sie hier.
Ja, dies können Sie tun, vorausgesetzt das Gerät kostet netto (ohne Mehrwertsteuer) nicht mehr als 800 Euro. Andernfalls müssen Sie ihn abschreiben. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema „Arbeitsmittel absetzen”.
Laptop in der Steuererklärung angeben als Selbstständiger: So geht’s!
Wollen Sie als selbstständig Tätiger Ihren Laptop absetzen, geht dies am einfachsten, indem Sie ihn als Betriebsvermögen deklarieren und bei der Steuererklärung als Betriebsausgabe geltend machen. Dies ist nur möglich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie den Laptop tatsächlich für Ihre Arbeit benötigen, doch dies ist in den meisten Fällen kein Problem. Selbst Handwerksbetriebe nutzen üblicherweise einen Computer, um z. B. via E-Mail mit ihren Kunden zu kommunizieren oder Rechnungen zu schreiben.
Wollen Sie Ihren Laptop von der Steuer absetzen, wird das Finanzamt also in der Regel nicht nachprüfen, ob Sie ihn wirklich für die Arbeit brauchen, da ein solches Gerät für das Berufsleben schon beinahe eine Selbstverständlichkeit darstellt. Sollte doch ein Nachweis über die berufliche Nutzung verlangt werden, können Sie für eine Zeit lang (ca. 3 Monate) ausführlich Protokoll führen, welche Arbeiten Sie mit dem Laptop erledigen und wie lange Sie ihn täglich für die Arbeit nutzen.
Beträgt diese berufliche Nutzung wenigstens 90 Prozent, können Sie bei der Steuererklärung den Laptop sogar vollständig absetzen. Andernfalls müssen Sie ihn anteilig geltend machen.
Steuer: Laptop anteilig absetzen
Wollen Sie bei Ihrer Steuererklärung einen Laptop absetzen, den Sie auch für private Zwecke verwenden, muss eine Aufteilung in private und berufliche Nutzung erfolgen.
Schreiben Sie dafür auf, wie viele Stunden am Tag Sie den Laptop jeweils privat und beruflich verwenden und setzen Sie diese Angaben ins Verhältnis. Den Anteil der beruflichen Nutzung wenden Sie dann auf die Anschaffungskosten an und machen diesen Betrag bei der Steuererklärung geltend.
Sie können aber noch eine andere Methode anwenden, wenn Sie Ihren Laptop von der Steuer absetzen möchten: Wenden Sie die 50/50-Regelung an und machen Sie genau die Hälfte der Kosten geltend. Das Finanzamt geht in diesem Fall davon aus, dass Sie das Gerät zu gleichen Teilen privat und beruflich nutzen.
Eine Antwort auf “Laptop von der Steuer absetzen”
Hallo Frau Gitte, 2023 habe ich ein Tablet für 1.000 € gekauft, ich nutze es privat, nicht für meine Arbeit, kann ich es trotzdem von der Steuer absetzen, was muss ich zu den Kosten schreiben?