Leistungen des Steuerberaters
Letzte Aktualisierung am: 13. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Für die Wahl des Steuerberaters ist es entscheidend, welche Leistungen Sie als Freiberufler oder Selbstständiger in Anspruch nehmen möchten.
Geht es nur um die jährliche Steuererklärung?
Oder sollen auch laufende Meldungen, zum Beispiel gegenüber dem Finanzamt, an den Steuerberater abgegeben werden?
Gut zu wissen:
Wer einen Steuerberater beauftragt, kann sich mit der Einkommenssteuererklärung bis zum 31. Dezember des Folgejahres Zeit lassen, ansonsten muss diese bis zum 31. Mai abgegeben werden.
Inhaltsverzeichnis
Relevante Leistungen für einen Freiberufler
Der Steuerberater hilft zum einen bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung.
Wenn Sie als Freiberufler tätig sind und lediglich eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung zur Gewinnermittlung und Besteuerung abgeben müssen, so übernimmt der Steuerberater zwar auch diese, doch seine Arbeit dürfte recht überschaubar bleiben.
Er benötigt dann lediglich alle wichtigen Unterlagen und Nachweise über Zahlungen oder Zahlungseingänge von Ihnen.
Der Steuerberater hilft überdies bei der gesamten Finanz- und Lohnbuchhaltung.
Wenn Sie also selbst mit der Buchhaltung als Freiberufler auf dem Kriegsfuß stehen, so können Sie diese Arbeit auch an einen Steuerberater übertragen.
Des Weiteren übernimmt der Steuerberater die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, so dass Sie sich um diese wichtigen Termine gar nicht mehr zu kümmern brauchen.
Steht eine betriebswirtschaftliche Prüfung an, so begleitet der Steuerberater Sie durch diese hindurch und übernimmt auch die verwaltenden Vorarbeiten – sprich, er bringt Ordnung in das Papierchaos.
Existenzgründung und Verträge
Der Steuerberater ist für den Freiberufler oder Selbstständigen bereits dann die richtige Anlaufstelle, wenn es darum geht, die berufliche Existenz überhaupt erst zu gründen.
So übernimmt der Steuerberater fachliche Beratungen hinsichtlich der Dinge, die mit der Existenzgründung in Zusammenhang stehen.
Wenn Sie Förderungen erhalten:
- Wie sind diese steuerlich zu betrachten?
- Wie verhält es sich mit den Gewinnermittlung?
- Was muss dem Finanzamt gegenüber gemeldet werden?
- Können Sie einen Mitarbeiter einstellen und wenn ja, wie funktioniert die Sache mit der Lohnabrechnung?
- Müssen Sie von Vornherein Einkommenssteuern zahlen oder werden diese später beim Jahresabschluss veranschlagt?
Diese und weitere Fragen können dem Steuerberater gestellt werden, so dass Sie von Anfang an die steuerlichen Grundlagen beherrschen.
Auch dann, wenn Sie schon länger im freiberuflichen Leben stehen und sich mit dem Gedanken tragen, Mitarbeiter einzustellen oder Kooperationen mit anderen Freiberuflern zu schließen, kann der Gang zum Steuerberater sehr hilfreich sein.
Denn dann erfahren Sie, wie die Gewinne aus den Verträgen zu behandeln sind, welche steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden müssen und wie die Buchhaltung auszusehen hat.
Insofern ist es empfehlenswert, immer einen guten Steuerberater bei der Hand zu haben, der auch mit Ihrem Unternehmen und Ihrer Branche vertraut ist, dies macht die Zusammenarbeit und beratende Tätigkeit deutlich einfacher.
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