Limited und Euro-GmbH für Freiberufler
Letzte Aktualisierung am: 31. Dezember 2024
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Euro-GmbH für Freiberufler
Vor einigen Jahren wurde die Limited eingeführt, ein Kompromiss zwischen unbeschränkter Haftung der GbR und hohem Gründungsaufwand der GmbH. Nun kann allerdings davon ausgegangen werden, dass die Limited wieder an Bedeutung verlieren wird, denn die Unternehmensgesellschaft – abgekürzt UG wird sie ablösen. Für die Limited spricht allerdings, dass sie international angesehen ist und dass kein Stammkapital angespart werden muss.
Inhaltsverzeichnis
Die Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Limited wird auch als Euro-GmbH bezeichnet. Diese Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann in jedem europäischen Land gegründet werden, vor allem Großbritannien ist als Gründungsland beliebt. Hier ist die Gesetzgebung so, dass sie Unternehmensgründern entgegenkommt.Auch in Übersee ist die Limited bekannter. Sie ist hier deutlich bekannter, als die niederländische BV oder die spanische S. L., beides Euro-GmbH.
Hinweis: Die Euro-GmbH nutzt aus, dass es eine Niederlassungsfreiheit für Unternehmen gibt, die mit einem Gerichtsurteil von 2003 begründet wurde.Dies ist unabhängig davon, wo die Geschäfte ausgeübt werden.
Generell kann die Limited als Alternative zur GmbH oder für einzelne Freiberufler gesehen werden. Vorteilhaft kann die Eintragung im Handelsregister sein, hier ist der Einzelfall zu prüfen. Vorgeschrieben ist die Eintragung jedoch nicht. Erfolgt sie, müssen allerdings Gewerbe- und Kapitalsteuer gezahlt werden.
Vor- und Nachteile der Limited
Wenn die Limited liquidiert wird, können die Gläubiger bei entsprechender Vertragsgestaltung nur auf das Vermögen der Gesellschaft zurückgreifen, nicht auf das private Vermögen der Gesellschafter, also der Freiberufler. Nötig ist dafür lediglich das Vorhandensein einer Büroadresse vor Ort, der ständige Aufenthaltsort der Gesellschafter darf durchaus in Deutschland liegen. Auch eine Wirtschaftsprüferkanzlei kann als Büroadresse in Frage kommen.
Die Existenzgründung mit einer Limited ist recht einfach und ohne großen Aufwand möglich. Sinnvoll ist es, die Unterstützung eines Anwalts für die Gründung einzuholen, auch bestimmte Unternehmen helfen bei den Formalitäten. Eine notarielle Beurkundung ist nicht nötig. Eine Kapitaleinlage ist nicht gefordert. Die Gründung ist schnell möglich, schon innerhalb von 24 Stunden kann das Unternehmen gegründet werden.
Nachteilig ist, dass die Limited nicht überall ein hohes Ansehen genießt. Banken halten sie für wenig kreditwürdig, wobei es inzwischen angeblich interne Weisungen gibt, die Gesellschafter einer Limited nicht bewusst zu benachteiligen.
Beachten Sie: Oft verlangen die Banken Sicherheiten oder Bürgschaften, die aus dem Privatvermögen stammen, ansonsten gibt es keinen Kredit.
Autor: Jürgen Busch
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