Lohnsteuer in Deutschland – Art der Einkommensteuer
Letzte Aktualisierung am: 26. Juli 2024
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Mit jeder monatlichen Lohnabrechnung werden Arbeitnehmer an sie erinnert: die Lohnsteuer. Sie sorgt – neben anderen Abzügen, wie etwa den Sozialversicherungsbeiträgen – dafür, dass nur ein gewisser Teil vom vertraglich festgelegten Monatslohn auf ihrem Konto eingeht. Wir erklären, was die Lohnsteuer genau ist und wie hoch sie ausfällt.
Inhaltsverzeichnis
Lohnsteuer im Überblick
Einkommensteuer und Lohnsteuer sind keine unterschiedlichen Steuerarten. Vielmehr ist die Lohnsteuer eine Art der Einkommensteuer. Sie fällt nur auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit an. Die Einkommensteuer betrifft hingegen das gesamte Einkommen von natürlichen Personen.
Lohnsteuer fällt nur auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit an. Arbeitnehmer müssen also Lohnsteuer zahlen. Freiberufler zählen hingegen nicht dazu. Sie müssen jedoch Einkommensteuervorauszahlungen leisten. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Wie hoch die Lohnsteuer in Prozent ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Vielmehr sind die Höhe des Gehaltes sowie die Lohnsteuerklasse entscheidend. Der Lohnsteuer-Rechner sagt Ihnen genau, wie viel Lohnsteuer Sie zahlen müssen.
Bei dieser Art von Beschäftigung kann eine pauschale Lohnsteuer in Höhe von 25 Prozent angesetzt werden. Alternativ erfolgt die Berechnung anhand der jeweiligen Steuerklasse des kurzfristig Beschäftigten. Bei einem 450-Euro-Minijob hingegen können Sie zwischen der Besteuerung nach Lohnsteuerklasse oder einer Pauschsteuer in Höhe von zwei Prozent wählen.
Lohnsteuer-Rechner: Schnell und einfach berechnen
Was ist die Lohnsteuer?
Die Lohnsteuer ist eine Form der Einkommensteuer. Sie fällt nur auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit an. Die folgenden Gesetze und Richtlinien stellen wichtige rechtliche Grundlagen für die Erhebung der Lohnsteuer dar:
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV)
- Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV)
- Lohnsteuerrichtlinien (LStR)
Der Lohnsteuerabzug erfolgt durch den Arbeitgeber. Er zahlt die einbehaltene Lohnsteuer direkt an das zuständige Finanzamt.
Sie ist auch wichtig für die Lohnsteuer: Die Steuer-ID begleitet Sie Ihr ganzes Leben lang. Diese umfasst elf Ziffern und bleibt stets unverändert. Mit der Steuer-ID, die 2007 eingeführt wurde, können steuerliche Angelegenheiten leichter zugeordnet werden. Ihre Steuer-Identifikationsnummer finden Sie unter anderem auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid oder in einer aktuellen Lohnsteuerbescheinigung.
Wer muss Lohnsteuer zahlen?
Eigentlich ist es ganz einfach: Grundsätzlich müssen die Personen Lohnsteuer zahlen, welche Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen. Das umfasst also alle Arbeitnehmer. Dazu zählen auch Auszubildende und geringfügig Beschäftigte. Es fällt jedoch keine Lohnsteuer an, wenn die Einkünfte niedriger sind als der gültige Grundfreibetrag.
Muss auch für eine kurzfristige Beschäftigung Lohnsteuer gezahlt werden? Von einem solchen Beschäftigungsverhältnis wird gesprochen, wenn eine Person nur gelegentlich und nicht länger als 18 zusammenhängende Arbeitstage beschäftigt wird sowie pro Tag im Durchschnitt maximal 18 Euro verdient. Entweder erfolgt die Besteuerung nach der jeweiligen Steuerklasse oder es wird eine pauschale Lohnsteuer in Höhe von 25 Prozent angesetzt.
Müssen Freiberufler Lohnsteuer zahlen?
Die Lohnsteuer fällt, wie bereits erwähnt, nur für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit an. Was bedeutet das nun für Freiberufler und Gewerbetreibende? Wenn sie nur Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen, müssen sie keine Lohnsteuer zahlen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass sie von regelmäßigen Zahlungen an das Finanzamt befreit sind. Vielmehr müssen Freiberufler quartalsweise sogenannte Einkommensteuervorauszahlungen leisten. Das ist zu folgenden Terminen der Fall:
- 10. März
- 10. Juni
- 10. September
- 10. Dezember
Die Einkommensteuervorauszahlungen haben dabei die gleiche Funktion wie die Lohnsteuer.
Anstatt am Ende eines Jahres eine große Summe an das Finanzamt zu zahlen, leisten Freiberufler über das Jahr verteilt vier Vorauszahlungen. Wie hoch diese ausfallen, hängt meist von den zu versteuernden Einkünften des Vorjahres ab.
Hat der Freiberufler über das Jahr zu hohe Vorauszahlungen geleistet, erhält er nach Abgabe seiner Einkommensteuererklärung eine entsprechende Steuererstattung.
Wie hoch ist die Lohnsteuer?
Der Arbeitgeber ist dafür zuständig, die korrekte Lohnsteuer zu berechnen. Wichtig sind dabei zuallererst die Lohnsteuerklassen. In Deutschland gibt es insgesamt sechs davon. Wer welche Steuerklasse hat, hängt vor allem vom Familienstand ab. Die folgende Übersicht fasst die Lohnsteuerklassen zusammen:
Steuerklasse I | Alleinstehende und Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner, die dauerhaft vom Partner getrennt leben |
Steuerklasse II | Alleinerziehende |
Steuerklasse III | Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner, wenn der Partner die Steuerklasse V hat |
Steuerklasse IV | Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner, wenn der Partner auch die Steuerklasse IV hat |
Steuerklasse V | Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner, wenn der Partner die Steuerklasse III hat |
Steuerklasse VI | Ab dem zweiten steuerpflichtigen Job |
Gut zu wissen: Das Gehalt bzw. der Lohn eines Arbeitnehmers wird um gewisse Freibeträge verringert. Dazu gehören unter anderem der Grundfreibetrag sowie der Arbeitnehmerpauschbetrag.
Für ein höheres Netto vom Brutto können zusätzliche, individuell festgelegte Freibeträge sorgen. Dafür muss der Arbeitnehmer einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim zuständigen Finanzamt stellen.
Für die Ermittlung der Lohnsteuer ist abschließend die aktuelle Lohnsteuertabelle vonnöten. Diese gibt an, wie hoch die Steuer für ein bestimmtes Gehalt bzw. einen gewissen Lohn für jede Steuerklasse ausfällt.
Wie hoch der Lohnsteuersatz ausfällt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist hierbei, wie hoch das Gehalt ist und welche Lohnsteuerklasse der Arbeitnehmer hat.
Wie hoch ist die Lohnsteuer in Steuerklasse 1, 3 oder 5? Mit einem Lohnsteuer-Rechner können Sie schnell und einfach herausfinden, welche Unterschiede zwischen den Lohnsteuerklassen bestehen und wie viel Lohnsteuer Sie zahlen müssen. Hier finden Sie den Rechner.
Lohnsteuerjahresausgleich: Nur für Arbeitgeber relevant
Nicht jede Person muss zwingend eine Einkommensteuererklärung abgeben. Bis 1990 konnten Arbeitnehmer, die nicht zur Einkommensteuerveranlagung verpflichtet waren, den sogenannten Lohnsteuerjahresausgleich beantragen. Das führte dazu, dass die über das Jahr zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet wurde.
Heute geben aber alle Personen die Einkommensteuererklärung ab – egal, ob dies freiwillig erfolgt oder eine Abgabepflicht vorliegt. Der Lohnsteuerjahresausgleich ist heutzutage nur noch für Arbeitgeber, die mindestens zehn Arbeitnehmer beschäftigen, von Belang.
Rechtliche Grundlage ist § 42b EStG. Ändern sich im Laufe eines Jahres die Gehälter der Arbeitnehmer oder kommt es zu zusätzlichen Einmalzahlungen, dann kann es passieren, dass der Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer einbehalten hat.
Der Lohnsteuerjahresausgleich sorgt für eine Korrektur. Im Dezember fällt der Steuerabzug dann entsprechend geringer aus.
Zusätzlich ist der Arbeitgeber für die Lohnsteuer-Anmeldung zuständig. Mit dieser teilt er dem Finanzamt mit, wie viel Lohnsteuer er für seine Angestellten einbehalten hat. Den Betrag muss er pünktlich abführen. Die Anmeldung muss spätestens am zehnten Tag des folgenden Monats erfolgen. Im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung untersucht das Finanzamt, ob Arbeitgeber die Lohnsteuer ordnungsgemäß berechnet und ans Finanzamt gezahlt haben.
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