Mietkaution – Bürgschaft für Büroräume
Letzte Aktualisierung am: 7. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Viele Freiberufler und Selbstständige können ihre Tätigkeit nicht in den eigenen Räumlichkeiten der Wohnung oder des Eigenheims ausüben. Sie benötigen ein Büro oder müssen Gewerbehallen anmieten. In der Regel wird hier eine Kaution verlangt, die eine dreimonatige Kaltmiete umfasst – wobei die Regelung, dass nur drei Monate als Kautionsumfang angesetzt werden dürfen, nur für Privatmieter gilt.
Hinweis: Fehlt allerdings seitens des Freiberuflers das Geld für die Kaution, sieht es mit der Miete eher mau aus.
Hilfreich ist in dem Fall die Mietkautionsbürgschaft für Büroräume und Betriebsstätten, die auch dann zum Tragen kommen kann, wenn ein momentaner Liquiditätsengpass im Unternehmen herrscht. Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner, um den besten Anbieter für eine Mietkautionsbürgschaft zu finden.
Inhaltsverzeichnis
Vergleichsrechner für Mietkautionsbürgschaften
Geben Sie an, wie hoch der Kautionsbetrag sein soll und auf welchen Zeitraum die Miete angelegt ist. Außerdem müssen Sie per Klick einstellen, ob es sich um eine Existenzgründung handelt, um die Miete für ein bestehendes Gewerbe oder um die private Anmietung von Räumlichkeiten. Im Ergebnis erhalten Sie die Anbieter für eine Mietkautionsbürgschaft aufgelistet und können den günstigsten Finanzdienstleister wählen.
Kaution für Betriebsstätten: Keine Höchstgrenze
Gesetzlich gilt, dass es eine Höchstgrenze für die Mietkaution geben muss – das gilt allerdings nur für Privatkunden. Bei gewerblichen Mietverhältnissen ist die Kaution frei verhandelbar und kann sogar sechs Monatsmieten umfassen. Dabei richtet sich die Höhe der Kaution in der Regel nach der Ausstattung der anzumietenden Räumlichkeiten. Wer beispielsweise eine Gaststätte anmietet, die mit sehr hochwertigem Inventar ausgestattet ist, muss mit einer Kaution über sechs Monatsmieten rechnen.
Wichtig: Der Vermieter sichert sich hier bis zu einem gewissen Grad gegen Schäden ab, die der Mieter zu verantworten hat. Handelt es sich bei dem Mietraum um einen Lagerraum, wird der veranschlagte Zeitraum sicherlich kürzer ausfallen.
Die Kaution kann im gewerblichen Bereich allerdings rasch im fünfstelligen Bereich liegen, selbst wenn nur eine Kaution über drei Monatsmieten verlangt wird. Existenzgründer bringt das rasch an die Grenzen des finanziell Machbaren.
Die Hausbank bürgt: eine teure Variante der Finanzierung
Viele Freiberufler oder Gewerbetreibende gehen zur Hausbank, wenn sie Probleme mit der Finanzierung haben. So auch bei der Mietkaution, die nicht selten von der Hausbank gefordert wird. Natürlich spielt hier der Sicherheitsaspekt mit hinein, denn ein Angebot von der Hausbank kann doch nur seriös sein?! Das wird es in der Regel auch sein, gleichzeitig handelt es sich bei diesen Offerten aber meist um sehr kostenintensive Finanzierungsvarianten.
Eine gewerbliche Bankkaution birgt durchaus Vorteile: So können die Finanzierungskosten als Betriebskosten steuerlich geltend gemacht werden und eine Barkaution muss meist nicht hinterlegt werden.
Im Umkehrschluss jedoch betrachten die Banken eine solche Bürgschaft als Darlehensverpflichtung und verringern den Kreditrahmen des Freiberuflers entsprechend. Tritt also der Fall ein, dass der Freiberufler oder Selbstständige ein Kredit benötigt wird, kann dieser vielleicht nicht in der gewünschten Höhe aufgenommen werden. Möglich ist auch, dass sich die bereits bestehende Darlehensverpflichtung auf die Konditionen auswirkt und so höhere Zinssätze oder niedrigere Laufzeiten angeboten werden. Im schlimmsten Fall wird eine weitere Kreditvergabe gänzlich verweigert.
Angebote von Finanzdienstleistern
Doch die Bank oder Sparkasse des Freiberufler muss nicht zwangsläufig die Bürgschaft für eine Mietkaution übernehmen. Es gibt seit einigen Jahren spezielle Finanzdienstleister, die sich auf Kautionen spezialisert haben. Sie hinterlegen gewerbliche Mietsicherheiten und es besteht keine Verbindung zur Hausbank. Die Folge: Die Kreditwürdigkeit bleibt bestehen und der Kreditrahmen wird nicht nach unten korrigiert.
Egal, ob es sich bei dem Bürgen um eine Bank oder eine Versicherung handelt – Kosten entstehen in jedem Fall. Allerdings akzeptieren nicht alle Vermieter eine Versicherung oder einen Finanzdienstleister als Bürgen – die Miete der gewerblichen Immobilie ist also längst nicht sicher. Das liegt allerdings vorrangig darin begründet, dass viele Kautionskassen gar nicht bekannt sind. Wer sich also dafür entscheidet, den Weg über eine Kautionskasse zu gehen, sollte sich unbedingt für eine entscheiden, die nicht nur günstig ist, sondern auch einen gewissen Namen hat.
Die Mietkautionsversicherung wird der direkte Ansprechpartner für den Kunden – in dem Fall für den Freiberufler oder Selbstständigen – sein. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt zudem das Ausfallrisiko bzw. das Risiko eines Schadens. Da die Kaution vom Vermieter genutzt wird, wenn der Mieter einen Schaden angerichtet hat, muss dann die Versicherung in Leistung gehen.
Dies lässt sie sich natürlich bezahlen und wer eine Mietkautionsbürgschaft abschließt, muss immer mit Kosten rechnen, die teilweise gar nicht einmal so gering ausfallen.
Voraussetzungen und Bonität für die Mietkautionsbürgschaft
Die Mietkautionsbürgschaft wird vergleichsweise einfach beantragt. Es genügt, wenn Sie zum Beispiel über den Vergleichsrechner gehen und sich von dort zu dem von Ihnen gewählten Anbieter weiterleiten lassen. Teilweise wird auf Basis eines individuellen Angebots der Antrag bearbeitet, bei einigen Dienstleistern muss noch einmal gesondert ein Antrag auf die Mietkautionsbürgschaft ausfüllt werden.
Wichtig ist, dass Sie hier natürlich Ihre Bonität nachweisen müssen.
Lesen Sie auch unseren Artikel: Bonitätsprüfung und Bonitätsauskunft des Freiberuflers
Sie geben Ihr Einverständnis zur Auskunftseinholung bei der Schufa oder bei anderen Wirtschaftsauskunfteien. Sind Schufa oder auch Infoscore ohne negativen Eintrag, reicht dies meist bereits für die Zusage über die Mietkautionsbürgschaft. Natürlich müssen Sie auch Ihr Einkommen als Freiberufler nachweisen, was meist anhand der letzten Einkommenssteuerbescheide geschieht. Ist das nicht möglich, weil Sie als Existenzgründer an den Start gegangen sind, haben Sie meist ohnehin schlechte Karten in Bezug auf die Mietkautionsbürgschaft. Die Entscheidung über die Bonität wird bei Unternehmen in der Regel individuell gefällt.
Der Grund: Hier lassen sich nicht einfach Schemata ansetzen, mit denen die Bonität beurteilt werden kann.
Diese ist bei einem Freiberufler immer auftragsabhängig, ein geregeltes Einkommen liegt meist (noch) nicht vor. Mithilfe mathematisch-statistischer Analyseverfahren kann die Bonität bei einem Unternehmen meist nicht hinreichend beurteilt werden.
Der Score
Haben Sie schon einmal vom „Score“ gehört? Mit seiner Hilfe wird Ihre Bonität eingeschätzt. Das heißt, diese Kennzahl entscheidet letzten Endes darüber, ob Sie die Mietkaution bewilligt bekommen oder nicht. Errechnet wird die Wahrscheinlichkeit der Vertragserfüllung oder eines Zahlungsausfalls und es werden Prognosen über Ihre zukünftige Zahlungsfähigkeit angestellt.
Dabei werden unter anderem folgende Dinge berücksichtigt:
- bereits bestehende Vertragsverpflichtungen
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Betriebseinnahmen und –ausgaben)
- früheres Verhalten bei Kreditverpflichtungen
- Bankverbindungen, Bankwechsel
- Art der Berufstätigkeit bzw. Branche
- Qualitätseinstufung der Arbeit
Unterschieden wird zwischen harten und weichen Negativmerkmalen, wenn die Bonität beurteilt werden soll. Zu den harten Negativmerkmalen zählen zum Beispiel geplatzte Lastschriften und unbezahlte Rechnungen, Vollstreckungsmaßnahmen und frühere Insolvenzen des Freiberuflers. Als weiche Negativmerkmale zählen zum Beispiel im Vergleich zum Einkommen hohe Zahlungsverpflichtungen, auch wenn diese bedient werden, mehrere Handyverträge, Konten bei verschiedenen Banken oder die Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen.
Beachten Sie: Sind einige harte Negativmerkmale vorhanden, kommt es in den meisten Fällen zur Ablehnung des Antrags auf Mietkautionsbürgschaft. Auch eine theoretisch errechnete hohe Ausfallwahrscheinlichkeit wird zur Ablehnung der Bürgschaft führen.
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