Notarkosten steuerlich absetzen: Geht das?
Letzte Aktualisierung am: 16. August 2024
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Die Dienste eines Notars können aus verschiedenen Gründen in Anspruch genommen werden, z. B. wenn Sie die Beglaubigung einer Unterschrift benötigen oder ein Rechtsgeschäft beurkunden lassen möchten. Doch dafür fallen Gebühren an und es stellt sich oft die Frage: Kann man Notarkosten steuerlich absetzen? Wir verraten es Ihnen.
Inhaltsverzeichnis
„Notarkosten absetzen“ im Überblick:
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Notargebühren tatsächlich absetzen. Dies hängt davon ab, für welche notariellen Aufgaben diese Kosten anfallen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Auch dies hängt von der Art der Notarkosten ab. Lassen Sie z. B. eine Hypothek ins Grundbuch eintragen und ist die Immobilie Teil Ihres Betriebsvermögens, können Sie die anfallenden Notarkosten als Betriebsausgabe in der Steuererklärung angeben. Gehört die Immobilie hingegen zu Ihrem Privatvermögen, gelten die Notarkosten als Werbungskosten.
Geht es um die Beurkundung eines Testaments, die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung, können Sie diese Notarkosten nicht absetzen, da sie die Privatsphäre betreffen.
Diese Notarkosten sind von der Steuer absetzbar
Hier die gute Nachricht: Viele Notarkosten lassen sich absetzen, allerdings nicht alle. Dies hängt davon ab, aus welchem Grund Sie die Dienste des Notars genau in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Umständen können Sie folgende Notarkosten steuerlich geltend machen:
- Immobilienerwerb: Kaufen Sie eine Immobilie zum Zweck der Vermietung, können Sie die anfallenden Notarkosten als Anschaffungskosten bei der Steuererklärung absetzen. Wollen Sie die Immobilie hingegen privat nutzen, ist dies nicht möglich und Sie müssen die Notarkosten selbst tragen.
- Immobilienerwerb mit Hypothek: Muss beim Kauf der zur Vermietung gedachten Immobilie eine Hypothek ins Grundbuch eingetragen werden, gelten die Notargebühren wiederum als Finanzierungskosten. Auch diese lassen sich von der Steuer absetzen, entweder als Werbungskosten (wenn die Immobilie zum Privatvermögen gehört) oder als Betriebsausgabe (wenn die Immobilie Teil des Betriebsvermögens ist).
- Grundschuldeintragung zur Darlehensbesicherung: In diesem Fall gelten die Notargebühren als Schuldzinsen und sind als solche steuerlich absetzbar.
- Erbschaftsregelung bei Grundbesitz: Auch wenn es um die Regelung einer Erbschaft geht, können Sie die entstandenen Notarkosten als Anschaffungskosten absetzen, wie der Bundesfinanzhof entschied (BFH, IX R 43/11, Urteil vom 9.7.2013).
Damit beim Erwerb einer Immobilie die Notarkosten von der Einkommenssteuer absetzbar sind, muss eine klare Absicht vorliegen, durch den Kauf Einkünfte zu erzielen. Deswegen lassen sich die Notarkosten nur absetzen, wenn die Immobilie zum Zweck der Vermietung erworben wird, und nicht bei Selbstnutzung.
Achtung: Nicht alle Notariatskosten sind steuerlich absetzbar
Es gibt allerdings auch Fälle, in denen sich Notarkosten nicht absetzen lassen. Betreffen die Ausgaben für den Notar die Privatsphäre, sind sie nicht absetzbar. Dies entschied das Finanzgericht Saarland im Jahr 2007 (FG Saarland, 1 V 1336/06, Beschluss vom 13.02.2007).
Das betrifft vor allem die Notarkosten für
- Beurkundung eines Testaments (Ausnahme: Werden im Testament Einkünfte wie Mieten oder Unternehmensgewinne vererbt, können Sie die Notarkosten für das Testament als Werbungskosten geltend machen.)
- Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht (Ausnahme: Enthält die Vorsorgevollmacht die Übertragung eines Wirtschaftsbetriebs, lassen sich die Notarkosten zumindest teilweise absetzen.)
- Beglaubigung einer Patientenverfügung
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