Pflegeversicherung für Freiberufler

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 9. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Pflegeversicherung für Freiberufler

Pflegeversicherung für Freiberufler

 

Die Pflegeversicherung wird in zwei Bestandteile unterschieden. Zum einen gibt es die Pflegepflichtversicherung, zum anderen ist die private Pflegezusatzversicherung zu nennen. An dieser Stelle soll auf die erstgenannte Variante eingegangen werden. Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung und das Pflegerisiko wird in der Regel immer dort abgesichert, wo auch die Krankenversicherung besteht. Daher bieten die meisten Versicherer beide Versicherungen als Kombination an.

Ein Freiberufler hat die Wahl, sich gesetzlich oder privat versichern zu lassen. Wenn der Werbetexter nun zum Beispiel über die Künstlersozialkasse versichert ist, so besteht hier auch die Pflegeversicherung. Gleiches gilt, wenn er freiwillig gesetzlich versichert ist. Allerdings gibt es hier eine Einschränkung: Es ist auch möglich, die Pflegeversicherung bei einem privaten Anbieter abzuschließen.

Kranken- und Pflegeversicherung nicht trennen

Hinweis: Doch empfehlenswert ist diese Trennung nicht, denn im Bedarfsfall kann es passieren, dass sich Kranken- und Pflegeversicherung darum streiten, wer denn nun tatsächlich zuständig ist. Bei einem einzigen Versicherer ist die Wahrscheinlichkeit dessen geringer.

Der Grund für die Pflicht zur Pflegeversicherung liegt darin, dass die Lebenserwartung der Menschen immer weiter ansteigt, sie aber gleichzeitig auch immer öfter Pflege in Anspruch nehmen müssen. Die finanziellen Belastungen der Pflege sollen aber nicht von der Familie oder von Angehörigen getragen werden müssen. Besteht die Pflegebedürftigkeit aber nicht länger als sechs Monate, so ist die Pflegekasse dafür nicht zuständig. Hier muss die Krankenkasse die Leistungen erbringen, wie zum Beispiel die häusliche Krankenpflege.

Grundabsicherung und die Pflegestufen

Die Pflegekasse deckt aber nur die Grundabsicherung. Diese wird auf Antrag gewährt, wobei in unterschiedliche Pflegestufen unterschieden wird.

Pflegestufe I besagt, dass der zu Pflegende täglich mindestens eineinhalb Stunden Hilfe bei zwei Tätigkeiten benötigt. Mindestens drei Stunden sind es bei schwer Pflegebedürftigen und Pflegestufe III wird gewährt, wenn die Person rund um die Uhr Hilfe benötigt. Auch für Freiberufler gilt, dass sie einen erhöhten Satz für die Pflegeversicherung tragen müssen, wenn sie kinderlos sind. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen und beträgt 1,95 Prozent desselben.

Tipp: Bei einem privaten Anbieter hingegen richten sich die Beiträge nach persönlichen Kriterien, wie Alter und Gesundheitszustand des Antragstellers. Hier können die Beiträge daher noch höher liegen, als bei der gesetzlichen Pflegeversicherung.

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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