Die private Krankenzusatzversicherung für Freiberufler

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Die private Krankenzusatzversicherung für Freiberufler
Die private Krankenzusatzversicherung für Freiberufler

Zusätzlich zu den Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse anbietet, können private Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Diese tragen dann Kosten, die von der gesetzlichen Kasse gar nicht oder nur zum Teil übernommen werden. Allerdings sind längst nicht alle Angebote wirklich sinnvoll, bei einigen zahlt das Mitglied über viele Jahre hinweg einen festen Beitrag und hat doch nie etwas von dem Geld.

Hinweis: Das ist immer in den Fällen so, in denen das versicherte Risiko sehr gering ist.

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Mit einer Krankenzusatzversicherung können auch Freiberufler, die gesetzlich krankenversichert sind, Zusatzleistungen wie Privatversicherte in Anspruch nehmen. Zusatzversicherte können sich vom Chefarzt behandeln lassen, das Krankenhaus frei wählen und müssen nicht in Mehrbettzimmern liegen. Lassen Sie sich ein kostenloses und passendes Angebot von einem unabhängigen Experten erstellen.

Nicht zu empfehlen sind vor allem die Kombipakete der Versicherungs-Anbieter

Sie beinhalten verschiedene Leistungen, wie etwa Zahnersatz, Sehhilfe, Medikamente oder Zuzahlungen. Diese Angebote sind in den einzelnen Leistungen meist als eher schwach zu bezeichnen und rechnen sich somit nicht.

Eine wichtige Versicherung ist hingegen die Auslandsreisekrankenversicherung. Sie ist nicht nur für den Urlaub sinnvoll, sondern auch für die Freiberufler, die im Ausland zu tun haben und vielleicht eine berufliche Tour mit einem Urlaub verbinden wollen. Das klassische Beispiel für einen solchen Freiberufler ist der Dolmetscher, der häufig mit seinen Kunden gemeinsam einige Zeit reist, aber nicht die ganze Zeit beruflich nutzen muss.

Eine weitere Zusatzversicherung ist die Krankentagegeldversicherung, die den finanziellen Verlust bei Krankheit zumindest etwas abfedern soll. Möglich ist zudem der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung. Sie sollte aber erst dann in Erwägung gezogen werden, wenn die wichtigen Risiken bereits abgesichert sind.

Zu beachten: Denn auch wenn zum Beispiel die Chefarztbehandlung durchaus verlockend klingt, im Ernstfall behandeln die verfügbaren Ärzte. Meist wird nicht bedacht, dass auch ein Chefarzt nicht rund um die Uhr im Dienst sein kann.

Zu nennen ist auch die Zahnzusatzversicherung

Wer eine Behandlung mit höherwertigen Füllungen wünscht, sich beispielsweise Gold- oder Keramikinlays machen lassen möchte oder wenn abzusehen ist, dass ein Zahnersatz fällig werden könnte, ist mit einer solchen Versicherung gut bedient. Doch sie muss rechtzeitig abgeschlossen werden. Denn wer erst zur Versicherung kommt, wenn er schon Zahnschmerzen hat, bekommt keinen Vertrag.

Hier gilt, wie bei vielen Versicherungen, die Regel, dass die Versicherung erst bestehen muss und dann darf das Problem auftauchen. Eine angemessene Wartezeit wird somit vorausgesetzt.


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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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