Privatkonto oder Geschäftskonto

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 26. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Privatkonto oder Geschäftskonto

Privatkonto oder Geschäftskonto

Als Freiberufler ist die Wahl des passenden Girokontos bei weitem nicht so einfach wie bei Arbeitnehmern. Denn während Arbeitnehmer im Prinzip ohne Einschränkung bei jeder Bank mindestens ein Girokonto-Modell zur Auswahl haben, sieht das bei Freiberuflern etwas anders aus.

Prinzipiell stellt sich für Freiberufler auch die Frage, ob ein Privatgirokonto oder ein Geschäftskonto eröffnet und dann genutzt werden sollte. Dazu muss man wissen, dass die meisten Banken ihre Girokonten bzw. ihren gesamten Kundenbestand in zwei große Gruppen einteilen, nämlich in Privatkunden (Privatgirokonto) und in Firmenkunden (Geschäftsgirokonto). Der Freiberufler ist im Prinzip eine Art „Mittelding“, denn er ist zum einen Privatkunde, aber zum anderen wird das Konto eben durch seine freiberufliche Tätigkeit auch geschäftlich genutzt. Der überwiegende Teil aller Banken ordnet die Freiberufler der Gruppe der Geschäftskunden zu.

Nur wenige Banken bieten ein Privatgirokonto für Freiberufler an

Mit der jeweiligen Bank das Gespräch suchen

Die Entscheidung zwischen dem Privatkonto oder dem Geschäftskonto wird vielen Freiberuflern also bereits dadurch abgenommen, dass Privatgirokonten für Freiberufler nur schwer zu finden sind. Ist man doch fündig geworden, dann kommt es vor allem auf die Konditionen zwischen dem Privatgirokonto und dem jeweiligen Geschäftsgirokonto im Vergleich an, welches der zwei Kontomodelle passender und besser geeignet ist.

Oftmals ist es sinnvoll hier das Gespräch mit der Bank zu suchen, denn auch die Gebühren und Zinsen bei Girokonten sind in einem gewissen Rahmen durchaus verhandelbar. Nicht vergessen sollte man bei der Wahl zu beachten, dass sich die Konten auch im Sollzinssatz unterscheiden können. Wichtig ist diese Kondition immer dann, wenn der Kontokorrentkredit in Anspruch genommen werden soll.

Unterschied Privatkonto und Geschäftskonto

Das Geschäftskonto kann auf den Namen des Unternehmens laufen. Ist der Freiberufler nicht allein tätig, kann hier auch ein zweiter Kontobevollmächtigter eingetragen werden. Dies ist für ein Privatkonto aber ebenso möglich. Geschäftskonten können jedoch auch bei speziellen Banken eröffnet werden, die sich als reine Partner der Wirtschaft verstehen und für private Kunden gar nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Oft wird ein zweites Geschäftskonto eröffnet, welches beispielsweise für Auslandszahlungen zur Verfügung steht. Dann muss darauf geachtet werden, dass auch auf den Rechnungen die richtige Kontoverbindung für Zahlungen aus dem Ausland angegeben wird.

Das Privatkonto für Selbstständigkeit nutzen?

Viele Existenzgründer in einem freien Beruf sind unsicher: Brauche ich ein separates Geschäftskonto? Oder kann ich meine Transaktionen auch über das Privatkonto bzw. meinem Girokonto abwickeln? Gern behaupten die Banken, dass es gesetzlich vorgeschrieben sei, ein Geschäftskonto einzurichten. Das ist aber nicht der Fall und wird nur verbreitet, weil Banken gegenüber Unternehmern freier agieren können als im sogenannten „standardisierten Privatgeschäft“.

Besser die Konten trennen?

Ein Privatkonto des Selbstständigen kann durchaus auch als Geschäftskonto genutzt werden. Vor allem dann, wenn das Konto mit Gebühren für die Führung des Kontos oder für die einzelnen Buchungen belastet ist, erscheint vielen Selbstständigen die gleichzeitige Nutzung als Geschäfts- und als Privatkonto sinnvoller. Vor dem Hintergrund der sauberen Trennung der Transaktionen ist es jedoch besser, Geschäfts- und Privatkonto zu trennen. Dabei muss nicht zwangsläufig auf die speziellen Angebote der Banken für Geschäftskunden zurückgegriffen werden.

Hinweis: Es ist durchaus möglich, einfach ein zweites Privatkonto zu eröffnen. Anhand der Kontonummer kann kein Kunde oder Geschäftspartner erkennen, ob es sich um ein Privatkonto oder ein Geschäftskonto handelt.

Wer jedoch mit dem Gedanken spielt, „irgendwann“ ein separates Geschäftskonto einzurichten, sollte dies besser gleich bei der Gründung tun. Denn es bedeutet enormen Kosten und einen hohen Aufwand, den bestehenden Geschäftskontakten die Kontoänderung mitzuteilen und eventuelle Fehlbuchungen wieder zurückzuführen.

Ein Privatkonto ist für Selbstständigen günstiger

Privatkonten werden oftmals zu besseren Konditionen angeboten. Der Markt für kostenlose Girokonten für Privatpersonen ist deutlich größer als der für gleiche Konten für Selbstständige. Es lohnt sich daher durchaus, einfach mal einen Vergleich zu starten und ein Privatkonto als Selbstständiger zu eröffnen.

Tipp: Teilweise ist es auch möglich, ein kostenloses Unterkonto zu dem bestehenden Girokonto einrichten zu lassen.

Empfehlenswert ist es aber, in jedem Fall zwei Konten einzurichten, damit die privaten und die geschäftlichen Buchungen sauber voneinander getrennt werden können. Dies erleichtert auch zum Beispiel die Steuererklärung und eine Betriebsprüfung. Es können einfach sämtliche geschäftlichen Transaktionen aufgedeckt und nachgewiesen werden. Übrigens gibt es auch seitens des Finanzamtes keine Vorgaben bezüglich der Art des Kontos: Es darf ein Privatkonto durch den Selbstständigen geführt werden.



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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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