Recht, Dienstvertrag, Werkvertrag, Urheberrecht für Freiberufler und Selbständige
Letzte Aktualisierung am: 13. Juli 2024
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Viele Freiberufler lassen sich einfach mündlich von ihrem Kunden beauftragen und sprechen dabei häufig die Rahmenbedingungen im Detail nicht ab.
Jeder professionelle Kaufmann wird einen mündlich erteilten Auftrag noch einmal schriftlich per Telefax, E-Mail oder Post bestätigen. Dieser Abschnitt behandelt die grundlegenden Rechtsfragen aus Sich des Freiberuflers:
- Wie wird ein Angebot geschrieben, und wann gilt etwas vor dem Gesetz als Auftrag?
- Was sind die Bestandteile einer konkreten Leistungsbeschreibung?
- Welche Preisangabe soll gewählt werden: Festpreis, Zeilen- oder Seitenpreis?
- Welche Bearbeitungszeit und welcher Abgabezeitpunkt ist zu vereinbaren?
- Soll ein Haftungsausschluss vereinbart werden?
- Benötige ich Allgemeine Geschäftsbedingungen?
- Was ist der Unterschied zwischen einem Dienst- und einem Werkvertrag und gibt es noch andere Vertragsarten?
Mündlicher Vertrag zwischen Freiberufler und Auftraggeber
Sie haben soeben mündlich einen konkreten Auftrag vereinbart und beide Parteien wissen nun:
- Welche Leistung in welcher Form zu erbringen ist
- Wann die Leistung erbracht werden soll
- Wie die Leistung honoriert werden soll
- Was bei unpünktlicher oder frühzeitiger Fertigstellung geschieht
- Ob ein Ausfallhonorar vereinbart wurde
Die erzielten Vereinbarungen werden noch einmal kurz schriftlich fixiert. Wir arbeiten gegenwärtig an weiteren Inhalten zum Thema „Recht“.
Autor: Jürgen Busch
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