Die richtige Rechtsform als Freiberufler oder Selbständiger wählen
Letzte Aktualisierung am: 4. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Wer als Freiberufler an den Start gehen möchte, muss sich entscheiden, welche Rechtsform er für seine Unternehmung wählen möchte. In Frage kommen verschiedene Möglichkeiten, die alle ihre Vor- und Nachteile haben.
Inhaltsverzeichnis
Gründung allein oder im Team
Zuerst einmal muss feststehen, ob die Gründung allein oder im Team vorgenommen werden soll. Viele Freiberufler gehen allen den Weg in die berufliche Selbstständigkeit, dennoch kann es in bestimmten Fällen sinnvoller sein, sich mit anderen Freiberuflern zusammenzutun. Gegründet werden kann daher als Einzelunternehmen ebenso, wie als GmbH, als GbR, als OHG, als Partnergesellschaft oder als Kommanditgesellschaft. Wichtig ist, dass die nötigen Voraussetzungen für eine solche Gründung erfüllt sein müssen.
Zu beachten ist auch, dass zum Beispiel in der Schweiz und in Österreich andere Voraussetzungen für die Gründung gelten, bzw. andere Vorschriften einzuhalten sind. Die Vielfalt der möglichen Rechtsformen bietet große Chancen, allerdings sollte sich der Gründer auch darüber im Klaren sein, dass viel Arbeit auf dem Weg zum Erfolg auf ihn wartet. Auch hinsichtlich der einzubringenden Kapitalstärke gibt es diverse zu beachtende Punkte.
Auseinandersetzung mit dem Thema
Vor der eigentlichen Existenzgründung ist es daher wichtig, sich mit allen relevanten Themen auseinanderzusetzen. Auch wenn so manch einer sicherlich Buchführung, Marketing und Steuern nicht unbedingt zu seinen Kernkompetenzen zählen mag, so ist es doch wichtig, zumindest einen gewissen Einblick in diese Themen zu erreichen.
Wichtig ist also nicht nur, wo man selbst gern landen möchte, was also das Ziel ist, das es zu erreichen gilt. Klar, ein möglichst hoher Gewinn soll eingefahren werden, dazu sollen die Aufträge interessant und gewinnbringend in dem Sinne sein, dass sie die eigenen Fertigkeiten weiter entwickeln helfen und dazu beitragen, den eigenen Bekanntheitsgrad zu steigern. Doch ebenso wichtig ist der Weg zum Ziel.
- Was muss alles getan werden, um die richtige Rechtsform zu finden?
- Was hat es mit Buchführung, Steuern und weiterem auf sich?
- Kann eine einmal gewählte Rechtsform später wieder geändert werden?
- Welchen Namen soll sich meinem Unternehmen geben?
Diese und andere Fragen sollen in diesem Bereich des Ratgeber-Portals geklärt werden.
Rechtsform ändern
Sicher, jeder macht sich bei der Gründung so seine Gedanken, welche Rechtsform die beste ist. Wahrscheinlich wurde auch die momentan beste Rechtsform gewählt. Doch was, wenn sich das ändert? Wenn diese Rechtsform nicht mehr passend erscheint oder wenn sie gar von Anfang an die falsche Wahl war?
Zur Beruhigung: Es ist natürlich möglich, die einmal getroffene Entscheidung wieder zu ändern und die Rechtsform zu wechseln.
Notwendigkeit des Wechsels der Rechtsform
Wenn ein Einzelunternehmen stark gewachsen ist oder sich neue Geschäftsfelder erschließen möchte, die vielleicht mit einem höheren Risiko behaftet sind, so kann die Änderung der Rechtsform sinnvoll sein. Hier sollte die Haftung des Unternehmers reduziert werden, was beispielsweise in einer GmbH gegeben ist. Auch dann, wenn ein Partner aus der GbR ausscheidet (auch bei OHG oder KG) und diese Rechtsform so nicht weitergeführt werden kann, ist der Wechsel notwendig. Andernfalls würde das Unternehmen gänzlich aufgelöst werden. Hier kann die Umwandlung in ein Einzelunternehmen erfolgen.
Eine GmbH oder eine KG können gegründet werden, wenn zum bestehenden Unternehmen ein stiller Teilhaber oder ein neuer Partner hinzukommen.
Wenn ein Unternehmer beispielsweise an die nächste Generation übergeben werden soll, dies aber noch nicht in vollem Verantwortungsumfang, dann kann eine GmbH in Frage kommen. Hier wird bei einer Betriebsübernahme der Unternehmensnachfolger erst einmal als Minderheits-Gesellschafter eingesetzt. Durch eine KG kann das eigene Unternehmen vor der Führung durch unqualifizierte Erben geschützt werden.
Kosten und Vorgehen bei einer Rechtsformänderung
Wenn ein Wechsel der Rechtsform ansteht, dann sollte dafür eine Zeitspanne von bis zu vier Monaten eingeplant werden. Dieser Zeitraum schließt die Eintragung ins Handelsregister sowie die Bekanntmachung mit ein. Teilweise kann es allerdings auch deutlich länger dauern, bis der komplette Wechsel vollzogen ist. Eingeplant werden sollten unbedingt die Kosten für die Beratung, die Beurkundung sowie die Bekanntmachung. Die Kosten werden prozentual vom Stamm- bzw. Grundkapital des vorhandenen Unternehmens berechnet.
Die Beratungskosten können stark variieren. Wer zum Beispiel die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nimmt, kann mit höheren Kosten rechnen, als bei einer Beratung durch den Steuerberater, der ohnehin jährlich durch das Unternehmen bzw. Freiberufler beauftragt wird.
Vergleich der unterschiedlichen Rechtsformen
Vor- und Nachteile der Partnerschaftsgesellschaft gegenüber der GbR
Freiberufler können sich zu einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen, wenn sie den gleichen wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Doch auch die Gründung einer GbR ist theoretisch möglich. Wo liegen die Vor- und Nachteile der Partnergesellschaft gegenüber der GbR?
Vorteile
- Der Name, den sich die Partnerschaftsgesellschaft gibt, wird in das öffentliche Register eingetragen und ist hier geschützt.
- Er kann sogar über Generationen weiter geführt werden. Die Partnerschaftsgesellschaft besitzt überdies die volle Rechtsfähigkeit und agiert und ihrem eigenen Namen.
Das Gesellschaftsrecht ist passend, was sowohl für das Innen- wie auch für das Außenverhältnis gilt. - Wenn die Partnerschaftsgesellschaft gegründet wurde, dann wird sie der Öffentlichkeit gegenüber bekannt gemacht:
durch die Eintragung im Register, welches öffentlich zugänglich ist. - Nicht zuletzt erfährt die Partnerschaftsgesellschaft durch diesen Registereintrag eine Aufwertung, sie steigt im Ansehen und wird mit einer höheren Seriosität in Verbindung gebracht.
- Möglich ist zudem, dass die einzelnen Partner von der Haftung freigestellt werden, wenn einer der Partner einen Berufsfehler begeht. In dem Fall müssen nicht alle den Kopf dafür hinhalten.
Nachteile
- Natürlich gibt es auch Nachteile, die ebenso bedacht werden sollten, ehe eine Partnerschaftsgesellschaft gegründet wird.
Vielleicht ist es am Ende doch besser, die GbR als Rechtsform zu wählen? - Hier ein kurzer Überblick über die möglichen Nachteile:
Für die Registrierung sowie für Änderungen im Partnerschaftsregister fallen Gebühren an.
Notar und Gericht wollen ihre Kosten vergütet haben. - Außerdem gilt die Partnerschaftsgesellschaft unter Freiberuflern noch als relativ unbekannt – mit der Folge, dass sie weniger seriös erscheint und viele potentielle Kunden der Sache skeptisch gegenüber stehen.
- Auch wenn die Partnergesellschaft durch den Registereintrag aufgewertet wird, eine völlige Gleichstellung mit der GbR erreicht sie dadurch nicht.
- Wenn die Partnerschaftsgesellschaft gegründet wird, dann muss mit deutlich höheren Anforderungen die Formalitäten betreffend gerechnet werden. Zum Beispiel muss der Gesellschaftsvertrag in schriftlicher Form erfolgen.
Vor- und Nachteile der Partnerschaftsgesellschaft gegenüber der GmbH
Viele Freiberufler stellen sich die Frage, welche Rechtsform sie für eine Zusammenarbeit wählen sollen. Wenn die Wahl zwischen Partnerschaftsgesellschaft und GmbH steht, dann ist es wichtig, sich mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen vertraut zu machen.
Vorteile der Partnerschaftsgesellschaft gegenüber der GmbH
Nicht alle Freiberufler können eine GmbH gründen, daher kommt zum Beispiel für Übersetzer, Journalisten oder Texter nur die Partnergesellschaft in Frage. Sie ist also für alle Freiberufler zugänglich. Die Partnerschaftsgesellschaft gilt als „richtige“ Rechtsform und die hier zusammengeschlossenen Freiberufler bekommen ein besseres Image. Das Gesellschaftsrecht ist passend und vergleichsweise flexibel. Der Gesellschaftsvertrag kann bei der Partnerschaftsgesellschaft einfach geändert werden.
Weder Körperschafts- noch Gewerbesteuer fallen an, also auch aus Kostengründen ist die Partnergesellschaft vorteilhaft. Es besteht keine Verpflichtung zur Buchführung und es muss keine Bilanz erstellt werden – die einfache Einnahmen-Überschussrechnung ist ausreichend für den Jahresabschluss. Wenn die Partnerschaftsgesellschaft der Umsatzsteuer unterliegt, wird lediglich nach den vereinnahmten Entgelten abgerechnet. Es ist nicht erforderlich, ein Mindestkapital einzubringen und es erfolgt keine verdeckte Gewinnausschüttung. Die Steuerdeklaration ist einfach.
Nachteile der Partnerschaftsgesellschaft gegenüber der GmbH
Wo Licht ist, ist auch Schatten und so hat die Partnerschaftsgesellschaft gegenüber der GmbH natürlich auch Nachteile. Die Gesellschafter müssen zum Beispiel mit ihrem gesamten Vermögen haften, also auch mit ihrem privaten Vermögen. Die so genannten Pensionsrückstellungen können nicht erfolgen. Geht es um die Regelung der Nachfolge, so ist das bei einer Partnergesellschaft deutlich komplizierter, denn es ist wichtig, dass der betreffende Beruf aktiv ausgeübt wird. Es erfolgt zudem keine Trennung zwischen der Beteiligung und der Geschäftsführung, jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung berechtigt. Das bedeutet, dass es nicht eben einfach ist, eine Entscheidung zu treffen, wenn viele verschiedene Gesellschafter je eine Stimme haben – und sich nicht einig werden können. Insofern ist die Wahl der Partnergesellschaft nicht immer die bessere.
Autor: Jürgen Busch
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