Rechtsschutzversicherung für Freiberufler
Letzte Aktualisierung am: 16. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten
Gerade für einen Freiberufler ist die Rechtsschutzversicherung eine der wichtigsten Versicherungen. Natürlich kommt es darauf an, welchen Beruf der Freiberufler ausübt.
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Inhaltsverzeichnis
Gründe für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung
Der Freiberufler hat einen intensiven Kontakt mit den Kunden und zudem mit rechtlich sensiblen Bereichen. Da ist der Bildredakteur, der Fotos und Bilder nicht ohne vorherige Rechteklärung verwenden darf. Da ist der Texter, der seine Texte aufgrund eigenen Wissens erarbeiten muss. Oder da ist der Rechtsanwalt, der seinen Mandanten zu einem heiklen Thema berät. In welchem Berufszweig auch immer, der Freiberufler kann mit seinem Kunden oder Mandanten in Streitigkeiten geraten, die sich am Ende nur vor Gericht lösen lassen.
Nun ist ein Rechtsstreit aber sehr teuer und dies kann im Ernstfall sogar die berufliche Existenz gefährden. Die Rechtsschutzversicherung kann für den beruflichen Bereich separat abgeschlossen werden, teilweise ist es auch möglich, die private Rechtsschutzversicherung entsprechend zu erweitern.
Wichtig ist dabei, dass sich der Freiberufler dessen bewusst ist, welche Risiken er mitbringt. Natürlich kann sich bei einer Risikoanalyse herausstellen, dass die Chance auf einen Rechtsstreit doch eher gering ist.
Das Geld, das in die Rechtsschutzversicherung investiert werden würde, könnte genauso gut durch den Freiberufler gespart werden. Doch wer sich bei der Ausübung seiner Tätigkeit ein wenig sicherer fühlen möchte, wird um den Abschluss der Rechtsschutzversicherung nicht herumkommen.
Die Rechtsbereiche der Rechtsschutzversicherung
Das Zusammenleben der Menschen bringt immer wieder Streitigkeiten mit sich. Wenn keine gütliche Einigung erreicht werden kann – gleich, ob im privaten Bereich oder bei einem Freiberufler in Bezug auf seine Auftraggeber – so kann die Sache in einem Prozess enden. Die Kosten, die hierbei entstehen, können den finanziellen Ruin bedeuten. Eine Rechtsschutzversicherung hilft, Recht durchzusetzen und den finanziellen Aspekt tragbar zu machen.
Rechtsbereiche | Beschreibung mit Beispielen |
Schadenersatz- Rechtschutz | Beispiel: Der Unfallgegner weigert sich, für den von ihm verursachten Schaden aufzukommen und will weder Reparatur- noch Heilbehandlungskosten oder den Verdienstausfall übernehmen. Der Schadenersatzrechtsschutz setzt mit Hilfe des Anwalts die eigenen Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich durch. Personen- und Sachschäden werden im Zivilprozess geltend gemacht, ebenso die Zahlung von Schmerzensgeld. |
Straf- Rechtsschutz | Beispiel: Der Versicherungsnehmer besucht ein Fußballspiel und wird dort in eine Schlägerei mit anderen Fans verwickelt. Es droht eine Verurteilung wegen Körperverletzung. Wurde kein Vorsatz nachgewiesen, besteht ein Schutz über die Strafrechtsschutzversicherung und es werden die Kosten für einen Anwalt übernommen. |
Ordnungs- widrigkeiten- Rechtsschutz | Beispiel: Der Versicherte bekommt einen Bußgeldbescheid zugestellt, weil er bei der Geschwindigkeitsübertretung ertappt wurde. Dazu kommt ein Eintrag in Flensburg. Die Versicherung tritt in Leistung, wenn der Versicherte Einspruch einlegt und ein Verfahren vor dem Amtsgericht anstrebt. |
Verwaltungs- Rechtsschutz in Vekehrssachen | Beispiel: Es wird eine Aufforderung zur Verkehrsschulung zugestellt, weil zu viele Punkte auf dem Konto in Flensburg registriert sind. Es wird ein Anwalt eingeschaltet, mit dessen Hilfe eine Aufhebung dieser Aufforderung erwirkt werden soll. Die Kosten dafür trägt die Versicherung. |
Vewaltungs- gerichts- Rechtsschutz | Beispiel: Das Kind des Freiberuflers wird nicht versetzt, die Benotung ist allerdings strittig. Der Vorgang soll durch ein Verwaltungsgericht geprüft werden. Die Kosten, die dabei entstehen, übernimmt die Versicherung. Der Ausgang des Verfahrens ist dabei völlig unerheblich. |
Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz | Beispiel: Die Ehefrau des Freiberuflers wird als Lehrerin angezeigt, weil sie angeblich ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Auf dem letzten Schulausflug kam es zu einem Zwischenfall. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Prüfung des Falles sowie für ein gerichtliches Vorgehen. |
Arbeits- Rechtsschutz | Ein Arbeitnehmer (der Partner des Versicherungsnehmers ist ebenfalls mit versichert) erhält die Kündigung. Gegen diese wird aufgrund mangelnder Sozialverträglichkeit geklagt. Die Versicherung trägt die Kosten für die Verteidigung durch den Anwalt sowie die Kosten, die für ein Gerichtsverfahren entstehen. |
Sozialgerichts- Rechtsschutz | Beispiel: Der Freiberufler hatte einen Unfall und streitet sich nun mit der Berufsgenossenschaft darüber, wie hoch die zu zahlende Rente ausfallen soll. Die Versicherung tritt immer dann in Leistung, wenn es sich um eine Auseinandersetzung vor einem deutschen Sozialgericht handelt. |
Beratungs- Rechtsschutz | Beispiel: Der Versicherungsnehmer wurde einst als Erbe eingesetzt. Da das Erbe aber mit Schulden behaftet ist, will er dieses nicht ohne vorherige Beratung durch einen Anwalt annehmen. Die Kosten dafür können über die Versicherung abgerechnet werden, wenn es sich um eine Erstberatung handelt. |
Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten | Beispiel: Die Grundsteuer für das Gebäude, das durch den Freiberufler gemietet wurde, wird festgesetzt. Dabei wird aber erkennbar, dass diese falsch berechnet wurde. Eine finanzgerichtliche Klärung wird nötig. Die Kosten dafür werden von der Versicherung übernommen. |
Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht | Beispiel: Die Gewährleistungsansprüche nach einem Kauf können nicht durchgesetzt werden, der Händler weigert sich, seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Die Ansprüche sollen nun gerichtlich durchgesetzt werden. Die Kosten dafür trägt die Versicherung. |
Opfer- Rechtsschutz | Beispiel: Der Freiberufler wird Opfer eines Gewaltverbrechens. Der Täter wird verhaftet und vor Gericht gestellt. Der Geschädigte will als Nebenkläger auftreten. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die durch den Anwalt in Rechnung gestellt werden. |
Wohnungs- und Gründstücks- Rechtsschutz | Beispiel: Die Miete für das Büro wurde per Vertrag für fünf Jahre festgesetzt. Nun verlangt der Hauseigentümer aber schon nach zwei Jahren eine Mieterhöhung. Sie als Freiberufler legen Einspruch dagegen ein und lassen sich durch einen Anwalt vertreten. Die Kosten können über die Versicherung abgerechnet werden. |
Rechtschutz in Ehesachen | Verschiedene Rechtsbereiche können zusätzlich abgesichert werden. So zum Beispiel der Rechtsschutz in Steuersachen. Wichtig zu wissen ist, dass der betreffende Bereich immer extra abgesichert werden muss. |
Vergleich der Anbieter zur Rechtsschutzversicherung
Wichtig bei einem Vergleich der Rechtsschutzversicherungen ist, dass nicht nur die Prämie, die in jedem Jahr zur Zahlung fällig wird,verglichen wird. Auch die Leistungen müssen natürlich stimmen.
Hinweis: So kann ein augenscheinlich günstiger Anbieter mit schlechten Leistungen aufwarten, ein anderer, der vielleicht nur wenig Geld mehr verlangt, aber schon eine deutlich bessere Absicherung bieten.
Der Tarifrechner, mit dem nach Eingabe bestimmter Daten der Vergleich der Rechtsschutzversicherungen möglich ist, bietet hier eine gute Hilfe. Denn hier werden mehr als etliche Kriterien zu Grunde gelegt, mit deren Hilfe ein Vergleich stattfinden kann. Die einzelnen Leistungen werden direkt gegenüber gestellt, so dass sich auch jemand, der eigentlich von Versicherungen keinen blassen Schimmer hat, ein Bild über das Angebot machen kann.
Die einzelnen Leistungsmerkmale sollte die Entscheidung für oder gegen eine Rechtsschutzversicherung beeinflussen, nicht nur der Preis. Gespart werden kann zum Beispiel auch durch die Höhe der Selbstbeteiligung, die pro Versicherungsfall zu zahlen ist.
Der Verkehrsrechtsschutz
Der verkehrsrechtliche Bereich ist die Grundlage für alles, was in das Gebiet der Verkehrs Rechtsschutzversicherung fällt. Ein Beispiel dafür: Ein Auto steht in einer Parkgarage und wird von dem gegenüber parkenden Fahrzeug angefahren. Eine Beule ist die Folge, der Fahrzeugführer streitet aber jede Schuld an dem Vorfall ab. Kurz und Knapp: Die Rechtsschutzversicherung hilft dann, die Interessen des Geschädigten wahrzunehmen und trägt die Kosten für einen eventuellen Rechtsstreit.
Wer ist beim Verkehrs-Rechtsschutz versichert?
Der Versicherungsnehmer ist versichert, wobei sich dies auf ihn als Eigentümer eines Fahrzeugs oder als Halter aller Fahrzeuge, die auf ihn zugelassen sind, erstreckt. Versichert ist der Freiberufler auch dann, wenn er als Fußgänger oder Radfahrer sowie als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist. Dies ist unabhängig davon, ob es sich bei der versicherten Person um einen Freiberufler oder einen Arbeitnehmer handelt.
Nun gibt es aber auch noch die Möglichkeit, ein Rechtsschutzpaket abzuschließen. In diesem ist zum einen der Versicherungsnehmer versichert, zum anderen auch sein Ehe- oder Lebenspartner. Auch hier gilt wieder, dass ein Lebenspartner des Freiberuflers namentlich im Versicherungsschein genannt werden muss. Zum anderen sind die minderjährigen Kinder mit versichert. Versichert sind allerdings nicht die Eigentümer von Fahrzeugen zu Wasser oder in der Luft, auch wenn sie diese nur gemietet haben.
Was ist beim Verkehrsrechtsschutz versichert?
Grundsätzlich wird zuerst überprüft, ob es sich um einen Versicherungsfall im Sinne des Verkehrs-Rechtsschutzes handelt. Wenn unberechtigte Forderungen an den Versicherungsnehmer gestellt werden, so tritt nicht die Rechtsschutzversicherung des Freiberuflers in Leistung, sondern dies ist ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Es kann auch sein, dass der Betreffende nicht selbst das unfallverursachende Fahrzeug geführt hat, sondern durch ein Kfz geschädigt wurde. Wenn dieses beispielsweise in seinen Gartenzaun gefahren ist, dann muss die Immobilien-Rechtsschutzversicherung greifen und nicht die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
Versichert sind folgende Leistungen:
- Schadensersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
- Strafrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
Der Steuerrechtsschutz
Der Steuer-Rechtsschutz ist auf Prozesse, die vor Verwaltungs- und Finanzgerichten in Deutschland geführt werden, beschränkt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei zum einen auf den Versicherungsnehmer, zum anderen aber auch auf die mitversicherten Personen. Dies sind in der Regel der Ehe- oder Lebenspartner, wobei diese im Versicherungsschein namentlich erwähnt sein muss, und auf die minderjährigen Kinder. Selbst volljährige Kinder können in der Steuer-Rechtsschutzversicherung versichert sein, wenn sie noch kein eigenes Einkommen besitzen und unter 25 Jahre alt sind.
Wichtig: Die Vertretung im Rechtsstreit muss in Steuersachen nicht zwingend ein Rechtsanwalt vornehmen, sondern dies ist auch durch einen Steuerberater möglich.
Wann ist die Steuer-Rechtsschutzversicherung sinnvoll?
Die Steuer-Rechtsschutzversicherung ist nicht nur im privaten Rechtsbereich angebracht, sondern auch im beruflichen. Betroffen sein können alle Arten von Steuern des Freiberuflers , also nicht nur die Einkommenssteuer – wobei diese sicherlich einen großen Teil der Rechtsstreitigkeiten ausmacht – sondern auch die Schenkungssteuer, die Vermögenssteuer oder auch die Kraftfahrzeugsteuer. Häufig sind Streitigkeiten mit dem Finanzamt der Grund für das Heranziehen der Steuer-Rechtsschutzversicherung, wenn hier zum Beispiel Werbungskosten bei der Steuererklärung des Freiberuflers nicht anerkannt wurden.
Für einen freiberuflich Tätigen ist die Steuer-Rechtsschutzversicherung zum Beispiel dann sinnvoll, wenn er Kosten für eine Aus- oder Weiterbildung angesetzt hat, diese aber nicht anerkannt wurden.
Hinweis: Dann kann ein Einspruch gegen den Bescheid eingelegt werden. Die Kosten für das weitere Verfahren übernimmt in dem Fall die Steuer-Rechtsschutzversicherung.
Was passiert im Versicherungsfall?
Wenn der Freiberufler einen Bescheid seines Finanzamtes bekommt, weil beispielsweise die Kosten, die er für den Besuch einer Tagung im Ausland hatte, nicht abgesetzt werden können, so kann er Einspruch gegen diesen Bescheid einlegen. Er wird sich einen Anwalt oder Steuerberater zur Seite nehmen.
Die Kosten für das Verfahren können dann über die Versicherung abgerechnet werden. Auch das weitere Verfahren wird dann kostenmäßig von der Versicherung getragen. Über den Einspruch wird entschieden und wiederum bekommt der Freiberufler einen Bescheid zugestellt. Ist er mit diesem nicht zufrieden, so kann Klage eingereicht werden.
Dies wird beim Finanzgericht vorgenommen
Wenn der Freiberufler einen Streit kommen sieht, sollte er im Vorab seine Steuer-Rechtsschutzversicherung anrufen, damit geklärt werden kann, ob im vorliegenden Fall eine Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann oder nicht. Wenn das der Fall ist und der Versicherte selbst keinen Anwalt oder Steuerberater hat, so wird ihm ein Berater genannt, der sich seines Falles annehmen kann.
Die Wartezeiten bei der Rechtsschutzversicherung
In der Rechtsschutzversicherung werden Wartezeiten vereinbart. Dies bedingt, dass keine Versicherung abgeschlossen werden kann für einen Rechtsstreit, der bereits begonnen hat. Beachten Sie: Selbst wenn eine Versicherung keine Wartezeit fordert, so werden dennoch keine laufenden Fälle übernommen. Wenn also die Vertragsstreitigkeit bereits begonnen hat, ist es nicht mehr sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die das Vertrags- und Sachenrecht beinhaltet, denn hier wird der Ausschluss der jeweiligen Streitigkeit erfolgen.
Die dreimonatige Wartezeit
Für bestimmte Leistungsarten ist die dreimonatige Wartezeit üblich. Dann besteht der Versicherungsschutz erst dann, wenn drei Monate nach Vertragsschluss vergangen sind. Auch dann werden aber keine Fälle übernommen, die sich schon so lange hinziehen und bei denen es eventuell erst jetzt zu einem Verfahren kommt.Sinn der Sache ist, dass die Versicherer verhindern wollen, dass ein Versicherungsvertrag erst dann geschlossen wird, wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. Die Wartezeit von drei Monaten gilt für folgende Leistungen der Rechtsschutzversicherung:
- Arbeits-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Eine Ausnahme ist hier, wenn es zu Streitigkeiten kommt, weil etwa ein fabrikneues Fahrzeug nicht ausgeliefert wird. Obwohl es sich um eine Streitigkeit handelt, die dem Vertragsrecht zuzuordnen ist, besteht in dem Falle keine Wartezeit.
Wichtig ist auch, ob es sich um einen ausgedehnten Rechtsstreit handelt, der sich über längere Zeit hinzieht oder sich immer wieder wiederholt, wie zum Beispiel eine länger andauernde und immer wiederkehrende Lärmbelästigung.
Keine Wartezeit im Rechtsschutz
Bei einigen Rechtsbereichen besteht keine Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung.
Das sind im Einzelnen die folgenden Leistungen:
- Schadensersatz-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Beim Beratungs-Rechtsschutz darf die Änderung der Rechtslage nicht vor Vertragsschluss erfolgt sein, dann besteht kein Recht auf Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung. Wenn keine Wartezeit besteht, heißt das, dass die Versicherung sofort nach Vertragsschluss in Anspruch genommen werden darf. Wenn sich allerdings eine Streitigkeit anbahnt, ist es nicht mehr möglich „noch schnell“ eine Versicherung abzuschließen, denn wenn der Versicherungsfall kurz nach Vertragsschluss angemeldet wird, wird sehr genau überprüft, ab wann dieser denn bereits bestand.
Die Privatrechtsschutzversicherung für den Freiberufler
Für einen Freiberufler ist der Abschluss der privaten Rechtsschutzversicherung durchaus sinnvoll und empfehlenswert. Gerade im privaten Bereich können schnell Streitigkeiten entstehen. Auch hier ist eine Risikoanalyse natürlich angebracht. Doch wer Nachbarn hat, die schnell vors Gericht ziehen, wer sich gegen Streitigkeiten aus Ordnungswidrigkeiten oder gegen Schadensersatzansprüche versichern will, sollte eine solche Rechtsschutzversicherung abschließen.
Wichtig zu wissen ist jedoch, dass die Rechtsschutzversicherung die Haftpflichtversicherung nicht ersetzen kann.
Geht es um unberechtigte Forderungen, die abgewiesen werden sollen, so ist die Haftpflichtversicherung dafür zuständig und es handelt sich nicht um einen Fall für die Rechtsschutzversicherung
Wer ist bei der Privatrechtsschutzversicherung versichert?
Bei der Privaten Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer selbst abgesichert. Dazu auch sein Ehepartner oder der Lebenspartner. Letzterer muss allerdings im Versicherungsschein genannt werden. Dies gilt es zu berücksichtigen, wenn ein neuer Lebenspartner an die Seite des Freiberuflers getreten ist. Dieser muss im Versicherungsschein wieder eingetragen werden, ansonsten genießt er keinen Versicherungsschutz bei Streitigkeiten. Versichert sind beide, wenn zumindest einer der beiden eine freiberufliche Tätigkeit ausübt. Mitversichert sind überdies die minderjährigen Kinder sowie die Kinder, die zwar volljährig, aber noch nicht verheiratet sind.
Dies gilt bis zu ihrem 25. Lebensjahr. Wenn sie allerdings schon vorher einer bezahlten und auf Dauer angelegten Tätigkeit nachgehen, so sind sie nicht mehr versichert.
Was ist beim privaten Rechtsschutz versichert?
Der Versicherungsnehmer sowie sein Ehe- oder Lebenspartner sind für den privaten Bereich versichert sowie für den beruflichen Bereich, wenn es sich dabei um eine nichtselbstständige Tätigkeit handelt.
Beachten Sie: Die selbstständige Tätigkeit muss über eine eigene Berufs-Rechtsschutzversicherung abgesichert werden.
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