Reiseversicherung als Betriebskosten
Letzte Aktualisierung am: 18. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Natürlich hofft jeder, der auf eine Dienstreise geht, dass alles okay ist und es nicht zu Problemen kommt. Doch sicher ist: Unverhofft kommt oft.
Wer dann nicht vorgesorgt hat, kann vor großen finanziellen Problemen stehen. Vor allem Krankheit und Arztbesuch im Ausland können einen Reisenden teuer zu stehen kommen.
Inhaltsverzeichnis
Check vor der Reise
Wichtig ist, die größten Risiken abzusichern und das sind Unfall, Krankheit und Rücktransport. Rechtzeitig vor Reisebeginn sollten Sie daher überprüfen, welchen Schutz Sie gegebenenfalls bereits durch vorhandene Versicherungen haben. Ein Diebstahl im Hotelzimmer ist zum Beispiel über die private Hausratversicherung abgedeckt. Andere Risiken müssen extra versichert werden.
Möchten Sie einen Mietwagen vor Ort nutzen, so sollte auch dessen Versicherungsschutz gecheckt werden, denn meist sind hier nur die Mindestschäden abgesichert. Eine Erweiterung über die so genannte Mallorca-Police kann dann sinnvoll sein. Viele Versicherer bieten Versicherungspakete an, die aber genauer unter die Lupe genommen werden sollten. Oft sind hier Risiken versichert, die so nicht nötig sind oder wichtige Risiken kommen zu kurz.
Umgekehrt bieten einige Pakete zwar einen umfassenden Schutz, jedoch sind die Haftungssummen zu gering oder es sind Ausschlüsse enthalten. Wer als freiberuflicher Dolmetscher oder Journalist in Kriegs- oder Krisengebiete reist, muss sich gerade mit dem Punkt der Ausschlüsse näher auseinandersetzen.
Beiträge der Reiseversicherungen steuerlich geltend machen
Versicherungsbeiträge, wie zum Beispiel für eine Reisegepäckversicherung, können als Betriebsausgaben angesetzt werden. Wichtig ist, dass die Kosten notwendiger Bestandteil einer Geschäftsreise waren. In den Lohnsteuerrichtlinien ist bei den absetzbaren Versicherungsbeiträgen zwar nur von der Unfall- und Reisegepäckversicherung die Rede, dennoch können auch andere Prämien anerkannt werden.
So etwa die Reiserücktrittsversicherung. Bei Arbeitnehmern gilt, dass diese vom Arbeitgeber abgeschlossen werden muss, um in Anspruch genommen werden zu können.
Die Unfallversicherung
Die Prämien für eine private Unfallversicherung können abgezogen werden, wenn sie Berufsunfälle außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte einbezieht. Das ist dann der Fall, wenn auch Unfälle auf einer Geschäftsreise in der Police erwähnt werden.
Hierfür ist es nötig, dass der Versicherer seine Kalkulationsgrundlage offen legt und dass daraus hervorgeht, welcher Teil der Gesamtprämie auf den beruflichen Teil der Fahrten und welchen auf den privaten Teil gerechnet wird. Der berufliche Anteil der Prämie kann dann steuerlich geltend gemacht werden.
Die Reisegepäckversicherung
Wenn die Reisegepäckversicherung einzig für Geschäftsreisen abgeschlossen wurde und sich die Police auf Dienstreisen bezieht, so können die Ausgaben dafür auch steuerlich geltend gemacht werden. Wenn der Unternehmer aber kaum auf Dienstreisen geht, kann das Finanzamt Probleme bei der Anerkennung als Betriebsausgabe machen.
Dieser Fall kann eintreten, wenn Sie aufgrund geänderter Haupttätigkeiten weniger häufig auf Reisen gehen, Ihre Reisegepäckversicherung aber nicht gekündigt haben. Bei einer so genannten gemischten Reisegepäckversicherung – abgeschlossen auch für private Fahrten oder das Gepäck einer Begleitperson – muss der Anteil der beruflich veranlassten Fahrten und die entsprechende Umlegung der Summe auf die Prämie durch Offenlegung der Kalkulationsgrundlage erfolgen. Nur dann kann eine Anerkennung der Kosten stattfinden.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.
Hinterlassen Sie einen Kommentar