Rentenberatung für Selbstständige
Letzte Aktualisierung am: 8. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Wer sich einmal eingehend mit der Rentenversicherung und den zugehörigen Anträgen beschäftigt, ist schnell komplett überfordert. Das zeigt sich nicht erst mit dem eigentlichen Antrag für die Rentenzahlung. Auch schon vorher, wenn zum Beispiel Versicherungszeiten geklärt werden sollen, gibt es Formulare, die sind trotz einiger Erklärungen unmöglich sinnvoll auszufüllen.
Was hilft? Na klar, die Rentenversicherung und ihre Berater! Immerhin werden kostenlose Beratungen angeboten, bei denen auch gleich die nötigen Formulare ausgefüllt werden können. Doch bringt eine solche Beratung wirklich etwas für Freiberufler und Selbstständige?
Inhaltsverzeichnis
Wo kann man sich als Selbstständiger beraten lassen?
Das Rentenversicherungsrecht ist in Deutschland einheitlich geregelt, daher ist es egal, zu welcher Beratungsstelle (Deutsche Rentenversicherung Bund oder zum Beispiel Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland) Sie gehen. Dennoch können Sie Pech haben. Die Berater bei einem Träger haben keinen Zugriff auf die Daten des anderen Trägers, daher müssen sie diese erst anfordern. Daher ist es sinnvoll, nicht einfach „vorbeizuschauen“, sondern einen Termin bei dem Berater auszumachen und diesem hier gleich mitzuteilen, bei welchem Rentenversicherungsträger Sie versichert sind.
Das entscheidet übrigens der Zufall – insgesamt gibt es 16 Rentenversicherungsträger in Deutschland. In Deutschland gibt es ca. 200 Beratungsstellen für die Rentenversicherung, wobei diese stärker frequentiert werden. Das hängt unter anderem mit der Erneuerung des Rentenpakets von 2014 zusammen. Sie haben keine Beratungsstelle in Ihrer Nähe? Dann wenden Sie sich an einen Versicherungsältesten.
Diese arbeiten ehrenamtlich und sind in ganz Deutschland zu finden. Etwa 5000 dieser Helfer sind derzeit registriert, wobei sie von den Vertreterversammlungen der Rentenversicherer gewählt werden oder durch die Gewerkschaften vorgeschlagen. Es kann sich also nicht jeder einfach als Versicherungsältester und damit als Berater aufstellen lassen. Die Beratung ist kostenlos und auch die Hilfe beim Ausfüllen der Formulare ist selbstverständlich.
Neben diesen Beratern gibt es auch die unabhängigen Berater, die auf Honorarbasis arbeiten und ähnlich wie Anwälte bei Unstimmigkeiten mit dem Rentenversicherungsträger hinzugezogen werden können. Ein solcher Berater überprüft den Rentenbescheid und kann einschätzen, ob ein Einspruch verbunden mit einer neuen Berechnung sinnvoll ist oder nicht.
Übrigens: Ist das Formular ausgefüllt und unterschrieben, so dauert es bis zu zwei Monate, bis der Rentenbescheid ins Haus flattert.
Rückwirkende Zahlungen und die Mütterrente
Seit Juli 2014 ist die Mütterrente in Deutschland per Gesetz in Kraft. Diese verhilft so manchem versicherten Freiberufler zu einer Rente, wenn die Wartezeit von 60 Monaten allein durch die Beitragszahlungen bisher nicht erreicht wurde. Die Rente selbst wird erst gezahlt, wenn ein Antrag gestellt wurde, hier läuft nichts „einfach so“. Dabei ist zu beachten, dass rückwirkende Zahlungen nur für maximal drei Monate möglich sind.
Die Rente beginnt dann also nicht ab dem gewünschten Beginn, wenn der Versicherte es versäumt, den Antrag binnen dieser Frist zu stellen. Für jeden verspäteten Monat gibt es dann einen Zuschlag von 0,5 Prozent, der ein Leben lang gewährt wird. Der Verlust, der durch das verspätete Einreichen des Antrags entstanden ist, wird damit aber nur dann ausgeglichen, wenn der Versicherte und Rentenberechtigte lange lebt.
Bei allen Beratungen ist wichtig, dass Sie sich die Auskünfte schriftlich geben und durch den Berater bestätigen lassen. Denn nur dann haben Sie im Ernstfall etwas in der Hand, wenn Sie Probleme mit der Rentenzahlung haben und Ansprüche stellen wollen.
Hinweis: Ein Protokoll, wie es bei Versicherungsgesprächen vorgeschrieben ist, gibt es bei der Rentenversicherung und ihrer Beratung allerdings nicht.
Jährliche Informationen zur Rente
Die Versicherten, die zwischen 27 und 54 Jahre alt sind, bekommen einmal im Jahr eine Renteninformation. Dort steht, wie hoch die Rente im Alter ungefähr sein wird, wenn die Beiträge wie derzeit fortgeführt werden. Ebenfalls wird dargestellt, wie sich die Rente verringert, wenn die Inflation 1,5 Prozent pro Jahr beträgt.
Folgende Informationen sind auf dem Bescheid zu finden: Vorderseite der Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung
Info 1: Versicherungszeiten: Hier werden alle Jahre aufgeführt, in denen der Versicherte Ansprüche erworben hat. Wer die erste Renteninformation erhält, bekommt außerdem eine Übersicht darüber, welche Informationen gegebenenfalls noch fehlen.
Info 2: Erwerbsminderung: Wenn Sie nicht mehr in der Lage wären, irgendeine Arbeit zu verrichten (nicht nur in Ihrem erlernten Beruf!), bekämen Sie eine volle Erwerbsminderungsrente. Die Höhe dieser Rente wird in dem Schreiben mitgeteilt. In der Realität ist es allerdings unwahrscheinlich, dass Sie die volle Erwerbsminderungsrente jemals ausgezahlt bekommen.
Info 3: Rentenanwartschaft: Dieser Betrag ist dem Versicherten sicher, sogar in dem Fall, wenn er gar keine Beiträge mehr abführen würde. Dabei ändert sich der Betrag jährlich, weil die Rente an die aktuelle Entwicklung der Löhne angepasst wird.
Info 4: Hochrechnung ohne Anpassung: Hier wird die voraussichtliche Höhe der monatlichen Rente genannt, wenn weiterhin so viele Entgeltpunkte gesammelt werden würde, wie es im Laufe der letzten fünf Jahre der Fall war. Hier sind keine Steigerungen berücksichtigt.
Info5: Hochrechnung mit Anpassung: Sammelt der Versicherte weiterhin so viele Entgeltpunkte wie bisher bzw. im Verlauf der letzten fünf Jahre, dann hätte er theoretisch Anspruch auf diese monatliche Rente. Dabei wird einmal davon ausgegangen, dass sich die Rente jährlich um ein Prozent erhöht und einmal, dass sie sich pro Jahr um zwei Prozent nach oben entwickelt.
Rückseite der Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung
6. Rentenbeiträge: In diesem Punkt finden Sie die Summe der Beträge, die Sie bislang für Ihre Altersvorsorge aufgewendet haben, wobei auch die Beträge, die der Arbeitgeber entrichtet hat, beinhaltet sind.
Bei Freiberuflern und Selbstständigen stehen hier freilich in den meisten Fällen nur die eigenen Beträge; lediglich bei Freiberuflern, die in der Künstlersozialkasse abgesichert sind, finden sich auch die Beiträge, die durch den Bund geleistet werden.
7. Entgeltpunkte: Die Zahl der hier gesammelten Punkte ist entscheidend für die Höhe Ihrer Rente.
Wenn Sie im Verlauf des letzten Jahres so viel verdient haben, wie der Durchschnitt der Versicherten, bekommen Sie einen Punkt. Diese Entgeltpunkte werden nach oben oder unten angepasst, je nachdem, ob Sie mehr oder weniger verdient haben.
Tipp: Natürlich können Sie sich auch bezüglich Ihrer Renteninformation beim Versicherungsträger beraten lassen, was vor allem dann ratsam ist, wenn offenkundig Fehler in der Berechnung enthalten sind oder wenn Sie die Angaben nicht nachvollziehen können.
Hinterlassen Sie einen Kommentar