Riester-Rente für Freiberufler und Selbständige

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 4. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Riester-Rente für Freiberufler

Riester-Rente für Freiberufler

 

Die Riesterrente wurde nach dem Arbeitsminister a. D. Walter Riester benannt. Es gibt sie inzwischen seit fünfzehn Jahren, im Jahr 2002 wurde sie eingeführt. Diese zusätzliche Rente ist freiwillig und beinhaltet auf der einen Seite die Beitragszahlungen des Freiberuflers und auf der anderen Seite die Zulagen, die von staatlicher Seite aus gewährt werden. Diese Zulagen sind nicht an ein bestimmtes Einkommen gebunden und werden pro Mitglied der Familie gezahlt. Förderfähig sind aber nicht nur die Freiberufler, sondern auch Selbstständige (unter bestimmten Bedingungen), Angestellte, Beamte, Eltern in Kindererziehungszeit und Landwirte.

Einzahlung in die Riesterrente

Je eher in die Riesterrente eingezahlt wird, umso höher wird natürlich der Betrag, der am Ende in Anspruch genommen werden kann.Das gilt auch für die Höhe des Beitrags. Es gibt einen Mindestbeitrag, der 60 Euro pro Jahr beträgt.Erst ab Zahlung dieses Mindestbeitrags ist es möglich, die volle Förderung in Anspruch zu nehmen.Es gibt allerdings auch einen Höchstbeitrag, der pro Jahr nicht überschritten werden darf. Hat der Freiberufler solche finanziellen Möglichkeiten, dass er über den Höchstbetrag hinaus etwas für seine Altersvorsorge tun möchte, muss er in andere Produkte investieren.

Hinweis: Die Riesterrente bekommt der Freiberufler aber nicht als einmalige Kapitalzahlung gewährt, sondern als lebenslange Rente, die ab dem 60. Lebensjahr auszahlbar ist, normalerweise aber ab Eintritt in das gesetzliche Rentenalter.

Riesterrente ist eine vorteilhafte zusätzliche Rente für den Freiberufler

Sie kann zu Beginn der Auszahlphase in Anspruch genommen werden. Es gibt allerdings keinen Hinterbliebenenschutz, das Kapital kann nach dem Tode des Freiberuflers nicht auf die Erben übertragen werden. So lange die Ansparphase aber läuft, kann der Vertrag auf die Erben übergehen.

Besteuerung der Riester-Rente

So gänzlich voller Sonnenschein ist aber auch die Riesterrente für den Freiberufler nicht. Denn sie ist von der nachgelagerten Besteuerung betroffen. Das bedeutet, die Rentenauszahlungen müssen voll versteuert werden. Das geschieht ab dem Zeitpunkt der ersten Auszahlungen. Seit 2006 gab es eine wichtige Änderung bei der Riester-Rente: Es werden nur noch Unisex-Tarife angeboten. Das bedeutet, Männer und Frauen werden in der Riesterrente gleich behandelt. Davor gab es Unterschiede in der Beitragsabrechnung.

Riester-Rente als Betriebsausgabe?

Die Riester-Rente als Altersvorsorge ist eine privat veranlasste Aufwendung des Freiberuflers und kann damit nicht als Betriebsausgabe gelten. Das heißt, dass die Zahlungen steuerlich nicht abzugsfähig sind. Wie jede Einzahlung in eine private Rente können die Kosten aber im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgabenabzug zur Geltung gebracht werden. Nicht in jedem Fall jedoch werden die Prämien als Ausgaben anerkannt, denn das Finanzamt nimmt die so genannte Günstigerprüfung vor. Dabei wird überprüft, ob die gezahlten Beiträge erstattungsfähig sind oder ob der steuerpflichtige Freiberufler nicht durch die Zulagen einen größeren Vorteil hat. Bei denjenigen, die nur den nötigen Pflichtbeitrag zahlen, werden die Prämien oft nicht als Sonderausgaben anerkannt.

Riester-Verträge sind rückläufig

Schon seit dem Jahr 2012 ist zu beobachten, dass die Anzahl der Verträge, die für eine Riester-Rente als Altersvorsorge abgeschlossen werden, rückläufig ist. Hingegen steigt die Zahl derjenigen, die eine solche private Altersvorsorge im Rahmen des „Wohn-Riesters“ abschließen. Dabei kann der Riester-Sparer die Förderung für den Erwerb von Wohneigentum einsetzen. Für viele Sparer lohnt sich diese Form der Geldanlage wirklich, denn hier werden die Beiträge durch die Förderungen vervielfacht.

Durch langfristige Planung kann ein vergleichsweise hohes Eigenkapital für eine Immobilienfinanzierung erreicht werden.

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

3 Antworten auf “Riester-Rente für Freiberufler und Selbständige”

German sagt:

Die Riesterrente ist nach dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester benannt und existiert seit fünfzehn Jahren, seit ihrer Einführung im Jahr 2002. Sie ist eine freiwillige zusätzliche Rente, die sowohl Beitragszahlungen des Freiberuflers als auch staatliche Zulagen umfasst. Diese Zulagen sind einkommensunabhängig und werden pro Familienmitglied gezahlt.

Marie sagt:

Der Ruf der Riester-Rente hat in den letzten Jahren doch etwas gelitten. In diesem Bereich sollte es vielleicht mehr Aufklärung geben, damit die Menschen wissen, was sie davon tatsächlich zu erwarten haben.

Hallo Marie, vielen Dank für Deinen Kommentar! Die Riester-Rente ist in der Tat nicht für jedermann geeignet. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung empfiehlt eine systematische Vorgehensweise zur Überprüfung. Mehr dazu gibt es u.a. hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Riester-Rente

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