Rürup-Rente für Freiberufler und Selbständige
Letzte Aktualisierung am: 15. Juli 2024
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In der Ansparphase kann der Freiberufler einen steuerlichen Vorteil genießen, wenn er die Rürup-Rente abgeschlossen hat. Dies ist unter anderem ein Punkt, warum die Rürup-Rente bei Freiberuflern so beliebt ist. Der steuerliche Vorteil bezieht sich darauf, dass die Beiträge für die Vorsorge von der Steuer abgezogen werden können, wobei sich der Anteil der abzugsfähigen Beträge steigert. Im Jahr 2010 waren es 70 Prozent, anfänglich wurden nur 60 Prozent als abziehbarer Betrag gefördert.
Für Ehepaare gilt dann der doppelte Betrag (Alleinstehende 2010 maximal 14.000 Euro). Für das Jahr 2025 sind 100 Prozent der Beiträge als abzugsfähig geplant. Die Beiträge müssen aber nicht die maximale Grenze erreichen, natürlich sind auch geringere Beiträge möglich.
Wer als Freiberufler aber zum Beispiel über die Künstlersozialkasse versichert ist und hier Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, muss die dafür aufgewendeten Beiträge mit anrechnen und kann von den Beiträgen für die Rürup-Rente nur noch einen geminderten Anteil von den Steuern abziehen. Die Rendite einer fondsgebundenen Versicherung ist immer davon abhängig, wie sich der Fonds in der Zeit des Ansparens entwickelt. Hier spielt zudem der Rentenfaktor eine Rolle, denn je höher dieser ist, desto höher fällt die garantierte Rente aus.
Lassen Sie sich daher nicht darauf ein, den Rentenfaktor erst zu Beginn der Auszahlungsphase festlegen zu lassen. Dies bringt unnötige Unsicherheiten mit sich. Der Vorteil der fondsgebundenen Versicherung ist die Chance auf eine hohe Rendite – wenn sich denn der Fonds entsprechend entwickelt. Der Nachteil ist also, dass niemand so genau weiß, wie sich der Fonds entwickelt und wie der Rentenfaktor sein wird. Bei der klassischen Rentenversicherung hingegen ist die Verzinsung garantiert, dafür kann die Rendite niedriger ausfallen.
Der Vorteil ist hingegen, dass das Kapital sicherer ist. Das einmal eingezahlte Kapital ist sicher, ein Verlustrisiko besteht nur, wenn der geschlossene Vertrag nicht durchgehalten wird. Für risikofreudige Sparer ist die fondsgebundene Versicherung also eine geeignete Möglichkeit, sofern sie über eine Basisabsicherung verfügen. Diese Art der Versicherung ist allerdings mit deutlich höheren Kosten verbunden, als zum Beispiel der Rürup-Fondssparplan.
Inhaltsverzeichnis
Hinterbliebenenschutz in den Riester-Vertrag mit aufnehmen
Sinnvoll ist es, einen Schutz für die Hinterbliebenen in den Vertrag mit aufzunehmen. Der vertraglich vereinbarte Hinterbliebenenschutz in Form einer Rente wirkt sich allerdings mindernd auf selbige aus. Geringer sind die Leistungseinbußen bei der Variante, dass für den Todesfall keine Rente an die Erben, sondern die Auszahlung der angesparten Beträge vereinbart wird. Diese Beitragsrückgewähr kann auch nach einer Heirat oder Geburt noch nachträglich in den Vertrag mit aufgenommen werden.
Sinnvoll kann es auch sein, eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren, die dann zum Tragen kommt, wenn der Versicherte kurz nach Eintritt in die Rente stirbt. Die Hinterbliebenen bekommen dann bis zum vereinbarten Zeitpunkt die Rente weiter gezahlt.
Zulässige Produktgestaltung
Nicht jedes Produkt ist im Rahmen der Rürup-Rente für den Freiberufler förderfähig.
Wichtig: Die erbrachten Leistungen aus der Basisrente müssen in Form einer lebenslangen Rente erfolgen und die erste Auszahlung der Leistungen ist erst ab dem 60. Lebensjahr möglich.
Eine Einmalzahlung des gesamten Sparguthabens ist nicht erlaubt. Generell sind auch teilweise Kapitalauszahlungen ausgeschlossen. Die angebotenen Produkte dürfen nicht vererbbar, veräußerbar, beleihbar oder übertragbar sein. Erst dann, wenn alle diese Kriterien eingehalten werden, kann das Produkt für die Rürup-Rente in Frage kommen.
Verschiedene Produkte sind auf dem Markt
Es stehen dem Anleger unterschiedliche Anlageformen zur Auswahl. Sie unterscheiden sich in Bezug auf Rendite und Risiko, Flexibilität und natürlich Kosten. Nicht jedes Produkt kann für jede Laufzeit eingesetzt werden. Die klassische Rentenversicherung ist sehr sicherheitsorientiert und bietet eine garantierte Verzinsung. Die spätere Rente wird garantiert und schon bei Abschluss des Vertrags bekannt gegeben. Die Basisrente kann auch über einen Fondssparplan laufen, dabei wird in Investmentfonds investiert. Es gibt eine Beitragsgarantie sowie eine dynamische Anlagestrategie.
Die fondsgebundene Rentenversicherung kombiniert Rentenversicherung und Fondssparplan. Das gesamte Kapital wird in eine Versicherung geschichtet. Der Anleger kann aus verschiedenen Anlagestrategien wählen und teilweise die Fonds selbst bestimmen. Dazu gibt es eine Fondspolice, die keine Garantie gewährt. Hier ist das Risiko bedeutend höher, dafür können auch die Gewinne größer sein.
Mehr Informationen ab 2013
Für die Rürup-Rente gilt, dass ab 2013 eine bessere Information für alle Versicherten vorliegen soll. Wer eine Basisrente abschließen möchte, muss durch die verschiedenen Anbieter besser informiert werden. Dieser Plan der Bundesregierung, die dafür vorsieht, dass die Anbieter der Rürup-Rente ein Produktinformationsblatt herausgeben müssen, soll im Laufe des Jahres umgesetzt werden.
Genannt werden sollen die Höhe der garantierten Rente sowie sämtliche Kosten, die mit Abschluss und Verwaltung der Verträge in Zusammenhang stehen. Dabei soll berücksichtigt werden, inwieweit die Kosten die letztendliche Rente mindern werden.
Weitere Änderungen in 2013
Auch hinsichtlich der Steuern gibt es für 2013 eine Änderung. Während die Beiträge bis zu 24.000 Euro pro Person und Jahr betragen dürfen (bei Verheirateten insgesamt bis zu 48.000 Euro) steigt die steuerliche Abzugsmöglichkeit auf 76 Prozent an. Im Jahr 2025 wird dann die maximale Endstufe der steuerlichen Förderung erreicht. Das Finanzamt erkennt dann 100 Prozent der Ausgaben als Sonderausgaben an. Wenn andere förderfähige Beiträge gezahlt werden, verringert sich die steuerliche Absetzbarkeit für die Rürup-Rente. Wer also zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, muss diese Beiträge von der maximalen Fördersumme abziehen.
Tipp: Selbstständige sollten für ihre Altervorsorge als Rürup und Riester Sparer gut für ihr Alter vorsorgen. Der Vergleich der Versicherer mit der besten Rendite erfolgt stets über einen Vergleich mit einem Rechner.
Sicherheit der Rentenversicherung
Die Rürup-Rente ist sicher vor Hartz-IV Forderungen. Angesparte Beiträge dürfen nicht durch den Gesetzgeber im Rahmen der Grundsicherung als Vermögen angerechnet werden. Außerdem ist die Rente sicher vor einer möglichen Pfändung. Im Falle einer Insolvenz können weder Beiträge noch Förderungen verwertet werden.
Die Beiträge für die Vorsorge können jedoch nicht als Betriebsausgaben angesetzt werden, denn sie zählen zur privaten Absicherung. Die eingezahlten Beträge können aber als Sonderausgabe gemäß der Staffelung der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.
Nachteile der Rürup-Rente
Natürlich bietet die Rürup-Rente nicht nur Vorteile. Die Nachteile sind vor allem in der fehlenden Flexibilität zu sehen. Das Geld, das hier im Vertrag angespart wird, kann lediglich für die Altersvorsorge eingesetzt werden. Außerdem ist die Rente im Todesfall nicht vererbbar. Um dies zu erreichen, muss ein gesonderter Schutz für die Hinterbliebenen in den Vertrag mit aufgenommen werden.
Damit einher geht aber eine Senkung der staatlich garantierten Rente. Eine Einmalzahlung der angesparten Beträge ist nicht möglich, es können nur monatliche Rentenzahlungen in Anspruch genommen werden. Frühestens ist die Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr möglich, ein früherer Renteneintritt wäre möglich, ginge jedoch ohne Rentenzahlung durch die Rürup-Rente einher.
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