SCHUFA-Auskunft: Wie kann ich sie einholen und welche Daten werden gespeichert?
Letzte Aktualisierung am: 16. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten
Die SCHUFA-Auskunft ist für viele Unternehmen ein wichtiger Faktor bei der Bewertung der Bonität eines Kunden oder Vertragspartners. Bei einem schlechten Wert kann es schnell passieren, dass Sie beispielweise keinen Kredit bekommen. Gerade für Freiberufler kann dies schwerwiegende Folgen haben. Wir erklären im Folgenden, was Sie zur SCHUFA-Auskunft wissen müssen.
Inhaltsverzeichnis
SCHUFA-Auskunft im Überblick
Grundsätzlich speichert die SCHUFA Daten, welche ihr von ihren Vertragspartnern, zum Beispiel Banken oder Mobilfunkanbietern, übermittelt werden. Aus den gesammelten Informationen berechnet die Wirtschaftsauskunftei, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Daten zu Nationalität, Religion, Vermögen, Einkommen, Beruf und Familienstand werden jedoch nicht gespeichert. Weitere allgemeine Informationen dazu finden Sie hier.
Sie können einmal jährlich eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern. Diese enthält sämtliche Daten, welche die SCHUFA über Sie gespeichert hat. Sie finden ein entsprechendes Formular auf der Homepage der SCHUFA. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Entdecken Sie in der Selbstauskunft von der SCHUFA Fehler, können Sie die Berichtigung entweder direkt bei der Wirtschaftsauskunftei oder beim Unternehmen, von welchem die Daten stammen, fordern. Führt dies nicht zum Erfolg, hilft Ihnen ein Anwalt oder der Ombudsmann der SCHUFA weiter. Mehr zum Thema erfahren Sie hier.
Was sagt die SCHUFA-Auskunft eigentlich aus?
Die SCHUFA ist eine Wirtschaftsauskunftei. Sie speichert Daten, welche ihr von Ihren Vertragspartnern zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören unter anderem Banken, Versandhändler und Mobilfunkanbieter. Schließen Sie beispielsweise einen Kredit ab, so wird gespeichert, wie lange dieser läuft, ob dieser von der Bank gekündigt wurde oder ob es zu Zahlungsausfällen kam.
Zusätzlich speichert die SCHUFA Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen, beispielsweise wenn Sie eine Privatinsolvenz angemeldet haben. Auch wenn gegen Sie gerichtlich festgesetzte Forderungen bestehen, wird dies gespeichert und bei der Bonitätsprüfung berücksichtigt.
Aus all diesen Daten berechnet die Wirtschaftsauskunftei einen sogenannten Score-Wert, welcher der SCHUFA-Auskunft zu entnehmen ist. Dieser besagt, wie wahrscheinlich ein Zahlungsausfall in der Zukunft ist. Dabei gilt: Je höher der Wert, desto besser wird die Bonität der betreffenden Person eingeschätzt.
Können Sie eine SCHUFA-Selbstauskunft kostenlos einholen?
Die SCHUFA bietet unterschiedliche Arten von Auskünften an. Kostenlos ist davon aber nur eine: die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO. Für andere Angebote werden Kosten erhoben, achten Sie also genau darauf, dass Sie das richtige wählen.
Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO können Sie einmal im Jahr kostenlos anfordern. Ihr können Sie entnehmen, welche Daten die SCHUFA über Sie gespeichert hat. Eine regelmäßige Überprüfung dieser Daten ist empfehlenswert, da sich auch falsche Einträge einschleichen können, die sich negativ auf Ihre Bonität auswirken können.
Die SCHUFA ist die wohl bekannteste Wirtschaftsauskunftei in Deutschland. Es gibt aber noch einige andere Anbieter, welche die Bonität von Privatpersonen oder Unternehmen überprüfen. Dazu gehören unter anderem die CRIF Bürgel, Boniversum, die IHD Gesellschaft für Kredit- und Forderungsmanagement und die Infoscore Consumer Data GmbH. Auch bei diesen können Sie einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft anfordern.
So müssen Sie vorgehen, um die SCHUFA-Auskunft gratis zu erhalten
Sie können diese besondere SCHUFA-Auskunft online und kostenlos anfordern. Hierzu müssen Sie das dafür vorgesehene Formular auf der Homepage der Wirtschaftsauskunftei ausfüllen. Wir wiederholen noch einmal: Achten Sie darauf, dass Sie die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern, für andere Produkte fallen Kosten an.
In das für die Beantragung der SCHUFA-Auskunft benötigte Formular müssen Sie unter anderem Ihren Namen, Ihre Adresse sowie Ihr Geburtsdatum eintragen.
Zusätzlich müssen Sie noch eine Kopie eines der folgenden Dokumente hochladen:
- Personalausweis,
- Reisepass oder
- Meldebestätigung.
So wird sichergestellt, dass keine Fremden Zugang zu Ihren persönlichen Daten erhalten. Alternativ finden Sie auf der Homepage auch ein Formular, welches Sie ausdrucken und dann per Post versenden können, um die SCHUFA-Eigenauskunft nach Art. 15 DSGVO zu beantragen.
Die Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO wird Ihnen dann per Post zugesendet. Das kann jedoch einige Tage bis Wochen dauern. Benötigen Sie die SCHUFA-Auskunft sofort, müssen Sie eines der kostenpflichtigen Angebote der Wirtschaftsauskunftei wählen.
SCHUFA-Auskunft online sofort erhalten: Mit kostenpflichtigen Angeboten möglich
Können oder wollen Sie nicht längere Zeit auf die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO warten, bietet Ihnen die SCHUFA mehrere kostenpflichtige Lösungen an. Dabei wird zwischen einmaligen Auskünften und monatlichen Abos unterschieden. Im Folgenden gehen wir näher auf die unterschiedlichen Angebote ein.
Arten der kostenpflichtigen einmaligen SCHUFA-Auskunft
Es gibt zwei Arten der kostenpflichtigen einmaligen SCHUFA-Auskunft:
- SCHUFA-BonitätsAuskunft
- SCHUFA-UnternehmensAuskunft
Die erste Art der kostenpflichtigen SCHUFA-Auskunft, die SCHUFA-BonitätsAuskunft, kostet 29,95 Euro (Stand Februar 2021). Sie eignet sich unter anderem zur Vorlage bei einem potentiellen Vermieter, wenn Sie eine Wohnung mieten möchten. Der Auskunft ist zu entnehmen, wie es um Ihre Bonität bestellt ist.
Es sind nur Informationen enthalten, die für den Abschluss des Vertrages von Bedeutung sind. Dazu gehören unter anderem der tagesaktuelle SCHUFA-Orientierungswert, verschiedene Branchenscores sowie Ihre persönlichen Daten.
Es handelt sich dabei um ein fälschungssicheres Dokument, welches unter anderem mit einem Hologrammstreifen versehen ist.
Mit der SCHUFA-UnternehmensAuskunft, die einmalig 28,50 Euro (Stand Februar 2021) kostet, können Sie Informationen zur Bonität einer Firma einholen. Das lohnt sich unter anderem dann, wenn Sie einen großen Auftrag vergeben und sicherstellen möchten, dass Sie dabei keine finanziellen Verluste machen.
Beachten Sie jedoch, dass Sie diese Form der SCHUFA-Auskunft nur dann erhalten können, wenn Sie bereits als Kunde bei der Wirtschaftsauskunftei registriert sind.
SCHUFA-Online-Auskunft im monatlichen Abo
Benötigen Sie häufiger einen schnellen und bequemen Überblich über Ihre Bonität, können Sie ein monatliches Abo bei der SCHUFA abschließen. Sind Sie registriert, können Sie jederzeit online Ihre Daten einsehen. Sie können zwischen den folgenden Abos wählen:
- meineSCHUFAkompakt: Sie können bei dieser Option unter anderem Ihre persönlichen Daten sowie den aktuellen Basisscore einsehen. Die Kosten liegen bei 3,95 Euro pro Monat plus eine einmalige Aktivierungsgebühr in Höhe von 9,95 Euro (Stand Februar 2021).
- meineSCHUFAplus: Zusätzlich zu den oben genannten Punkten findet bei diesem Abo eine automatische Online-Suche nach Daten statt, die unrechtmäßig über Sie veröffentlicht wurden. Sie erhalten zudem Beratung und Hilfe, wenn Daten über Sie im Internet gelöscht oder gesperrt werden sollen. Es fallen für diese Form der SCHUFA-Auskunft Kosten in Höhe von 4,95 Euro monatlich sowie eine einmalige Aktivierungsgebühr in Höhe von 9,95 Euro an (Stand Februar 2021).
- meineSCHUFApremium: Zu den Sonderleistungen in diesem Abo zählt es unter anderem, dass Sie einmal im Jahr kostenlos eine SCHUFA-BonitätsAuskunft sowie eine SCHUFA-Unternehmensauskunft anfordern können. Sie zahlen monatlich eine Gebühr von 6,95 Euro plus eine einmalige Aktivierungsgebühr in Höhe von 9,95 Euro (Stand Februar 2021).
Was können Sie tun, wenn Sie falsche Daten bei der SCHUFA-Abfrage entdecken?
Wie wir bereits erwähnt haben, kann eine schlechte SCHUFA-Auskunft für Freiberufler schwerwiegende Folgen haben. Nicht immer sind die von der SCHUFA gespeicherten Daten jedoch aktuell oder korrekt.
Es kann unter anderem passieren, dass abgezahlte Kredite nicht gelöscht oder persönliche Daten falsch angegeben wurden. Aus diesem Grund sollten Sie regelmäßig eine kostenlose SCHUFA-Auskunft einholen und diese genau prüfen. Doch was können Sie tun, wenn Sie fehlerhafte Informationen finden?
Grundsätzlich haben Sie das Recht, fehlerhafte Informationen ändern oder fehlende nachtragen zu lassen. Die gesetzliche Grundlage dafür stellt Art. 16 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar. Dieser besagt Folgendes:
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
Dabei haben Sie zwei Möglichkeiten, um die Berichtigung der Daten in der SCHUFA-Auskunft zu fordern:
- Sie können sich direkt an die SCHUFA wenden. Es empfiehlt sich, wenn Sie einen Brief formulieren und diesen dann an die Wirtschaftsauskunftei schicken. Geben Sie genau an, um welche Daten es sich handelt und warum diese falsch oder fehlerhaft sind.
- Kontaktieren Sie (unter Umständen auch zusätzlich zu der ersten Option) das Unternehmen, welches die Daten an die SCHUFA weitergeleitet hat – also beispielsweise die Bank oder den Onlineversandhändler. Weisen Sie auf die falsch übermittelten Daten hin und fordern Sie es auf, die korrekten Daten an die SCHUFA weiterzuleiten.
Es kann leider durchaus passieren, dass sich Unternehmen oder die Wirtschaftsauskunftei weigern, die falschen Daten in der SCHUFA-Auskunft zu löschen bzw. zu berichtigen. Was können Sie dann tun? In diesem Fall können Sie sich entweder an einen Anwalt oder den Ombudsmann der SCHUFA wenden. Letzterer überprüft dann neutral den Fall. Sie können den Ombudsmann über ein Online-Formular kontaktieren.
Bonität möglicher Vertragspartner prüfen: So können Sie selber eine SCHUFA-Auskunft einholen
Gerade für Freiberufler ist es wichtig, dass Vertragspartner bzw. Kunden fristgerecht zahlen. Kommt es zu Zahlungsausfällen, kann Sie dies sonst schnell in eine finanzielle Notlage bringen.
Aus diesem Grund ist es ratsam, die Bonität des Vertragspartners im Vorhinein zu prüfen. Zu diesem Zweck können Sie unter anderem eine SCHUFA-Auskunft über ihn einholen. Dem Score-Wert können Sie dann entnehmen, wie hoch das Risiko eines Zahlungsausfalls eingeschätzt wird.
Sie können eine SCHUFA-Auskunft sowohl von Ihren Privatkunden als auch von Ihren Firmenkunden einholen. Dabei bietet die Wirtschaftsauskunftei unterschiedliche Produkte an, wie etwa die SCHUFA-Kurzauskunft oder die Vollauskunft. Weitere Informationen dazu erhalten Sie direkt bei der SCHUFA.
Möchten Sie keine SCHUFA-Auskunft über einen möglichen Vertragspartner einholen, gibt es aber noch weitere Möglichkeiten, dank derer Sie sich vor Zahlungsausfällen schützen können. So können Sie unter anderem bezüglich der Zahlung auf Vorkasse bestehen oder bei längerfristigen Projekten eine wöchentliche Abrechnung festlegen.
Quellen und weiterführende Links
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