Sozialkasse für Künstler, Baugewerbe und Handwerk
Letzte Aktualisierung am: 7. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Eine Sozialkasse ist eine Einrichtung, die bestimmte soziale Leistungen für alle (Tarif-)Vertragspartner eines Wirtschaftszweigs erbringt. Die Mitglieder sind beitragspflichtig. Welche Leistungen (z. B. Krankenversicherung, Lohnausgleich, Urlaubsvergütung) eingefordert werden können, ist von der jeweiligen Branche abhängig. Die Sozialkassen der Bauwirtschaft springen z. B. ein, wenn Bauprojekte aufgrund einer schlechten Wetterlage ruhen.
Inhaltsverzeichnis
„Sozialkasse” im Überblick:
Sozialkassen sind Einrichtungen, denen gegenüber Arbeitgeber bestimmter Wirtschaftszweige beitragspflichtig sind. Sie decken damit Bereiche der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung ab. Welche Leistungen eine Sozialkasse erbringt, ist von Branche zu Branche unterschiedlich. Die SOKA-Bau springt beispielsweise ein, wenn ein Bauprojekt wetterbedingt nicht fortgesetzt werden kann.
Es gibt sie im bzw. für das Baugewerbe sowie verschiedene andere Branchen. Eine Übersicht erhalten Sie hier.
Auch hier variieren die Kriterien für die Beitragspflicht je nach Branche. Sie können bzw. sollten sich bei der jeweiligen Sozialkasse erkundigen, ob Sie Beiträge zahlen müssen oder auch freiwillig beitreten können (z. B. Künstlersozialkasse).
Weitere Ratgeber zur Sozialkasse
Die Rolle der Sozialkassen in Deutschland
Mit Sozialkasse ist eine Einrichtung gemeint, die ihren Vertragspartnern oder Mitgliedern gegen Beitragszahlungen bestimmte Leistungen zukommen lässt. Diese fallen jedoch ganz unterschiedlich aus. Allgemein haben Sozialkassen die Aufgabe, die soziale Absicherung von Arbeitnehmern, Angestellten und Selbstständigen bestimmter Wirtschaftszweige zu gewährleisten.
Dass nicht nur Tarifvertragspartner beitragspflichtig sind, zeigt ein Beispiel der Sozialkasse Bau. Ursprünglich waren in der Sozialkasse Bau nur die Tarifvertragspartner „Hauptverband der Deutschen Bauindustrie“ (HDB) und „Zentralverband Deutsches Baugewerbe“ (ZDB) beitragspflichtig. 2017 verabschiedete der Bundestag schließlich das Sozialverfahrenssicherungsgesetz (auch: Sozialkassensicherungsgesetz – SokaSiG), welches auch die Allgemeinverbindlicherklärung beinhaltet.
Das bedeutet, dass die Tarifverträge im Baugewerbe allgemeinverbindlich wurden und somit auch andere Baubetriebe Beiträge an die Sozialkasse leisten müssen. Dieses Gesetz wurde bis zur letzten Instanz angefochten und schließlich vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsgemäß erklärt.
Übersicht der wichtigsten Sozialkassen
- Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-Bau)
- Sozialkasse des Bäckereihandwerks
- Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes (SOKA-Gerüst)
- Sozialkasse für Dachdecker (SOKA-Dach)
- Sozialkasse für das Schornsteinfegerhandwerk (Ausbildungskostenausgleichskasse – AKS)
- Künstlersozialkasse (KSK)
- Sozialkasse der GEMA
- Sozialkasse des Maler- und Lackiererhandwerks
- Sozialkasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks (der SOKA-Bau untergeordnet)
- Sozialkasse der Stein-, Erd- und Betonindustrie (ebenfalls der SOKA-Bau zugeordnet)
- Sozialkasse der Land- und Forstwirtschaft (ZLA – ZLF)
- Sozialkasse für den Garten- und Landschaftsbau (EWGaLa)
Warum freischaffende Künstler und Publizisten der Sozialkasse beitreten
Selbstständige und Freiberufler haben oft das Problem, dass sie ihre Auftragslage und Einnahmen nicht abschätzen können. Sie wissen zwar, wie wichtig es ist, in die Kranken-, Renten-, Sozial- und Arbeitslosenversicherung einzuzahlen, können sich die Beiträge aber oft nicht leisten.
Aus diesem Grund gibt es die Künstlersozialkasse (KSK). Sie selbst bietet keine Versicherungsleistung, sorgt jedoch dafür, dass das Gesetz über die Künstlersozialversicherung durchgesetzt wird und Künstler und Publizisten nicht gravierend schlechter in der Sozialversicherung dastehen als Arbeitnehmer.
Dank der Zuschüsse, die vom Bund kommen, sind die Beiträge für diese Sozialkasse relativ gering. Den zu zahlenden Sozialkassenbeitrag trägt der Künstler nur zur Hälfte, der Rest kommt vom Bund bzw. wird aus den Sozialabgaben von Unternehmen finanziert.
Leistungen: Die Sozialkasse kann als Krankenkasse, Sozialversicherung uvm. fungieren
Nicht jede Sozialkasse bringt dieselben Leistungen. Tatsächlich gibt es hier große Unterschiede je nach Wirtschaftszweig und Tarifvertrag. Die SOKA-Bau sorgt beispielsweise nicht nur für einen Lohnausgleich bei wetterbedingt schlechter Auftragslage, sondern auch dafür, dass Urlaubsansprüche bei häufigen Arbeitgeberwechseln (in der Baubranche üblich) nicht verfallen.
Bei vielen Sozialkassen werden beispielsweise folgende Aspekte geboten:
- Lohnfortzahlung bei schlechter Auftragslage oder witterungsbedingtem Projektstopp
- Urlaubsvergütung
- Zuschüsse für Feiertage (z. B. Weihnachten)
- Arbeitszeitkontoführung
- Überprüfung des Mindestlohns
- Zuschüsse zur Rente
Es verwundert daher nicht, dass zu den Sozialkassen auch die Zusatzversorgungskasse (ZVK) sowie die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) zählen. Allerdings hat nicht jede Sozialkasse ein so umfassendes Angebot. So ist die Künstlersozialkasse z. B. nicht für Kranken- oder Pflegegeld zuständig.
Besonders wichtig für Arbeitgeber: Sie müssen sich unbedingt erkundigen, ob Sie in der Sozialkasse beitragspflichtig sind. Versäumen Sie es, die Beiträge zu leisten, kann das zu teuren Rückforderungen führen. Im Zweifelsfall stellt die Sozialkasse eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die Ihnen bestätigt, dass Sie Beiträge zahlen müssen und dies auch tun.
Arbeitgeber, die nicht beitragspflichtig sind, jedoch gerne vom Sozialkassenverfahren profitieren möchten, müssen sich anmelden. Bei manch einer Sozialkasse (z. B. der SOKA-Bau) ist dies online möglich.
Eine Antwort auf “Sozialkasse für Künstler, Baugewerbe und Handwerk”
Guten Tag wie verhält es sich wenn ich mehre Wirtschaftszweige ( Fertighaus Firma, Mauer Betonbauer , Zimmerer, Dachdecker und so weiter angestellt habe Unter welche Soziallkasse fallen die Gewerke.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha S.