Staatlich geprüfter Übersetzer
Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Wer als staatlich geprüfter Übersetzer bzw. als geprüfte Übersetzerin* tätig werden möchte, muss kein Sprachenstudium vorweisen können. Wichtig ist aber, dass eine schulische oder akademische Ausbildung vorliegt, auf die aufgebaut werden kann.
Ansonsten ist die staatliche Prüfung nicht möglich. Neben den üblichen Bildungsträgern und Fachakademien (in Bayern sind nur solche vorhanden) bietet auch die AKAD die Möglichkeit zur Ausbildung bzw. Vorbereitung auf die staatliche Prüfung an. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die Wege, die zum staatlich geprüften Übersetzer führen.
Inhaltsverzeichnis
Staatlich geprüfter Übersetzer über AKAD
Dauer 4 Semester.
Mit dieser Aus- und Weiterbildung zum staatlich geprüften Übersetzer / Übersetzerin meistern Sie neue Herausforderungen – als Freiberufler oder in Festanstellung. Wird eine Tätigkeit als staatlich geprüfter Übersetzer angestrebt, so muss die Grundlage durch den Abschluss eines Berufs geschaffen worden sein.
Allgemeine Informationen
Neben diesem Beruf werden zusätzlich die nötigen Fremdsprachenkenntnisse gefordert, außerdem müssen übersetzerische Fähigkeiten angeeignet worden sein. Möglich ist die Ausbildung über das Studium, auch eine schulische Ausbildung an verschiedenen Berufsfachschulen oder Bildungseinrichtungen ist möglich. Derzeit gibt es zehn Bundesländer in Deutschland, die die staatliche Prüfung als Übersetzer und/oder Dolmetscher anbieten. Die Anforderungen, die hier gestellt werden, sind ungefähr mit denen der Abschlussprüfung nach dem Übersetzerstudium vergleichbar.
Hinweis: Die staatliche Prüfung ist keinesfalls einfacher als ein Studium!
Die staatliche Prüfung ist in jedem Fall nötig, wenn für die betreffende Sprache kein reguläres Studium in Deutschland möglich ist. Neben den üblichen Prüfungsämtern bieten in Köln, Düsseldorf und Bonn auch die Industrie- und Handelskammern die Möglichkeit zur Prüfung an.
Die abschließende Berufsbezeichnung unterscheidet sich je nach Bundesland und Bildungsanbieter und kann neben „Staatlich geprüfter Übersetzer“ auch „Staatlich anerkannter Übersetzer“ oder „Staatlich geprüfter Übersetzer und Dolmetscher“ lauten. Freiberufler, die sich für eine Prüfung zum staatlich geprüften Übersetzer entscheiden, gehen einen wichtigen Schritt in Richtung Erfolg. Auf die einzelnen Vorteile, die aus dieser zusätzlichen Qualifikation erwachsen, gehen wir später detaillierter ein.
Ausbildung zum staatlich geprüften Übersetzer – Ausbildungsinhalte
Wichtig: Die Bezeichnung „Übersetzer“ unterliegt in Deutschland keinerlei Schutz. Das heißt, dass auch nicht ausgebildete oder geprüfte Menschen diese Berufsbezeichnung führen dürfen.
Wer aber professionell arbeiten und seinen Kunden tatsächlich den berühmten Mehrwert bieten möchte, kommt um die Ausbildung und abschließende Prüfung nicht herum. Möglich ist dabei der Weg über das Studium mit Abschlussprüfung oder die staatliche Prüfung bei Prüfungsämtern, bei Bildungsträgern oder bei der IHK. In der Ausbildung wird auf die Vermittlung fundierter Kenntnisse Wert gelegt. Das heißt, es werden sämtliche Voraussetzungen geschaffen sowie das nötige Fachwissen vermittelt, damit der Beruf des staatlich geprüften Übersetzers tatsächlich erfolgreich – und für den Kunden Erfolg bringend – ausgeübt werden kann. Die Ausbildungsschwerpunkte gestalten sich daher wie folgt:
- Vermittlung nötiger Sprachkenntnisse, sofern nicht ausreichend vorhanden
- Vermittlung grundsätzlicher Übersetzungstechniken
- Fachübergreifendes Übersetzen und Dolmetschen
- Landeskunde
- Vermittlung vertiefter Kenntnisse in mind. einem Sachfach
- Terminologiearbeit
- Sprachdatenverarbeitung
Die einzelnen Schwerpunkte der Ausbildung unterscheiden sich je nach Bildungsträger. Im Grundsatz sind sie jedoch gleich und bieten damit eine gewisse Basisausbildung an, auf die die Prüfung aufbaut. Insofern ist es möglich, sich zum Beispiel über die AKAD fortzubilden und an dem Qualifizierungskurs teilzunehmen. Die Prüfung wäre theoretisch auch an einem anderen Bildungsträger möglich, was allerdings einen unnötigen zusätzlichen Organisationsaufwand bedeuten würde. Außerdem ist es nicht bei allen Prüfungsämtern einfach, die Eignung und Voraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung nachzuweisen.Die Prüfungen zum staatlich geprüften Übersetzer, die von der IHK angeboten werden, richten sich in erster Linie an diejenigen, die bereits wirtschaftsbezogene Kenntnisse einer oder mehrerer Fremdsprachen nachweisen können. Lesen Sie auch hierzu unseren Beitrag: IHK-Übersetzer
Voraussetzungen für die Prüfung
Wer die Prüfung zum staatlich geprüften Übersetzer ablegen möchte, muss zuerst einmal die nötige Ausbildung vorweisen können. Außerdem wird die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs gefordert, der unter anderem von privaten Bildungseinrichtungen angeboten wird. Die Ausbildung wird dabei in einem schulischen und somit fest vorgegebenen Rahmen durchgeführt und endet mit der Abschlussprüfung. Die Prüfung selbst wird sowohl mündlich als auch schriftlich durchgeführt, wobei mehrere Bereiche geprüft werden:
- Schriftliches Übersetzen
- Mündliche Kommunikation
- Verfassen von Texten
- Mündliche Wiedergabe von Teilen von Texten und Reden (bei der Dolmetscherprüfung)
Wichtige Voraussetzung ist neben der reinen Sprachkenntnis eine ausreichende Landeskenntnis sowie interkulturelle Kenntnisse, denn die staatliche Prüfung beschränkt sich vor allem auf wirtschaftsbezogene Inhalte. So werden Texte aus Bank- und Finanzwesen, aus der Volks- und Betriebswirtschaft zur Übersetzung gestellt. Die einzelnen Prüfungsämter stellen unterschiedliche Bedingungen: So ist teilweise der Wohnsitz in dem betreffenden Bundesland gefordert.
Für Bayern gilt, dass die Prüfung normalerweise im Anschluss an die Ausbildung an der Fachakademie durchgeführt wird. Andere Bewerber – in dem Fall also Menschen, die nicht Schüler der Fachakademie waren – werden ebenfalls zur Prüfung zugelassen, wenn sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen dann beispielsweise eine gleichwertige Ausbildung oder eine genügend lange Praxiserfahrung vorweisen können. Teilweise wird die Hochschulreife als Zulassungsbedingung gefordert.
Was muss in der Prüfung nachgewiesen werden?
In der Prüfung muss der Betreffende nachweisen können, dass er sowohl sprachlich als auch sachlich die nötigen Kenntnisse zur Ausübung des Berufs mitbringt. Vertiefte sprachliche und sachliche Kenntnisse sind auf einzelnen Fachgebieten nachzuweisen.
In der schriftlichen Prüfung kann zum Beispiel ein Aufsatz über ein festgelegtes Thema gefordert werden, wobei in der Regel ein anspruchsvoller Text zur Übersetzung ansteht. Dieser muss nicht zwingend aus dem wirtschaftlichen oder kulturellen Bereich kommen, er kann auch eher allgemeine Themen betreffen. Bei der mündlichen Prüfung ist die Übersetzung aus dem Stegreif gefordert, auch eine Unterhaltung steht auf dem Programm. Die mündlichen Bereiche sind für Prüflinge zum staatlich geprüften Dolmetscher deutlich umfangreicher als für angehende Übersetzer.
Wird die Prüfung nicht bestanden, ist in der Regel eine einmalige Wiederholung möglich, stimmt die Schulaufsichtsbehörde oder eine andere übergeordnete Stelle zu, kann die Prüfung auch ein zweites Mal wiederholt werden.
Staatlich geprüfter Übersetzer über die AKAD werden
Die Ausbildung zum staatlich geprüften Übersetzer ist an der AKAD für die drei Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch möglich. Übersetzer erwerben hier die Fähigkeit, sich souverän auf internationalem Parkett – sprachlich gesehen – zu bewegen und sind nach Abschluss der Prüfungen auch in der Lage, sehr anspruchsvolle Texte in die jeweils gewünschte Sprache zu übertragen.
Sprachliche und kulturelle Eigenheiten des betreffenden Landes werden neben den reinen Sprachkenntnissen und Fertigkeiten für Übersetzer vermittelt. Vor allem wird der wirtschaftliche Bereich abgedeckt, sodass der staatlich geprüfte Übersetzer der AKAD direkt in die Wirtschaft bzw. in Übersetzungen aus diesem Bereich einsteigen kann. In der Ausbildung werden fachliche Gespräche geführt, denn die Teilnehmer sollen sich am Ende des Lehrgangs auf nahezu muttersprachlichem Niveau bewegen können. Die AKAD bietet die Ausbildung und Prüfung zum staatlich geprüften Übersetzer als Fernlehrgang an, sprachliche Vorkenntnisse sind unbedingt vonnöten.
Staatlich geprüfter Übersetzer über AKAD
Dauer 4 Semester.
Mit dieser Aus- und Weiterbildung zum staatlich geprüften Übersetzer / Übersetzerin meistern Sie neue Herausforderungen – als Freiberufler oder in Festanstellung. Teilnehmer können sich schriftlich ebenso gut ausdrücken wie mündlich und sollen aus dem Stegreif anspruchsvolle Texte übertragen können.Der Lehrgang richtet sich an Mitarbeiter internationaler Vertretungen und Unternehmen ebenso wie an angehende freiberufliche Übersetzer, die als Selbstständige auf dem Markt bestehen wollen.
Vermittelt werden grammatikalische und lexikalische Eigenheiten der Fremdsprache ebenso wie die Idiomatik der Sprache.
Auch hier spielen landeskundliche Kenntnisse eine enorme Rolle, damit stellen etwaige Besonderheiten der Länder bei späteren Übersetzungen keine Probleme bzw. „potenzielle Fettnäpfchen“ mehr dar. Ein Tutor begleitet die Mitglieder zu jeder Zeit und kommentiert die eingesendeten Aufgaben, die zu Hause erledigt werden müssen.
Der Lernfortschritt wird stets beurteilt. Über das Onlineportal der AKAD können die Teilnehmer überdies mit anderen Studienkollegen in Austausch treten. Neben den Fernkursen finden Präsenzseminare statt, die in der Regel in Stuttgart durchgeführt werden. Der Lehrgang der AKAD ist derzeit die einzige Möglichkeit, sich per Fernstudium auf die Prüfung zum staatlich geprüften Übersetzer vorzubereiten.
Eine gute Wahl für Ihre berufliche Zukunft mit Fremdsprachen Bachelor-Studiengang mit 3 Studienschwerpunkten: International Business Communication
Welche Vorteile hat ein Freiberufler von der Prüfung? Wie in vielen Bereichen sind Menschen beruhigter, wenn sie etwas Schriftliches in der Hand haben. So auch beim staatlich geprüften Übersetzer: Wer als Freiberufler seinen Kunden einen schriftlichen Nachweis über den Erwerb des Titels geben kann, hat bessere Berufs- und Marktchancen. Wie bereits erwähnt wurde, ist der Titel „Übersetzer“ nicht geschützt. Theoretisch könnte somit jeder nach Abschluss der Schule und der dort erworbenen Fremdsprachenkenntnisse als Übersetzer arbeiten. Wirkliche Qualität der Arbeit kann hier natürlich nicht geliefert werden.
Wer jedoch als Freiberufler angemeldet ist und die Prüfung zum staatlich geprüften Übersetzer vorweisen kann – und natürlich das erfolgreiche Bestehen der Prüfung -, hat somit deutlich bessere Chancen, Kunden von der Qualität der Arbeit zu überzeugen. Die Vorbereitung auf die Prüfung kann zum Beispiel bei der AKAD auch im Fernkurs erfolgen, was wiederum den Vorteil hat, dass der Beruf nicht unterbrochen werden muss. Die Qualifikation wird somit quasi nebenbei erworben, wobei sicherlich eine gewisse Disziplin nötig ist, damit die tägliche Lernmotivation erhalten bleibt.
Viele Freiberufler arbeiten ohne vorheriges Studium und können dementsprechend zwar Sprachkenntnisse vorweisen, nicht jedoch die in der beruflichen Praxis geforderten Fach- und Sachkenntnisse. Landeskunde und spezielle Themenbereiche sind unbekannt. Dies sind für einen Übersetzer und dessen gewünschte hochwertige Arbeiten schlechte Voraussetzungen. Durch die Vorbereitung auf die Prüfung sowie das Ablegen und Bestehen derselben werden jedoch diese Wissenslücken gefüllt und der Freiberufler besitzt die gleiche Ausbildungs- und Wissensbasis wie jemand, der das Übersetzer-Studium absolviert hat.
* Der besseren Lesbarkeit halber verwenden wir im weiteren Text nur die Form „staatlich geprüfter Übersetzer“, sprechen damit aber Frauen und Männer gleichermaßen an.
Autor: Jürgen Busch
Eine Antwort auf “Staatlich geprüfter Übersetzer”
Kann mir bitte jemand ein Hinweis geben wie die staatliche Prüfung in Darmstadt ungefähr aussieht ? Dafür wäre ich sehr dankbar! Lg