Steuerberatungskosten steuerlich absetzen: Wann ist dies möglich?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 4. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was gilt es zu beachten, wenn Freiberufler ihre Steuerberatungskosten absetzen wollen?
Was gilt es zu beachten, wenn Freiberufler ihre Steuerberatungskosten absetzen wollen?

Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, muss sich mit zahlreichen Vorschriften und Vorgaben auseinandersetzen, die für Angestellte nur wenig relevant sind. Gerade wenn es um die Steuer geht, ist dabei guter Rat oftmals teuer. Allerdings lassen sich Steuerberatungskosten absetzen. Wo Sie diese eintragen können und welche Kriterien dabei gelten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

„Steuerberatungskosten absetzen“ im Überblick

Lassen sich Steuerberaterkosten absetzen?

Um die Steuerberatungskosten von der Steuer absetzen zu können, müssen diese im Zuge der Ermittlung Ihrer Einkünfte anfallen. Die Ausgaben müssen somit beruflich veranlasst sein.

Wann handelt es sich um private Steuerberatungskosten, die nicht absetzbar sind?

Das Absetzen von Steuerberatungskosten ist nicht möglich, wenn diese zum Beispiel für das Ausfüllen des Mantelbogens der Steuererklärung angefallen sind. Dies gilt auch bei Angaben, die im Zusammenhang mit haushaltsnahen Dienstleistungen gemacht wurden.

Ich möchte die Kosten für den Steuerberater absetzen. Wo ist das Eintragen möglich?

Als Freiberufler haben Sie die Möglichkeit, diese Ausgaben in Anlage S sowie Anlage EÜR abzusetzen.

Sind Steuerberatungskosten absetzbar?

Steuerberater absetzen: Was müssen Selbstständige beachten?
Steuerberater absetzen: Was müssen Selbstständige beachten?

Steuerberater sind die Retter in der Not für alle, die mit ihrer Steuererklärung überfordert sind. Allerdings führt die Beauftragung eines solchen Experten auch häufig zu nicht unerheblichen Ausgaben. Weshalb sich die Frage stellt, ob sich die Kosten für die Steuerberatung absetzen lassen.

Seit 2006 lassen sich Steuerberatungskosten nur absetzen, wenn diese beruflich veranlasst sind und zur Ermittlung der Einkünfte dienen. Es handelt sich dabei dann um Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Somit ist es mittlerweile nicht mehr möglich, private Steuerberatungskosten als Sonderausgaben geltend zu machen.

Als nicht absetzbar gelten demnach alle Kosten für die Steuerberatung, die sich keiner Einkunftsart zuordnen lassen. Um welche Tätigkeiten es sich dabei unter anderem handeln kann, zeigt die nachfolgende Auflistung:

  • Ausfüllen des Mantelbogens
  • Angaben im Zusammenhang mit haushaltsnahen
    Dienstleistungen
  • Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten
  • Auskünfte zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Kindergeld
  • Zulage zur Altersvorsorge
  • Festsetzung der Kirchensteuer

Steuerberater absetzen: Wie viel kann ich geltend machen?

Wie zuvor bereits erwähnt, werden bei der Steuer nur berufliche Steuerberatungskosten berücksichtig. Daher werden beruflich und privat veranlasste Kosten beim Steuerberater auf der Rechnung getrennt auswiesen. Absetzen können Sie daher nur einen Teil der Ausgaben.

Es lassen sich aber nicht nur die Kosten für den Steuerberater absetzen. In der Steuererklärung können Sie auch die Beiträge für einen Lohnsteuerhilfeverein bzw. die Ausgaben für Fachbücher oder eine Steuersoftware geltend machen. In diesem Fall lässt sich die Beträge aber nicht eindeutig dem beruflichen bzw. privaten Bereich zuordnen, es handelt sich dabei um sogenannte Mischkosten

Bis zu einem Wert von 100 Euro können Sie diese Art von Steuerberatungskosten absetzen, ohne einen Nachweis erbringen zu müssen. Liegen Ihre Ausgaben für die Steuerberatung höher, gelten üblicherweise folgende Regelungen:

  • Ausgaben zwischen 100 und 200 Euro: 100 Euro absetzbar
  • Ausgaben über 200 Euro: Hälfte der Ausgaben absetzbar

Übrigens! Zu den Steuerberatungskosten, die sich absetzen lassen, gehören auch die Fahrtkosten zum Steuerberater sowie Briefporto bzw. Telefongebühren, die für die Kommunikation mit dem Experten anfallen.

Steuerberatungskosten absetzen: In welche Zeile bzw. Anlage ist die Ausgabe einzutragen?

Steuerberaterkosten absetzen: Wo das Eintragen möglich ist, hängt von den Einkünften ab.
Steuerberaterkosten absetzen: Wo das Eintragen möglich ist, hängt von den Einkünften ab.

Sie wollen die für den Steuerberater angefallenen Kosten absetzen? Wo das Eintragen möglich ist, hängt grundsätzlich davon ab, auf welche Art und Weise Sie Ihre Einkünfte erzielen und welche Anlagen Sie im Zuge der Steuererklärung ausfüllen müssen.

Arbeitnehmer, die Ihre Steuerberatungskosten absetzen, nutzen dafür Anlage N. Erzielen Sie zudem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, kommt darüber hinaus auch Anlage V infrage. Gewerbetreibende verwenden hingegen Anlage G und Selbstständige Anlage S. Beachten Sie zudem, dass bei der Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung auch Anlage EÜR eingereicht werden muss.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (58 Bewertungen, Durchschnitt: 4,60 von 5)

Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Avatar-Foto
Nicole P.

Nicole hat an der Uni Mainz Buchwissenschaft und Kulturanthropologie studiert. Seit 2016 ist sie Teil des erfolg-als-freiberufler.de-Teams und schreibt unter anderem Texte zur Existenzgründung und steuerlichen Aspekten.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert