Steuererklärung als Freiberufler
Letzte Aktualisierung am: 14. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Generell gilt, dass derjenige, der vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert wird, eine solche anfertigen muss. Doch aufgepasst: Es gibt auch Fälle, in denen Sie ohne Aufforderung abgabepflichtig sind! Wenn Ihr Einkommen als Freiberufler 7.834 Euro im Jahr übersteigt (bei Ledigen) bzw. 15.668 Euro (bei Verheirateten) sind Sie dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Wichtig ist hier, dass es nicht um den Gewinn geht, sondern um die Einkünfte. Alle Einnahmen werden dabei berücksichtigt, nicht nur die aus der freiberuflichen Tätigkeit, sondern auch solche aus einer eventuellen Vermietung oder Kapitaleinkünften.
Inhaltsverzeichnis
Abgabe der Steuererklärung auch bei Nebenerwerb über 450 Euro notwendig
Eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht auch dann, wenn die freiberufliche Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird und mehr als 450 Euro einbringt – auch in dem Fall, wenn der Ehegatte Arbeitnehmer ist, dessen Lohn über die Lohnsteuerkarte versteuert wird. Ausgefüllt werden muss der so genannte Mantelbogen, das ist der Bogen, den auch jede private Person ausfüllen muss. Hinzu kommt die Anlage S, sie steht für die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Hier muss der Gewinn eingetragen werden, der natürlich erst einmal ermittelt werden muss. Wer sich als Kleinunternehmer hat registrieren lassen, braucht nur die einfache Einnahmen-Überschussrechnung zur Ermittlung des Gewinns anwenden.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung kann in der Anlage EÜR direkt durchgeführt werden.
Hinweis: Gewerbesteuern können als Ausgabe nicht angegeben werden, denn als Freiberufler sind
Sie davon schließlich befreit.
Wer nicht mehr als 17.500 Euro verdient, muss auch keine Umsatzsteuer zahlen. Wer jedoch umsatzsteuerpflichtig ist, muss monatlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben und eventuell Vorauszahlungen leisten.
Die Umsatzsteuer muss auch auf den eigenen Rechnungen immer aufgeführt werden. Dafür besteht aber wiederum die Möglichkeit, Umsatzsteuer und Vorsteuer miteinander zu verrechnen.
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Steuererklärung für Kleinunternehmer
Die Steuererklärung für einen Freiberufler, der als Kleinunternehmer gilt, ist vergleichsweise einfach und rasch zu erledigen. Dennoch kann es anfangs sinnvoll sein, sich als Freiberufler einen Steuerberater zu nehmen. Er findet die Möglichkeiten, bei denen Geld gespart werden kann und was alles als Betriebsausgabe gelten kann. Er kann z. B. prüfen, welche Nebenkosten abgesetzt werden können. Wer hauptberuflich als Freiberufler arbeitet, kann auch von der Möglichkeit des pauschalen Betriebsausgabenabzugs Gebrauch machen und so 30 Prozent, maximal 2455 Euro von seinen Einnahmen abziehen.
Wer im Nebenerwerb tätig ist, kann hier 25 Prozent, höchstens aber 614 Euro als Ausgaben ansetzen.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.
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