Steuerliche Gewinnverschiebung für Freiberufler
Letzte Aktualisierung am: 1. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Die Regeln des Zu- und Abflussprinzips können nicht geändert werden. Es ist auch völlig egal, ob die Leistung im alten Jahr erbracht, das Honorar aber erst im neuen Jahr eingenommen wurde. Wichtig ist nicht der Aufwand, der anfiel, sondern der tatsächliche Geldfluss. Daher ist es möglich, den Vorgang bewusst zu steuern.
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Beispiel einer Gewinnverschiebung
Ein freiberuflicher Übersetzer will vielleicht einen Großauftrag abrechnen, den Gewinn dafür aber erst im neuen Jahr verbuchen. Er hat dann die Möglichkeit, dem Kunden ein längeres Zahlungsziel einzuräumen oder er verzögert den Vorgang der Rechnungslegung etwas. Die Verschiebung des Gewinns geht aber nur in eine Richtung vorzunehmen, nämlich in das neue Jahr.
Logisch – schließlich kann die Rechnung nicht rückwirkend beglichen werden. Besteht der Wunsch nach einer teilweisen Abzahlung eines Großauftrages, so ist das nur mit Abschlags- oder Teilzahlungen zu realisieren. Teilweise ist es doch so, dass ein Freiberufler an einem Großauftrag sitzt, allerdings nicht mehrere Jahre auf sein Honorar warten kann.
Der Übersetzer etwa, der ein umfangreiches wissenschaftliches Werk übersetzen soll oder der freie Lektor, der an einem Fachbuch sitzt, muss seine laufenden Kosten decken. Er kann dem Kunden daher eine Abschlagszahlung vorschlagen, so dass das komplette Honorar nicht erst bei Fertigstellung des Auftrags fällig wird.
Gewinnverschiebung nur sinnvoll, wenn zukünftig weniger Umsatz erwartet wird
Allerdings ist die Gewinnverschiebung nicht ganz ohne Haken zu sehen. Der Gewinn wurde schließlich nur verschoben und wenn mehrere Jahre betrachtet werden, kommt es eben nicht in dem einen Jahr, sondern in dem anderen Jahr zu einem höheren Umsatz. Dem kann nur entgegengewirkt werden, wenn der Umsatz danach bewusst niedrig gehalten wird. Aber welcher Freiberufler sagt schon einen Auftrag ab, weil er momentan seinen Umsatz einschränken möchte?
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