Steuernummer beantragen

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 2. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Steuernummer beantragen

Steuernummer beantragen

 

Jeder, der freiberuflich oder selbstständig tätig sein möchte, muss eine eigene Steuernummer vorweisen können. Diese muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Hinweis: Auch wenn bis zum heutigen Tage vieles auf die Online-Bearbeitung umgestellt wurde, so ist es doch noch nicht möglich, eine Steuernummer online zu beantragen. Diese muss immer noch in schriftlicher Form beantragt werden und zwar bei dem für den Wohnort zuständigen Finanzamt. Das heißt, dass nach einem Umzug eine neue Steuernummer fällig wird.

Vorgehensweise bei der Beantragung

freiberufler zahnradDie Steuernummer wird nur dann an den Freiberufler oder Selbstständigen vergeben, wenn Sie auch das Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der freiberuflichen Tätigkeit“ ausgefüllt und an das Finanzamt übersendet haben.

  1. mit der Hand ausfüllen und dem zuständigen Finanzamt per Post zusenden
  2. natürlich ist auch das persönliche Einreichen möglich.
  3. eine Online-Übermittlung an das Finanzamt ist derzeit noch nicht möglich
  4. auf das Schreiben des Finanzamtes, in dem die Steuernummer genannt wird, warten

Das Finanzamt überprüft dann den Antrag in Bezug darauf, ob tatsächlich eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt oder ob es sich nicht doch um eine Selbstständigkeit als gewerbetreibender oder gar um eine Scheinselbstständigkeit handelt. Empfehlenswert ist es, sich vor der Antragstellung die eigene Steueridentifikationsnummer herauszusuchen. Denn wenn diese mit angegeben wird, ist mit einer deutlich kürzeren Bearbeitungszeit durch das Finanzamt zu rechnen.

Da der Fragebogen nicht nur die Bitte nach Erteilung der Steuernummer enthält (es muss auch eine grobe Gewinnschätzung abgegeben werden, anhand derer die Steuerveranlagung vorgenommen wird), kann die Bearbeitung des Antrags einige Zeit dauern.

Tipp: Fragen Sie beim Finanzamt höflich nach, wenn Ihnen die Zeit zu lang vorkommt!

Oft ist es so, dass die Bearbeiter Ihren Antrag dann vorziehen. Selbst die Nennung der Steuernummer auf dem telefonischen Wege ist schon vorgekommen, sie wird aber auf jeden Fall noch einmal schriftlich mitgeteilt.

Und ohne die Steuernummer?

freiberufler fragen

Steuernummer nicht parat? Kein Beinbruch!

Sie bekommen ohne die Steuernummer erst einmal keine Probleme, sofern Sie als Kleinunternehmer tätig sind und auf die Ausweisung von Umsatzsteuern verzichten. Wenn Sie selbige jedoch ausweisen wollen, dann benötigen Sie zwingend gleich zu Beginn Ihrer Tätigkeit die Steuernummer. Ansonsten erhalten Sie auch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch das Bundeszentralamt für Steuern. Sie können daher keine Rechnungen an ausländische Kunden ausstellen.

Die Steuernummer wird spätestens dann benötigt, wenn die Einnahme-Überschussrechnung für die  Jahreseinkommenssteuererklärung erstellt wird. Hier muss die Steuernummer nämlich angegeben werden, damit die Einnahmen zugeordnet werden können. Wer die Vergabe der Steuernummer beschleunigen möchte, kann bei einer Gewerbeanmeldung den oben genannten Fragebogen mit dem Vermerk versehen, dass parallel die Anmeldung beim Gewerbeamt bereits erfolgt ist.

Dann wird der Antrag meist rascher bearbeitet. Die Steuernummer wird übrigens auch dann benötigt, wenn die selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit nur im Nebenerwerb ausgeübt wird.

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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