Steuertabelle und Steuersatz für Einkünfte
Letzte Aktualisierung am: 15. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Die jährliche Steuererklärung muss nicht zwingend von einem Steuerberater vorgenommen werden. Bei Kenntnis der genauen Sachverhalte kann jeder Freiberufler das Beste für sich herausholen und es lässt sich auch die Frage klären, wie hoch die steuerliche Belastung für das vergangene Geschäftsjahr ausfallen wird. Sie müssen dazu wissen, wie Sie Ihre Einkünfte als Freiberufler berechnen, sollten Ihren persönlichen Steuersatz kennen und wissen, dass Sie den Einkommenssteuer-Rechner nutzen können.
Inhaltsverzeichnis
Wie berechnet sich das Einkommen?
Sämtliche Einkünfte müssen versteuert werden. Zu den Einkünften gehören alle Gelder, die Ihnen zufließen. Zuerst einmal sind da natürlich die Einkünfte aus der selbstständigen Arbeit als Freiberufler zu nennen. Hinzu kommen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, nichtselbstständiger Tätigkeit, aus Land- oder Forstwirtschaft, aus Kapitalvermögen usw.
Daraus ergibt sich dann die Summe der Einkünfte. Von dieser Gesamtsumme werden nun die persönlichen, steuerlich absetzbaren Ausgaben und Pauschalen, wie etwa der Altersentlastungsbetrag oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende abgerechnet. Außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben ziehen Sie ebenfalls ab und erhalten Ihr Einkommen. Von diesem wird eventuell noch der Kinderfreibetrag abgezogen. Am Ende steht das zu versteuernde Einkommen (siehe bitte obige Tabelle). Das Einkommen eines Freiberuflers unterliegt demselben Steuersatz, der auch für einen Angestellten zum Tragen kommt.
Wichtig: Wird die Grenze zum Kleinunternehmer überschritten, so muss nicht nur die Einkommenssteuer gezahlt werden, sondern es geht auch um die Berechnung der Umsatzsteuer.
Durchschnittssteuersatz, Spitzensteuersatz und Grenzsteuersatz
Um den Durchschnittssteuersatz zu erhalten, wird der Quotient aus Einkommenssteuer und zu versteuerndem Einkommen gebildet. Damit ergibt sich eine Zahl, die anzeigt, welcher Anteil des Einkommens auf die Einkommenssteuer des Freiberuflers entfällt. Dazu gibt es auch die Einkommenssteuertabelle (siehe unten). Der Spitzensteuersatz ist der höchste Satz, der auf ein Einkommen anfallen kann. Gleichzeitig ist der Spitzensteuersatz der höchste Grenzsteuersatz. Es gibt allerdings eine Steuerprogression, die bewirkt, dass unterschiedliche Steuertarife und Steuersätze angewendet werden. Das bedeutet, dass nicht das ganze Einkommen mit dem Spitzensteuersatz versteuert wird.
Hinweis: Der Grenzsteuersatz zeigt an, welche Belastung der nächste Euro, der versteuert werden muss, erfährt.
Die Einkommenssteuertarife
Bei den Einkommenssteuertarifen sind zwei Werte relevant: Das Jahreseinkommen in Euro und der Grenzsteuersatz in Prozent. Bis zu einem Einkommen von 8.004 Euro fällt keine Steuer an. Danach und bis zu einem Verdienst von 13.469 Euro werden zwischen 14 und 24 Prozent Steuern berechnet. Die nächste Grenze liegt bei 52.881 Euro und das darunterliegende Einkommen wird mit Steuersätzen zwischen 24 und 42 Prozent versteuert. Bis zu einem Einkommen von 250.730 Euro wird der Grenzsteuersatz von 42 Prozent angewendet. Danach folgt der Spitzensteuersatz von 45 Prozent. Diese Abstufungen werden als Progression bezeichnet.
Steuertabelle und Steuerrechner
Finden Sie im Folgenden einen Auszug aus der Steuertabelle mit den Grundtarifen. Hier werden abhängig vom Einkommen verschiedene Steuersätze und Grenzsteuersätze genannt. Daraus kann jeder Freiberufler ablesen, wie hoch seine steuerliche Belastung bei welchem Einkommen ist. Auszug aus der Einkommen-Steuertabelle – Grundtarif: Wenn Sie ganz genau wissen möchten, welche steuerliche Belastung auf Sie zukommt, so nutzen Sie unseren Einkommenssteuer-Rechner. Dieser errechnet für Sie fast centgenau aus Einnahmen und abzugsfähigen Ausgaben die Steuerlast.
zum → Steuerrechner
Gelten Steuertabellen noch?
Dank moderner Software und der „Brutto-netto-Rechner“ im Internet werden Steuertabellen in naher Zukunft wohl gänzlich überflüssig sein. Dennoch werden sie gerade in kleinen Unternehmen immer noch häufig eingesetzt. Ablesbar sind hier die Beiträge zu den Sozialversicherungen und zu den steuerlichen Abzügen. Als Alternative zur maschinellen Erstellung der Lohnsteuer werden Steuertabellen also auch heute noch verwendet.
Steuerprogramme
Die modernen Steuerprogramme ersetzen die einfachen Einkommensteuertabellen auf Papier zunehmend. Die Berechnung der Einkommenssteuer ist damit schließlich um einiges einfacher möglich und es können sogar Freibeträge oder Werbungskosten direkt Berücksichtigung finden. Ein zusätzlicher Einkommensteuerrechner neben dem normalen Steuerprogramm kann aber dennoch sinnvoll sein, denn damit kann die Ermittlung der eigenen Werte noch einmal überprüft werden.
Meine Empfehlung: Mit diesen Tools bekommen Sie Ihre Finanzen und Steuern in den Griff!
Nutzen Sie die Angebote von lexoffice.
Rechnung & Finanzen Buchhaltung & EÜR beim Steuerberater | Buchhaltung & Finanzen Jahresabschluss macht der Steuerberater | Buchhaltung & Berichte Sie machen alles selber – ohne Steuerberater |
Rechnung schreiben | Rechnung schreiben | Rechnung schreiben |
Belegerfassung | Buchhaltung | Buchhaltung |
Online-Banking | USt-Voranmeldung | GuV und EÜR |
pro Monat 7,90 € netto | pro Monat 13,90 € netto | pro Monat 16,90 € netto |
Hier geht es zum Produktangebot: 30 Tage kostenlos testen! | Hier geht es zum Produktangebot: 30 Tage kostenlos testen! | Hier geht es zum Produktangebot: 30 Tage kostenlos testen! |
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.
Hinterlassen Sie einen Kommentar