Steuertipps für Selbstständige im Jahr 2024
Letzte Aktualisierung am: 20. November 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Wer als Freiberufler oder Selbstständiger tätig ist, kennt das Ärgernis: Der Umsatz ist gut, der Gewinn kann sich sehen lassen – und dann werden die Steuern abgezogen und es bleibt längst nicht so viel übrig wie erhofft. Bei einer Steuervorauszahlung ist die Überraschung am Jahresende immerhin nicht ganz so groß, denn dann werden schließlich regelmäßig Abgaben an das Finanzamt entrichtet und im Rahmen der Steuererklärung gibt es nur noch einen Ausgleich zu viel oder zu wenig bezahlter Steuern.
Viele Kleinunternehmer aber müssen keine Vorauszahlungen leisten und bekommen die Steuern erst nach der Gewinnermittlung auferlegt. Das kann eine böse Überraschung geben, bei der je nach Gewinnentwicklung im betreffenden Jahr einiges an Geld nachgezahlt werden muss.
Es ist daher wichtig, Steuertipps einzuholen und gegebenenfalls Steuertricks anzuwenden. Denn damit lassen sich Steuern gegebenenfalls in erheblichem Maße sparen. Fragen Sie Ihren Steuerberater regelmäßig nach Änderungen und Anpassungen, die oft zugunsten der Freiberufler und Selbstständigen ausfallen. Wer die Steuererklärung als Selbstständiger oder Freiberufler selbst anfertigt, muss sich belesen oder eine Steuersoftware anwenden, wobei diese dann aber auch auf dem aktuellsten Stand der Dinge sein muss. Steuerliche Vergünstigungen auf Basis der aktuellen Rechtslage sollten jederzeit ausgenutzt werden, damit am Ende vom hart erarbeiteten Geld auch wirklich etwas übrig bleibt.
Übrigens: Viele Freiberufler und Selbstständige scheuen sich gerade in der Anfangszeit ihrer selbstständigen Tätigkeit davor, einen Steuerberater zu befragen. Der kostet schließlich Geld! Doch sein Steuerberaterhonorar kann wiederum als Betriebsausgabe geltend gemacht werden und wird zu einer Art Durchlaufposten. Lesen Sie doch hierzu unseren Beitrag: Betriebsausgabe: Steuerberater und Buchführung.
Wichtig; Ein Durchlaufposten aber, der sich wirklich lohnt! Als Laie ist es fast unmöglich, sämtliche Steuertricks zu kennen, die zu einem höheren Nettoeinkommen führen. Dieses ist doch aber die Basis dafür, dass das Gefühl aufkommt, wirklich etwas für das eigene Leben zu tun und letzten Endes auch Vorsorge für später und für die Familie leisten zu können.
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Steuertipps 2023 und 2024 für Selbstständige
Auch in den Jahren 2023 und 2024 kommt es zur Anpassung einiger steuerlicher Grenzen und Pauschwerte. Gleichzeitig fallen gewisse steuerliche Privilegien weg. Verglichen mit den letzten Jahren fallen die Änderungen allerdings eher gering aus. Worauf sich Freiberufler und Selbstständige unter anderem einstellen können, lesen Sie hier.
Änderungen für Freiberufler und Selbstständige im Jahr 2024
Zunächst einmal steigt der Grundfreibetrag im Jahr 2025 auf 12. Euro. Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag, müssen Sie dementsprechend keine Einkommensteuer zahlen. Darüber hinaus erhöhte sich bereits 2022 die steuerfreie monatliche Freigrenze für Sachbezüge von 44 auf 50 Euro. Diese Erhöhung wurde bereits Ende Dezember 2020 beschlossen; am 1. Januar 2022 trat sie schließlich in Kraft.
Werden Mitarbeiter beschäftigt, müssen diese seit Januar 2015 den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Mittlerweile liegt dieser bei 12,82 Euro brutto pro Stunde (Stand: Januar 2025). Auch Aushilfen haben einen Anspruch darauf. Seit 2022 müssen Arbeitgeber die Minijob-Zentrale über die Krankenversicherung des Minijobbers informieren. Zudem besteht für die Beschäftigung von Mitarbeitern auf geringfügiger Basis die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten, diese Aufzeichnungen müssen überprüfbar sein. Hier finden Sie ein PDF-Dokument, mit welchem sich die tägliche Arbeitszeit für Minijobber sehr gut dokumentieren lässt.
Formular zur Arbeitszeiterfassung für Minijobber
Übrigens: Kurzfristige Beschäftigungen dürfen 70 Tage oder drei Monate betragen. Bei mehreren kurzfristigen Beschäftigungen müssen die Zeiten addiert werden.
Für 2024 gelten folgende Sätze für die Sozialversicherungsbeiträge:
- Krankenversicherung: 14,6 Prozent (durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz: 1,6 Prozent)
- Pflegeversicherung: 3,4 Prozent (Zusatzbeitrag: 0,35 Prozent)
- Rentenversicherung: 18,6 Prozent
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 Prozent
Auch die Beitragsbemessungsgrenzen ändern sich 2024:
- Kranken- und Pflegeversicherung: 62.100 Euro im Jahr
- Renten- und Arbeitslosenversicherung (West): 7.550 Euro im Monat (90.600 Euro im Jahr)
- Renten- und Arbeitslosenversicherung (Ost): 7.450 Euro im Monat (89.400 Euro im Jahr)
- Knappschaftliche Rentenversicherung (West): 9.300 Euro im Monat (111.600 Euro im Jahr)
- Knappschaftliche Rentenversicherung (Ost): 9.200 Euro im Monat (110.400 Euro im Jahr)
Steuerliche Änderungen 2023: Änderungen bei der Home-Office-Pauschale
Die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführte Home-Office-Pauschale galt zunächst einmal für die Jahre 2020 und 2021. Im Jahr 2022 konnten Steuerpflichtige 5 Euro pro Tag im Home-Office geltend machen, dies war allerdings auf maximal 120 Tage im Jahr beschränkt.
Seit Januar 2023 gelten neue Regeln: Nun können pro Tag 6 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Außerdem können maximal 210 Tage berücksichtigt werden. Dabei ist nicht nötig, dass die Arbeit in einem speziellen häuslichen Arbeitszimmer verrichtet wird.
Wichtig: Die Home-Office-Pauschale zahlt sich nur bei hohen Werbungskosten aus. Schließlich wird sie nicht zusätzlich zum Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro gewährt, sondern ist bereits darin enthalten. Wer unter der 1.230-Euro-Grenze bleibt, profitiert daher nicht davon.
Seit der Corona-Pandemie wurde die Home-Office-Pauschale nicht nur in Deutschland eingeführt, sondern auch in anderen europäischen Ländern. Die Schweiz hat Beispielsweise auch ein ähnliches Konzept wie Deutschland. Mehr dazu können Sie auf abrechnungen.ch nachlesen.
Neuerung bereits 2022: Abschreibung von Software und Computern
Bislang mussten Computer sowie die dazugehörige Software innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren abgeschrieben werden. Seit dem Jahr 2021 liegt dieser Zeitraum allerdings nur noch bei einem Jahr. Erwerben Sie also im Jahr 2022 einen neuen Computer, können Sie diesen direkt zu 100 Prozent steuerlich geltend machen. Dies gilt nicht nur für Computer und Laptops, sondern auch für Betriebssoftware sowie Netzteile.
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