Student als Mitarbeiter einstellen
Letzte Aktualisierung am: 11. Oktober 2024
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Ein Student als Mitarbeiter kann für den Freiberufler viele Vorteile bringen. Sie müssen sich aber darüber im Klaren sein, dass der Student auch arbeitsrechtlich gesehen die Rechte in Anspruch nehmen kann, die einem normalen Angestellten zu Verfügung stehen würden. Der Student hat Anspruch auf Mutterschutz und Elternzeit, er muss Urlaub eingeräumt bekommen und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist vorzunehmen.
Möglich ist die Anstellung des Studenten als freier Mitarbeiter, als Minijobber oder im befristeten Arbeitsverhältnis. In Bezug auf die Sozialversicherungsbeiträge kann es einige Vorteile haben, einen Studenten zu beschäftigen. Der Lohn des Studenten muss aber versteuert werden, er unterliegt mit seinem Lohn ebenso dem Steuerrecht, wie ein Arbeitnehmer. Soll der Student pro Monat nicht mehr als 450 Euro bei Ihnen verdienen, kommt eventuell ein Minijob in Frage. Dabei kommt die Lohnsteuerrechnung nicht zur Anwendung, denn diese Steuer wird pauschal abgeführt. Die Anmeldungen dafür erfolgen über die Minijobzentrale und sind unbürokratisch zu erledigen.
Bedenken Sie: Wenn der Student in den Semesterferien aber häufiger eingesetzt werden soll, kann das zu Problemen führen.
Inhaltsverzeichnis
Werkstudent als Mitarbeiter einstellen
Wird der Student als Werksstudent beschäftigt, so müssen Sie als Freiberufler nicht einmal Beiträge zur Sozialversicherung erbringen. Es können höchstens Beiträge zur Rentenversicherung fällig werden. Der Student muss dafür aber als ordentlich Studierender an einer Hochschule eingeschrieben sein. Das Studium muss den Schwerpunkt der Tätigkeit des Studenten bilden. Die Arbeitszeit darf daher nicht mehr als 20 Stunden pro Woche betragen, der Vertrag ist auf zwei Monate befristet oder die Beschäftigung wird nur während der Semesterferien ausgeübt. Dann kann Versicherungsfreiheit in Anspruch genommen werden.
Hinweis: Problematisch wird die Sache, wenn der Student mehrere Beschäftigungsverhältnisse hat.
Dann ist die Summe der Wochenstunden entscheidend, über die Sie sich informieren müssen. Die Zahl der Wochenstunden darf überschritten werden, wenn es sich um eine Tätigkeit handelt, die nur in der vorlesungsfreien Zeit ausgeübt wird.
Studenten für Abend- und Nachstunden können versicherungsfrei sein
Soll der Student also in den Abend- oder Nachtstunden tätig sein, so kann hier die Versicherungsfreiheit in Anspruch genommen werden, auch wenn die Zahl der Wochenstunden über 20 liegt. Allerdings ist diese Regelung häufig noch ein Grund für Streitigkeiten und sollte nicht zu großzügig beansprucht werden.
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