Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Freiberufler

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 5. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Freiberufler

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Freiberufler

 

Fakt : Wer selbstständig oder freiberuflich tätig ist, ist auch meistens umsatzsteuerpflichtig. Nachteilig ist das nicht, im Gegenteil, meist lassen sich daraus so einige Vorteile ziehen. Auch Freiberufler können unter Umständen eine Umsatzsteuernummer beantragen und daraus ihre Vorteile gewinnen.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist in ihrer Gestaltung innerhalb der EU einheitlich geregelt und wird an Selbstständige und Unternehmen vergeben. Auf Antrag hin kann sie aber auch ein Freiberufler bekommen. Dies gilt auch dann, wenn dieser eigentlich von der Pflicht zur Umsatzsteuer befreit ist.

Wann ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zwingend nötig?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird zwingend dann gebraucht, wenn Sie als Freiberufler mit ausländischen Partnern Geschäfte machen. Das heißt, wenn Sie zum Beispiel als Übersetzer tätig sind und Ihre Dienste im Ausland anbieten, brauchen Sie diese Nummer. Die Maßgabe dafür ist aber, dass diese Geschäfte umsatzsteuerfrei sein sollen. Die entsprechenden Rechnung für Ihren ausländischen Kunden darf nur dann ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden, wenn sich darauf die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer befindet.

Wichtig: Nicht nur Ihre Umsatzsteuer-ID muss auf der Rechnung zu finden sein, sondern auch die des Rechnungsempfängers.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und zwar nach Einreichung des ausgefüllten Betriebseröffnungsfragebogens. Dieser wird an das Finanzamt übersendet.

Wer benötigt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigt der Freiberufler nicht, der nur Rechnungen über Kleinbeträge ausstellt. Denn diese müssen die Umsatzsteuer-ID nicht enthalten, auch wenn sie an einen ausländischen Kunden gesandt werden und von der Umsatzsteuer befreit sein sollen. Wer jedoch häufig mit Kunden aus dem Ausland zu tun hat, sollte sich diese Nummer durchaus besorgen, denn es wird sicher – und hoffentlich – nicht immer bei Rechnungen mit Kleinbeträgen bleiben!

Vor allem die bereits erwähnten freiberuflichen Übersetzer, aber auch Künstler oder Fotografen, Grafiker und Werbefachleute werden die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer häufiger brauchen. Die Arbeit eines Texters oder eines Freiberuflers, der in Heilberufen tätig ist, beschränkt sich häufiger auf das Inland, daher ist dann auch meist keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nötig.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.

Die Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Selbstständige und Freiberufler sind dazu verpflichtet, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf den Rechnungen, die sie ausstellen, anzugeben. Daher ist die Zahl der Beantragungen für diese Nummer in den letzten Jahren extrem gestiegen. Natürlich haben Sie auch eine Steuernummer als „normaler“ Steuerpflichtiger, doch viele Freiberufler und Gewerbetreibende haben den Datenschutz im Blick und möchten diese Steuernummer nicht verwenden. Daher nutzen sie lieber die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Tatsächlich ist die Anzahl der Missbrauchsfälle der Steuernummer aber überaus gering. Hinzu kommt, dass das Finanzamt Sie über die Abgabe einer Steuererklärung informiert – sollte also ein Unbefugter Ihre Daten verwenden und eine Steuererklärung unter Ihrer Steuernummer abgeben, erfahren Sie in jedem Fall davon.

Wozu gibt es die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer überhaupt?

Viele Freiberufler werden sagen, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gibt es, weil sie auf den Ausgangsrechnungen geführt werden muss. Häufig wird sie zudem auf demGeschäftspapierverwendet oder findet ihre Anwendung auf der Website des Selbstständigen. Auch hier ist es verpflichtend, die Steuernummer anzugeben – und auch hier besteht die Angst vor Missbrauch.

Eigentlich wurde die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aber eingeführt, damit der innergemeinschaftliche Dienstleistungs- und Warenverkehr reibungslos ablaufen kann. Nur dann, wenn eine rechtsgültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorgewiesen werden kann, ist es möglich, innerhalb der EU umsatzsteuerfreie Lieferungen durchzuführen. Nun kann bei der Vergabe der Nummer aber nicht festgestellt werden, ob sie wirklich für innergemeinschaftliche Lieferungen verwendet werden soll, daher kann die Vergabe nicht strenger durchgeführt werden. Wer nur vorgibt, solche Lieferungen vornehmen zu wollen, kann nicht erkannt werden. Damit bekommt jeder Existenzgründer seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugeteilt und kann diese fortan verwenden.


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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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