Unfallversicherung für Freiberufler und Selbständige
Letzte Aktualisierung am: 7. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Krankenkassen kommen bekanntlich nur für die Kosten von Krankheiten auf. Für Renten und Rehabilitationsmaßnahmen nach Unfällen sowie für die Folgen von Berufskrankheiten sind die Unfallversicherungen zuständig. Bei einem Unfall ist zu unterscheiden zwischen einem Arbeits- und Freizeitunfall. Für den Freiberufler gibt es zwei Möglichkeiten:
- die private Unfallversicherung und/oder
- die Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft – freiwillig oder Pflicht
Inhaltsverzeichnis
Die private Unfallversicherung
Neben der gesetzlichen Unfallversicherung steht es natürlich offen, sich privat abzusichern. Das hat den Vorteil, dass damit auch die Unfälle abgesichert werden können, die zu Hause oder in der Freizeit passieren können. Hier passiert jeder zweite Unfall und über die gesetzliche Unfallversicherung sind diese Fälle eben nicht abgedeckt. Die private Unfallversicherung bringt auch den Vorteil mit, dass sie höhere Unfallsummen zahlt. Denn die Renten, die bei der gesetzlichen Unfallversicherung zu erwarten sind, reichen in der Regel nicht aus, um den gesamten Lebensunterhalt zu bestreiten, geschweige denn, auch noch Umbauten in der Wohnung oder ähnliches zu realisieren.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler ist zwar die bessere Variante, aber wer sich diesen Schutz nicht leisten kann, erhält durch die private Unfallversicherung zumindest einen eingeschränkten Schutz. Die Leistungen aus der privaten Unfallversicherung werden nur dann fällig, wenn der Unfall durch eine Einwirkung von außen oder durch eine erhöhte Kraftanstrengung verursacht wurde. Ein Suizidversuch zum Beispiel ist nicht abgedeckt. Wer sparen muss, der sollte auf die angebotenen Extras der Versicherer verzichten. Die Versicherung selbst besteht in den meisten Fällen aus Bausteinen, die zusammengesetzt werden können und aus den zubuchbaren Extras.
Tipp: Einige Extras, wie zum Beispiel das Krankentagegeld, können anderweitig versichert werden und sind dann zu günstigeren Prämien zu bekommen.
In dem Zusammenhang müssen die Berufsgenossenschaften erwähnt werden, die auch den Freien zur Verfügung stehen und bei denen die Beiträge in den letzten Jahren immer weiter gesunken sind. Dabei stehen sie in Bezug auf die Leistungen den normalen gesetzlichen Versicherungen aber in nichts nach. Viele Menschen verzichten auf den Abschluss einer Unfallversicherung, allerdings ist das natürlich nicht ratsam. Denn die finanziellen Folgen eines Unfalles können erheblich sein.
Honorarausfall, Behandlungskosten, Kosten für den Umbau der Wohnung oder auch Gebühren für eine Umschulung können schnell ins Geld gehen und gerade, wenn eine ganze Familie mit dem Einkommen versorgt werden müsste, den finanziellen Ruin bedeuten. Für Künstler und Publizisten kommt die „Verwaltungs-Berufsgenossenschaft der Banken, Versicherungen, Verwaltungen, freien Berufe und besonderen Unternehmen“ für eine Versicherung in Frage. Die Einstufung der Freiberufler in eine Tarifgruppe erfolgt durch Einordnung eine Gefahrenklasse.
Dabei zahlt der freiberufliche Übersetzer einen deutlich niedrigeren Beitrag, als das bei einem Tanzlehrer der Fall ist – logisch, denn hier zählt das jeweilige Unfallrisiko. Daher sollte bei der Anmeldung darauf geachtet werden, dass sich der Freiberufler nicht in eine unnötig hohe Gefahrenklasse eingruppieren lässt, denn dann zahlt er hohe Beiträge.
Die tatsächliche Höhe der Beiträge wird in jedem Jahr neu festgelegt und zwar immer unter Beachtung der tatsächlichen Schadensfälle, die vorgelegen haben. Daher kann auch keine Prognose für die Zukunft gegeben werden. Passieren in einem Jahr viele Unfälle, so steigt der Versicherungsbeitrag für das nächste Jahr, sind in einem Jahr weniger Unfälle gemeldet worden, so kann der Beitrag sinken. Wer übrigens nicht in eine der vorgegebenen Gefahrenklassen einsortiert werden kann, zahlt den Mindestbeitrag von 81 Euro pro Jahr.
Steuerliche Absetzbarkeit
Die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung sind steuerlich absetzbar. Das heißt, ein Freiberufler kann die entsprechenden Beiträge im Rahmen einer Steuererklärung als Betriebsausgaben geltend machen. Das gilt nicht nur für die Beiträge, die für die eigene Versicherung gezahlt werden, sondern auch für die, die für Mitarbeiter anfallen. Insofern mindern die Beiträge den steuerpflichtigen Gewinn.
Versicherung in Anspruch nehmen?
Tritt ein Unfall ein, so wird im Krankenhaus oder durch den behandelnden Arzt in der Regel erst einmal die Versichertenkarte eingelesen. Die übliche Krankenversicherung des Freiberuflers geht praktisch in Bezug auf die Kosten in Vorleistung. Wenn sich nun aber herausstellt, dass ein berufsbedingter Unfall oder eine beruflich veranlasste Erkrankung der Grund für die Behandlung ist, so muss die gesetzliche Unfallversicherung dafür in Leistung gehen.
Die Krankenkasse übernimmt eine Verrechnung mit der Unfallversicherung. Dafür muss der Versicherte in der Regel einen Fragebogen zum Unfallhergang ausfüllen.
Die Berufsgenossenschaft: freiwillig oder Pflicht
Alle Arbeitnehmer müssen von ihrem Arbeitgeber in der zuständigen Berufsgenossenschaft gegen Unfall versichert sein. Eine Versicherungspflicht für Freiberufler besteht allerdings nicht. Es gibt hier aber auch Ausnahmen. So sind Freiberufler aus den Bereichen Grafik und Fotografie bei der BG Druck und Papierverarbeitung pflichtversichert. Wenn Sie nicht pflichtversichert sind, können Sie als Freiberufler freiwillig in die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft eintreten.
→ zur Website der VBG.
Die Berufsgenossenschaften erwirtschaften keine Überschüsse, sondern nehmen so viel ein, wie sie benötigen. Wenn Sie freiwillig versichert sind, können Sie die Versicherungssumme innerhalb bestimmter Grenzen selbst bestimmen.
Doppelte Versicherungssumme bedeutet doppelter Beitrag und doppelte Leistung.
Ein weiterer Faktor, der auf Ihren Beitrag einen Einfluss hat, ist die Gefahrenklasse. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft hat eine Mindestversicherungssumme, woraus sich ein zu zahlender Mindestbeitrag ergibt.
Hinterlassen Sie einen Kommentar